Reicht das Knowhow rund um Ertrags-, Umsatz- und Lohnsteuer nicht aus, sollten Vorstände sich Unterstützung bei Experten suchen.
Wünschen Sie eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen zur Steuerpraxis in Ihrem Verein? Diese leisten wir im Rahmen unseres Vereins-Schutzbriefs.
DAS WICHTIGSTE ZU STEUERN IM VEREIN
- Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig, Einnahmen im ideellen (gemeinnützigen) Bereich, wie zum Beispiel Spenden, Mitgliedsbeiträge, Erbschaften oder Fördermittel, müssen nicht versteuert werden.
- Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb profitieren Vereine von zum Teil ermäßigten Steuersätzen, Freigrenzen und Freibeträgen. So bleiben zum Beispiel die wirtschaftlichen Einnahmen und Umsätze unter 45.000 Euro im Jahr ertragssteuerfrei.
- Summieren sich die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, auf insgesamt über 45.000 Euro im Jahr, muss der Verein Ertragssteuern (Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer) abführen.
- Bei der Besteuerung von Vereinen unterscheidet der Fiskus streng in vier Steuerbereiche. Einnahmen und Ausgaben müssen daher in der Buchhaltung eindeutig dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden.
- Die für die Vereinsarbeit relevanten Steuerarten sind die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer. Gegebenenfalls können darüber hinaus aber auch Kfz-Steuer, Lotterie-Steuer oder Grunderwerbssteuer anfallen.
- Ein Verein zählt als Kleinunternehmer, wenn der Bruttojahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und der Brutto-(Umsatz) im laufenden Jahr voraussichtlich die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt. Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer fällig.
- Eine Steuererklärung muss nicht abgegeben werden, wenn der Verein gemeinnützige Zwecke erfüllt, keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält bzw. die Umsatzgrenze nicht überschreitet. Um die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bestätigen zu lassen, muss jeder Verein jedoch alle drei Jahre eine Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1) einreichen, auch wenn sonst keine Steuererklärungen abzugeben sind.
Möchten Sie mehr über Steuern im Verein erfahren?
Weitere Details zum Thema Steuern im Verein finden Sie auf der Seite des Deutschen Ehrenamts.