{"id":1385,"date":"2022-08-12T09:51:11","date_gmt":"2022-08-12T09:51:11","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=1385"},"modified":"2022-08-12T09:52:22","modified_gmt":"2022-08-12T09:52:22","slug":"insolvenzverfahren-neubeginn-fuer-den-verein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/insolvenzverfahren-neubeginn-fuer-den-verein\/","title":{"rendered":"Insolvenzverfahren: Neubeginn f\u00fcr den Verein"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Pleite ist pleite: Keine Sonderregeln f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nicht nur die Folgen der Pandemie sind urs\u00e4chlich f\u00fcr das Scheitern von Vereinen, auch anhaltende Misswirtschaft oder der pl\u00f6tzliche Wegfall von Spenden und F\u00f6rdermitteln f\u00fchrt dazu, dass Rechnungen nicht mehr bezahlt werden k\u00f6nnen und die Vereinsarbeit zum Erliegen kommt. Anders als bei der Besteuerung steht dem Verein bei einer Insolvenz aufgrund seiner Gemeinn\u00fctzigkeit jedoch keine Sonderbehandlung zu. Bei Zahlungsunf\u00e4higkeit als Insolvenzgrund gelten f\u00fcr gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften die gleichen Kriterien wie f\u00fcr jede nichtgemeinn\u00fctzige Organisation, auch wenn die unternehmerische T\u00e4tigkeit des Vereins meist nicht mit der eines wirtschaftlichen Betriebes vergleichbar ist. Vereinsvorst\u00e4nde m\u00fcssen daher immer umfassend \u00fcber die finanzielle Situation des Vereins im Bilde sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hohe Risiken f\u00fcr den gesamten Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Und die Situation wird nicht erst dann kritisch, wenn der Verein hoffnungslos \u00fcberschuldet ist. Eine Insolvenz kann bereits durch die akute oder die drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit begr\u00fcndet sein und muss auch nicht zwangsl\u00e4ufig den gesamten Verein betreffen. Auch einzelne Abteilungen k\u00f6nnen in die Insolvenz gehen, wenn sie auf Dauer Aufgaben nach au\u00dfen im eigenen Namen wahrnehmen und daf\u00fcr eine handlungsf\u00e4hige Organisation unterhalten. &nbsp;Vorst\u00e4nde d\u00fcrfen unbequeme Entscheidungen dann keinesfalls auf die lange Bank schieben, sondern m\u00fcssen unverz\u00fcglich handeln. Ist einer der drei Insolvenzgr\u00fcnde eingetreten, besteht f\u00fcr jedes einzelne Vorstandsmitglied die Insolvenzantragspflicht. Denn die Tatsache, dass sich der Vorstand aus mehreren Personen zusammensetzt, entbindet das einzelne Vorstandsmitglied nicht von seiner Verantwortung. Wird der Antrag wissentlich oder unwissentlich versp\u00e4tet oder gar nicht gestellt, haftet der Vorstand gesamtschuldnerisch f\u00fcr Sch\u00e4den, die den Gl\u00e4ubigern daraus entstehen \u2013 auch mit seinem Privatverm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Auch Gl\u00e4ubiger m\u00fcssen Risiko abw\u00e4gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Je sp\u00e4ter der Antrag gestellt wird, umso gr\u00f6\u00dfer ist unter Umst\u00e4nden der Schaden, f\u00fcr den der Vorstand haftet. Denn mit der Antragstellung wird das verbleibende Verm\u00f6gen der Insolvenzmasse zugerechnet, aus der die Gl\u00e4ubiger befriedet werden. Wird der Vereinsbetrieb aber unn\u00f6tig lange aufrechterhalten, schm\u00e4lert das die Insolvenzmasse und die Gl\u00e4ubiger erhalten daraus einen geringeren Anteil. Der Vorstand haftet dann auch f\u00fcr diesen sogenannten \u201eQuotenschaden\u201c. Andererseits kann ein Fehlverhalten der Gl\u00e4ubiger vor Haftung sch\u00fctzen, n\u00e4mlich dann, wenn die prek\u00e4re finanzielle Situation des Vereins dem Gl\u00e4ubiger bekannt war und er mit diesem Wissen dennoch Leistungen f\u00fcr den Verein erbringt oder Vertr\u00e4ge abschlie\u00dft und damit das Risiko bewusst in Kauf nimmt, seine eigenen wirtschaftlichen Interessen zu gef\u00e4hrden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie stellt man einen Insolvenzantrag?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Insolvenzantrag muss grunds\u00e4tzlich schnellst m\u00f6glich nach dem objektiven Eintritt eines Insolvenzgrundes eingereicht werden. Dass der Vorstand erst sp\u00e4ter davon erfahren hat, ist keine Entschuldigung, denn als Vereinsorgan hat stets die Pflicht, sich zu versichern, dass kein Insolvenzgrund vorliegt. \u00dcbrigens kann nicht nur der Vorstand die Insolvenz f\u00fcr den Verein beantragen. Auch einem vom Verein bestellten Abwickler k\u00f6nnen in diesem Zusammenhang weitreichende Befugnisse einger\u00e4umt werden. Und nicht zuletzt haben Gl\u00e4ubiger des Vereins, wie Angestellte oder Dienstleister, das Recht einen Insolvenzantrag zu stellen, sofern sie ein rechtliches Interesse an der Er\u00f6ffnung des Verfahrens haben und den Er\u00f6ffnungsgrund glaubhaft machen k\u00f6nnen. Beantragt werden muss das Insolvenzverfahren beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht. Daf\u00fcr gen\u00fcgt ein formloser schriftlicher Antrag. Zus\u00e4tzlich muss eine \u00dcbersicht \u00fcber das Vereinsverm\u00f6gen erstellt und alle Gl\u00e4ubiger- und Schuldneranspr\u00fcche aufgelistet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was \u00e4ndert sich w\u00e4hrend des Verfahrens f\u00fcr den Verein und seine Mitglieder?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Verein<\/strong> wird mit der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens offiziell aufgel\u00f6st, bleibt aber w\u00e4hrend des Insolvenzverfahrens rechtsf\u00e4hig und durch seine bisherigen Organe handlungsf\u00e4hig. Die Vereinssatzung gilt also vorerst weiter und alle Vereinsorgane bleiben bestehen. Allerdings d\u00fcrfen ab jetzt keine weiteren Mitglieder aufgenommen und nur die bis zur Er\u00f6ffnung des Verfahrens f\u00e4llig gewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge eingezogen werden. Erst wenn das Insolvenzerfahren beendet und alle Verm\u00f6genswerte verteilt wurden, erlischt seine Rechtsf\u00e4higkeit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00fcr die Mitglieder<\/strong> endet mit der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens die Beitragspflicht, die Mitgliedschaft im Verein besteht jedoch bis zum Ende des Verfahrens unber\u00fchrt fort. Auch die Mitgliederversammlung bleibt in ihren Rechten und Pflichten bestehen, muss sich bei bestimmten Entscheidungen aber mit dem Insolvenzverwalter abstimmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Vorstand<\/strong> vertritt den Verein weiterhin gerichtlich und au\u00dfergerichtlich und hat die Rechte und Pflichten des Schuldners wahrzunehmen, wie zum Beispiel die Auskunftspflicht bei gerichtlichen Anh\u00f6rungen, die Teilnahme an Gl\u00e4ubigerversammlungen oder die Einlegung von Rechtsmitteln, die einem Schuldner gem\u00e4\u00df der Insolvenzordnung offen stehen. Au\u00dferdem muss er einen Insolvenzplan vorlegen bzw. beratend mitwirken, wenn der Insolvenzverwalter diesen aufstellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Und was kommt danach?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Insolvenzantrag muss nicht zwangsl\u00e4ufig das Ende des Vereins bedeuten. In vielen F\u00e4llen kann die Insolvenz abgewendet werden. Gerade eine rechtzeitige Einleitung des Verfahrens kann durchaus von Vorteil sein, vor allem, wenn in einem Insolvenzplan Regelungen getroffen werden, die den Erhalt des Vereins zum Ziel haben. Im besten Falle kann das Insolvenzverfahren die Zahlungsf\u00e4higkeit des Vereins wieder herstellen und er kann seine Arbeit fortf\u00fchren. Oder er wird nach einem geordneten Insolvenzverfahren durch das Gericht von den Restschulden befreit, so dass ein Neuanfang m\u00f6glich ist. Nachdem das Verfahren auf Antrag des Vereins eingestellt oder mit der Best\u00e4tigung des Insolvenzplans aufgehoben wurde, kann die Mitgliederversammlung die Fortsetzung des Vereins beschlie\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwei Jahre ohne planbare Veranstaltungen, ohne gemeinsame Projekte und mit stark eingeschr\u00e4nkter Vereinsarbeit sind an gemeinn\u00fctzigen Organisationen nicht spurlos vor\u00fcbergegangen. Mitgliederschwund und leere Kassen haben viele Vereine in die Knie gezwungen. Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden k\u00f6nnen und der Schuldenberg immer weiter anw\u00e4chst, muss der Vorstand unverz\u00fcglich reagieren und die Insolvenz beantragen, sonst drohen ihm pers\u00f6nliche Haftung oder strafrechtliche Konsequenzen. Ein schwerer Schritt, der aber auch die Chance f\u00fcr einen Neubeginn sein kann.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1387,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[4],"tags":[70,18,22,14,20],"class_list":{"0":"post-1385","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-steuern-finanzen","8":"tag-insolvenz","9":"tag-steuern-und-finanzen","10":"tag-vereinsfinanzen","11":"tag-vereinsfuehrung","12":"tag-vereinsvorstand"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/08\/AdobeStock_64032857-768x492.jpeg","fimg_alt_text":"Insolvenzverfahren: Neubeginn f\u00fcr den Verein","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1385","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1385"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1385\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1391,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1385\/revisions\/1391"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1387"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1385"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1385"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1385"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}