{"id":1474,"date":"2022-10-13T10:58:43","date_gmt":"2022-10-13T10:58:43","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=1474"},"modified":"2022-10-13T10:58:44","modified_gmt":"2022-10-13T10:58:44","slug":"vorsicht-bei-kooperationen-damit-aus-teamwork-dreamwork-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/vorsicht-bei-kooperationen-damit-aus-teamwork-dreamwork-wird\/","title":{"rendered":"Vorsicht bei Kooperationen &#8211; damit aus Teamwork Dreamwork wird"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Gemeinsam mehr erreichen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wer gemeinsam an einem Strang zieht, entwickelt mehr Kraft und erreicht seine Ziele oftmals schneller als allein. Viele gemeinn\u00fctzige Vereine suchen sich deshalb starke Kooperationspartner, um zusammen konkrete Projekte zu verwirklichen. Das kann eine \u00fcberregionale Spendenveranstaltung sein, Aktionen f\u00fcr den Tier- und Naturschutz, die Instandsetzung von Gr\u00fcnanlagen und Spielpl\u00e4tzen, ein innovatives Konzept f\u00fcr einen gemeinsam gestellten F\u00f6rderantrag und vieles mehr. In den meisten F\u00e4llen zahlt sich die Zusammenarbeit aus. Jeder Kooperationspartner bringt eigenes Knowhow in das Herzensprojekt ein, gleichzeitig wird die Arbeit auf zahlreiche Schultern verteilt. Auch haben Kooperationen ein gr\u00f6\u00dferes Gewicht in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung. Das kann zu mehr Spendenbereitschaft f\u00fchren oder auch neue F\u00f6rdert\u00f6pfe \u00f6ffnen. In jedem Fall ist es ungemein motivierend, auf Gleichgesinnte zu treffen und die Aufgabe gemeinsam anzupacken. Da m\u00f6chte man die \u00c4rmel hochkrempeln und sofort loslegen. Klug w\u00e4re das aber nicht.<strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wenn die Kooperation zur GbR wird, ist Vorsicht geboten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn durch das Zusammenlegen von Kompetenzen und Ressourcen gemeinsame Ziele schneller und effizienter erreicht werden, m\u00fcssen rechtliche und steuerrechtliche Aspekte im Vorfeld ber\u00fccksichtigt werden. Vor allem gemeinn\u00fctzige Vereine sollten Kooperationen mit anderen Organisationen oder gewerblichen Unternehmen nicht un\u00fcberlegt eingehen. Durch die Zusammenarbeit k\u00f6nnen mitunter hohe Haftungsrisiken entstehen und auch die Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins kann in Gefahr geraten. Denn Kooperation ist nicht gleich Kooperation. Ausschlaggebend sind die Aufteilung der T\u00e4tigkeiten und das zu Grunde liegende Vertragswerk. Darauf sollte kein Verein verzichten! Was vielen nicht bewusst ist: Auch ohne schriftliche Vereinbarung zwischen den Kooperationspartnern kann allein durch m\u00fcndliche Absprachen oder schl\u00fcssiges Verhalten eine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts entstehen \u2013 mit weitreichenden Folgen f\u00fcr den Verein, denn eine GbR ist eine Personengesellschaft und somit nicht gemeinn\u00fctzig. F\u00fcr den Verein bedeutet das:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Unterst\u00fctzt der Verein die entstandene GbR mit eigenen Mitteln, kann dadurch eine <strong>Mittelfehlverwendung<\/strong> begr\u00fcndet werden (Mittelweitergabe an eine nicht gemeinn\u00fctzige Gesellschaft).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Auch andere Ressourcen wie R\u00e4umlichkeiten oder Personal darf der Verein einer GbR nicht unentgeltlich \u00fcberlassen, ohne damit seiner <strong>Gemeinn\u00fctzigkeit zu schaden<\/strong>.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Findet ein Leistungsaustausch zwischen dem Verein und der GbR statt oder stellt der Verein Personal oder Sachmittel gegen ein Entgelt oder die Erstattung der Selbstkosten zur Verf\u00fcgung, z\u00e4hlt das zum <strong>steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb<\/strong>.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Umsatzsteuerlich gilt die GbR als eigenst\u00e4ndiger Unternehmer. Bei einem entgeltlichen Leistungsaustausch f\u00e4llt demzufolge <strong>Umsatzsteuer<\/strong> an. &nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>In einer GbR <strong>haften die Gesellschafter unbegrenzt gesamtschuldnerisch<\/strong>, auch noch nach dem Ausscheiden aus der Kooperation. Das bedeutet, dass der Verein f\u00fcr die Verbindlichkeiten der GbR voll einstehen muss.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Verwaltung einer GbR erfordert eine <strong>eigene Buchhaltung<\/strong>, zudem m\u00fcssen Gewerbe- und Umsatzsteuererkl\u00e4rungen erstellt werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>In welchen F\u00e4llen ist eine GbR steuerrechtlich unbedenklich?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Steuerrechtlich sind gemeinn\u00fctzige Vereine im Rahmen einer Kooperation dann auf der sicheren Seite, wenn kein wirtschaftlicher Leistungsaustausch zwischen den dem gemeinn\u00fctzigen Verein und der GbR stattfindet und die GbR als Verbund nach Au\u00dfen nur in Vertretung f\u00fcr die einzelnen Kooperationspartner auftritt. Die T\u00e4tigkeit der GbR darf sich dabei nur auf die verwaltungstechnische Abwicklung des gemeinsamen Projektes beschr\u00e4nken (Innengesellschaft). Keinesfalls sollte die GbR selbst Rechtsgesch\u00e4fte t\u00e4tigen oder nach Au\u00dfen als fachlich oder inhaltlich verantwortlicher Verbund auftreten, zum Beispiel durch ein gemeinsames Briefpapier oder auf Flyern, auf denen die Beteiligten sich als gemeinsame Veranstalter pr\u00e4sentieren. Die GbR kann grunds\u00e4tzlich Empf\u00e4nger von Zusch\u00fcssen sein, muss diese doch als durchlaufenden Posten nach einem zuvor vertraglich festgelegten Verteilungsschl\u00fcssel an die Kooperationspartner weiterleiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht immer muss die Entstehung einer GbR negative Folgen f\u00fcr den gemeinn\u00fctzigen Verein haben. Mit einem durchdachten und vom Anwalt \u00fcberpr\u00fcften Gesellschaftsvertrag lassen diese sich vermeiden. Hierbei sollten sich Verein und Partner ausf\u00fchrlich beraten lassen, um die aus der Kooperation entstehenden Rechte und Pflichten f\u00fcr beide Seiten genau zu definieren. Das beugt Missverst\u00e4ndnissen und \u00c4rger durch m\u00f6gliche Rechtsverst\u00f6\u00dfe vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8 Tipps f\u00fcr die Gestaltung des Kooperationsvertrages<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Achten Sie darauf, mit der Kooperation ausschlie\u00dflich Ihre gemeinn\u00fctzigen Satzungszwecke zu verfolgen und diese im Kooperationsvertrag genau darzulegen.<\/li><li>Vermeiden Sie eine Au\u00dfen-GbR mithilfe einer \u201eInternen Kooperationsvereinbarung\u201c, die Ihren Kooperationspartner (Unternehmen) als steuerliche Hilfsperson gem\u00e4\u00df AO \u00a757, Abs.1 definiert.<\/li><li>In der internen Kooperationsvereinbarung muss klar geregelt sein, dass Inhalt und Umfang des Tuns der Hilfsperson vom Verein bestimmt wird.<\/li><li>Vermeiden Sie Begriffe wie Subunternehmer, Werkvertrag, Leistungsentgelt usw., die auf ein Subunternehmerverh\u00e4ltnis hinweisen k\u00f6nnten.<\/li><li>Halten Sie in der Kooperationsvereinbarung fest, dass jeder Kooperationspartner seinen Beitrag auf der Grundlage seines eigenen Tr\u00e4gerprofils\/Leitbildes in eigener fachlicher Verantwortung erbringt.<\/li><li>Formulieren Sie, dass der Verein nach au\u00dfen als zentraler Ansprechpartner auftritt und gegen\u00fcber Au\u00dfenstehenden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt und nicht als Vertreter oder Bevollm\u00e4chtigter der Partner.<\/li><li>Die Partner (auch Unternehmen) m\u00fcssen vertraglich garantieren, dass sie die gesetzlichen Regelungen der AO bez\u00fcglich der Gemeinn\u00fctzigkeit einhalten. Vom Verein eingebrachte Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke eingesetzt werden. Bei Verletzung der Mittelbindungen ist der Verein berechtigt, die entsprechenden Mittel zur\u00fcckzufordern und\/oder Schadensersatz zu verlangen.<\/li><li>Der Kooperationsvertrag sollte zudem eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Projektbeitr\u00e4ge sowie Regelungen zur Haftung und Versicherung, Datenschutz- und Verschwiegenheitsregeln und Regelungen zur internen Kommunikation zwischen den Kooperationspartnern enthalten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Fazit: Versicherungsschutz und vertraglicher Rahmen sind Voraussetzung<\/strong> Kooperationen leben von einer pragmatischen, unkomplizierten Zusammenarbeit. Nur dann ist es m\u00f6glich, effektiv ein gemeinsames Ziel zu verfolgen und sich zusammen \u00fcber das Erreichte zu freuen. Damit diese Freude nicht getr\u00fcbt wird, m\u00fcssen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die s\u00e4mtliche rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte ber\u00fccksichtigen. Dar\u00fcber hinaus bewahrt ein umfassender Versicherungsschutz den Verein und seine Kooperationspartner vor finanziellen Risiken \u2013 sei es bei gemeinsamen Veranstaltungen oder bei drohenden Verm\u00f6genssch\u00e4den durch pers\u00f6nliche Haftung. Vereine sollten sich also unbedingt im Vorfeld einer Kooperation ausf\u00fchrlich beraten und absichern lassen. Unsere Rechts- und Versicherungsexperten vom Deutschen Ehrenamt stehen Ihnen dabei mit fundiertem Wissen zur Seite.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kooperationen sind f\u00fcr die gemeinn\u00fctzige Vereinsarbeit eine tolle Sache. Ein meist finanzkr\u00e4ftiger oder fachlich erfahrener Partner bringt den n\u00f6tigen Schwung in ein Projekt, das sich allein nur schwer h\u00e4tte verwirklichen lassen. Am Ende winkt doppelte, weil geteilte, Freude \u00fcber den gemeinsamen Erfolg. Garantiert ist das aber nicht, denn Kooperationen sind auch mit Haftungs- und Steuerrisiken verbunden, deren sich kaum ein Verein im Vorfeld richtig bewusst ist.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1476,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[42,72,14,20],"class_list":{"0":"post-1474","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-vereinsfuehrung","8":"tag-haftung","9":"tag-veranstaltung","10":"tag-vereinsfuehrung","11":"tag-vereinsvorstand"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/10\/AdobeStock_109439683-1-768x513.jpeg","fimg_alt_text":"Vorsicht bei Kooperationen - damit aus Teamwork Dreamwork wird","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1474","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1474"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1474\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1480,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1474\/revisions\/1480"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1476"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1474"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1474"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1474"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}