{"id":163,"date":"2022-02-17T14:46:07","date_gmt":"2022-02-17T14:46:07","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=163"},"modified":"2025-01-14T10:15:30","modified_gmt":"2025-01-14T09:15:30","slug":"corona-virus-mitgliederversammlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/corona-virus-mitgliederversammlung\/","title":{"rendered":"Mitgliederversammlungen im Verein w\u00e4hrend der Corona-Pandemie"},"content":{"rendered":"\n<p>Unter welchen Voraussetzungen k\u00f6nnen wir unsere Mitgliederversammlung virtuell abhalten, wenn aufgrund von Corona eine physische Versammlung nicht m\u00f6glich oder erw\u00fcnscht ist? Welche M\u00f6glichkeiten zur schriftlichen Stimmabgabe gibt es als Alternative zu virtuellen Mitgliederversammlungen? Vor allem auch durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat sich die Situation f\u00fcr Vereine ma\u00dfgeblich ge\u00e4ndert. Im Folgenden geben wir Ihnen als Vorstand im Verein einen Wegweiser, der Ihnen helfen soll, Ihren Verein durch diese komplexe Situation zu navigieren. Und wir geben Empfehlungen, welche \u00c4nderungen Ihrer Satzung Sie in Betracht ziehen sollten, um Ihren Verein auch in Zukunft durch besondere Situationen zu f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sie haben Fragen zur aktuellen Situation, wie z.B. der Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung unter 2G Bedingungen und Regelungen f\u00fcr nicht geimpfte Mitglieder? Die wesentlichen Antworten haben wir am Ende dieses Artikels unter \u201eFAQ \/ Aktuelles\u201c f\u00fcr Sie zusammengefasst.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sie haben sich bereits f\u00fcr die virtuelle Mitgliederversammlung entschieden? Dann erfahren Sie hier, wie Sie eine&nbsp;<a href=\"https:\/\/deutsches-ehrenamt.de\/allgemein\/die-virtuelle-mitgliederversammlung\/\">virtuelle Mitgliederversammlung im Verein<\/a>&nbsp;vorbereiten und durchf\u00fchren k\u00f6nnen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>W\u00fcnschen Sie eine&nbsp;<a href=\"https:\/\/deutsches-ehrenamt.de\/anwaelte-beantworten-ihre-fragen\/\">individuelle und rechtssichere Beratung&nbsp;<\/a>von Fachanw\u00e4lten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung in Ihrem Verein? Diese leisten wir im Rahmen unseres Vereins-Schutzbriefs.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">MITGLIEDERVERSAMMLUNG IM VEREIN W\u00c4HREND CORONA: ABHALTEN ODER VERSCHIEBEN?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Beantwortung dieser Frage h\u00e4ngt von zwei Voraussetzungen ab: (1) Ist laut Vereinssatzung eine Verschiebung der Mitgliederversammlung \u00fcberhaupt m\u00f6glich? (2) Falls die M\u00f6glichkeit zur Verschiebung gegeben ist, ist eine Verschiebung \u00fcberhaupt sinnvoll?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>(1) M\u00f6glichkeit der Verschiebung der Mitgliederversammlung laut Vereinssatzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Falls die Vereinssatzung zum Thema Mitgliederversammlung keine Aussage trifft, kann sie grunds\u00e4tzlich verschoben werden. Formell sollte die Verschiebung genauso an die Mitglieder kommuniziert werden wie die urspr\u00fcngliche Einberufung. Falls das Thema Mitgliederversammlung in der Vereins-Satzung enthalten ist, kommt es darauf an, ob eine Verschiebung m\u00f6glich ist. Bei Formulierungen wie \u201edie Mitgliederversammlung SOLL alle 12 Monate\u2026\u201c besteht grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit der Verschiebung, bei Formulierungen wie \u201edie Mitgliederversammlung MUSS alle 12 Monate\u2026\u201c besteht die M\u00f6glichkeit der Verschiebung grunds\u00e4tzlich nicht. Falls der Vorstand eine Mitgliederversammlung der Kategorie \u201eMUSS\u201c verschiebt, begibt er sich grunds\u00e4tzlich in ein Haftungsrisiko, falls dem Verein durch die Verschiebung ein Schaden entsteht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>(2) Sinnhaftigkeit der Verschiebung einer Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In vielen F\u00e4llen hat der Vereinsvorstand selbst ein gro\u00dfes Interesse daran, dass die Mitgliederversammlung stattfindet. Schlie\u00dflich stehen oft wichtige Entscheidungen an, \u00fcber die alle Mitglieder abstimmen m\u00fcssen. Hierzu geh\u00f6rt z.B. die Verabschiedung des Haushalts, die Wahl des Vorstands sowie Rechtsgesch\u00e4fte, die von der Mitgliederversammlung beschlossen bzw. zumindest genehmigt werden m\u00fcssen. Manche dieser Entscheidungen k\u00f6nnen zwar auch im Nachhinein genehmigt werden, aber grunds\u00e4tzlich haben Sie als Vorstand ein gro\u00dfes Interesse an der Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VIRTUELLE MITGLIEDERVERSAMMLUNG UND WEITERE ALTERNATIVEN ZUM PHYSISCHEN TREFFEN<\/h2>\n\n\n\n<p>Vor der Corona Pandemie waren Virtuelle Mitgliederversammlungen nur dann m\u00f6glich, wenn dies in der Vereinssatzung dementsprechend festgelegt wurde. Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im M\u00e4rz 2020 sind virtuelle Mitgliederversammlungen in aller Regel auch ohne entsprechende Festlegung in der Satzung m\u00f6glich. Hierbei kann der Vereinsvorstand abweichend von der bisherigen gesetzlichen Regelung (\u00a7 32 BGB) den Vereinsmitgliedern erm\u00f6glichen, an einer Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen, z.B. \u00fcber ein Videokonferenztool. Auch sogenannte Hybridl\u00f6sungen, bei der ein Teil der Mitglieder physisch, und ein anderer Teil virtuell teilnimmt, sind m\u00f6glich. \u00dcber die (Rechts)Sicherheit von Beschl\u00fcssen in virtuellen Mitgliederversammlungen herrscht oft ein Mangel an Klarheit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wir empfehlen Ihnen grunds\u00e4tzlich zwei Dinge:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Arbeiten Sie mit der gleichen Sorgfalt wie in physischen Mitgliederversammlungen in Bezug auf Kontrolle der Teilnahme, Sicherstellung von geheimen Abstimmungen, Protokollierung der Ergebnisse etc.<\/li><li>Bei Zweifeln setzen Sie sich mit dem f\u00fcr Sie zust\u00e4ndigen Registergericht in Verbindung, z.B. in Bezug auf Nutzung bestimmter Software L\u00f6sungen f\u00fcr Videokonferenzen und\/oder Abstimmungen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Weitere Alternativen zu physischen Mitgliederversammlungen, die die neue Gesetzgebung erm\u00f6glicht:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Aus\u00fcbung des Stimmrechts vor der Mitgliederversammlung durch schriftliche Stimmabgabe an den Vorstand.<\/li><li>Das so genannte Umlaufverfahren, bei dem g\u00e4nzlich auf die Mitgliederversammlung verzichtet wird, alle Mitglieder an der Beschlussfassung beteiligt werden und bei dem mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder Ihre Stimmen in der gesetzten Frist per Brief, E-Mail oder Fax abgegeben haben muss. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Umlaufverfahren eine Mitgliederversammlung nicht vollst\u00e4ndig erfasst. Es fehlt das Diskussionselement. Wichtige Beschl\u00fcsse sollten daher nicht auf diesem Weg gefasst werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">WEITERE WICHTIGE AUSWIRKUNGEN DES COVID-19 GESETZES AUF IHREN VEREIN<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine weitere wichtige Auswirkung der neuen Gesetzgebung betrifft den Vorstand selbst. Demnach bleibt ein \u201eVorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung [bleibt] auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt\u201c. Diese Regelung ist von gro\u00dfem Vorteil f\u00fcr diejenigen Vereine, die in ihrer Satzung die Amtszeit begrenzt haben. Ohne diese Regelung k\u00f6nnten Vereine im schlechtesten Fall ohne Vorstand dastehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">F\u00dcR DIE ZUKUNFT VORBAUEN: VEREINS-SATZUNG ANPASSEN<\/h2>\n\n\n\n<p>Die G\u00fcltigkeit der gesetzlichen \u00c4nderungen ist derzeit bis zum Ende des Jahres 2021 begrenzt. Deshalb ist jedem Verein dringend zu empfehlen, die Satzung nochmals zu \u00fcberpr\u00fcfen und ggf. anzupassen. Ein Beispiel ist die explizite Einschlie\u00dfung von virtuellen Mitgliederversammlungen. Wenn sie Inhaber des Vereins-Schutzbriefs des DEUTSCHEN EHRENAMTS sind, ist eine \u00dcberpr\u00fcfung der \u00fcberarbeiteten Satzung durch spezialisierte Rechtsanw\u00e4lte Teil der im Jahresbeitrag inkludierten Rechtsberatung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FAQ \/ AKTUELLES<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>K\u00f6nnen in Pr\u00e4senz geplante Mitgliederversammlungen (MGVs) auch nach Einladungsversand in virtuelle MGVs umgewandelt werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ob die \u00c4nderung einer als Pr\u00e4senzveranstaltung geplanten MGV in eine virtuelle oder hybride MGV noch m\u00f6glich ist, h\u00e4ngt von den Ladungsfristen in der Satzung ab. Kann eine \u00c4nderung der MGV-Form noch innerhalb der satzungsm\u00e4\u00dfig vorgeschriebenen Ladungsfrist umgesetzt werden, so ist dies m\u00f6glich. Falls die satzungsm\u00e4\u00dfig vorgegebene Ladungsfrist nicht mehr eingehalten werden kann, sollten die Mitglieder von der urspr\u00fcnglich geplanten MGV abgeladen werden und unter Wahrung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Ladungsfrist zu einer neuen MGV geladen werden, unter Mitteilung, wie an der neuen MGV teilgenommen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mitgliederversammlungen, die in Pr\u00e4senz unter 2G durchgef\u00fchrt werden, schlie\u00dfen Personen aus, die weder geimpft noch genesen sind. Muss eine hybride oder virtuelle Veranstaltung abgehalten werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dasjenige Organ, welches qua Satzung f\u00fcr die Einberufung der MGV zust\u00e4ndig ist, kann auch festlegen, wie die MGV durchgef\u00fchrt wird. Einen Anspruch einzelner Mitglieder auf Durchf\u00fchrung einer bestimmten Art von MGV gibt es nicht. Personen, die weder geimpft, noch genesen sind, k\u00f6nnen sich entweder impfen lassen oder sich beispielsweise, soweit die Satzung das vorsieht, durch einen geimpften oder genesenen Vertreter in der MGV vertreten lassen. Nat\u00fcrlich kann das zust\u00e4ndige Organ auch entscheiden, wie oben beschrieben die MGV virtuell oder als Hybrid zu organisieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ist es m\u00f6glich, die Mitgliederversammlung auf das n\u00e4chste Jahr zu verschieben?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 2 a) des Gesetz \u00fcber Ma\u00dfnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bek\u00e4mpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln d\u00fcrfen und die Durchf\u00fchrung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation f\u00fcr den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist. Der Vorstand muss also pr\u00fcfen, ob bspw. die Abhaltung einer virtuellen MGV f\u00fcr den Verein zumutbar ist und sollte anschlie\u00dfend die Mitglieder \u00fcber seine Entscheidung, ob eine MGV verschoben wird oder nicht und aus welchen Gr\u00fcnden formell informieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stehen Vorstandswahlen an, k\u00f6nnen die amtierenden Vorst\u00e4nde im Amt bleiben, falls keine Mitgliederversammlung mit Wahlen stattfinden kann?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 5 Abs. 1 des Gesetzes \u00fcber Ma\u00dfnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bek\u00e4mpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) ist eine kommissarische Amtsf\u00fchrung des Vorstands, zun\u00e4chst bis zum 31.08.2022, auch ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung m\u00f6glich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Vereinsvorst\u00e4nde stehen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie vor schwierigen Entscheidungen. Sollen wir unsere Mitgliederversammlung abhalten oder verschieben, wenn die derzeitigen Bestimmungen quasi zu einem \u201eLockdown f\u00fcr Vereine\u201c f\u00fchren? <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":168,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[12,11],"class_list":{"0":"post-163","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-vereinsfuehrung","8":"tag-corona","9":"tag-mitgliederversammlung"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/02\/corona-768x432-1.jpeg","fimg_alt_text":"Mitgliederversammlungen im Verein w\u00e4hrend der Corona-Pandemie","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/163","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=163"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/163\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":170,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/163\/revisions\/170"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/168"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=163"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=163"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=163"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}