{"id":1648,"date":"2023-02-10T09:27:11","date_gmt":"2023-02-10T09:27:11","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=1648"},"modified":"2023-02-16T13:45:29","modified_gmt":"2023-02-16T13:45:29","slug":"die-spendenpraxis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/die-spendenpraxis\/","title":{"rendered":"Die Spendenpraxis"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Definition<\/h2>\n\n\n\n<p>Spenden sind freiwillige Abgaben f\u00fcr einen gemeinn\u00fctzigen Zweck, die ohne Gegenleistung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei m\u00fcssen Spenden nicht zwangsl\u00e4ufig Geldbetr\u00e4ge sein. Auch Sachleistungen oder der Verzicht auf die Zahlung von Nutzungsgeb\u00fchren und der Verzicht auf ein vereinbartes Entgelt k\u00f6nnen gespendet werden. Der Gesetzgeber unterscheidet daher in:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Geldspenden (\u00dcberweisung oder Bargeldbetrag)<\/li><li>Sachspenden (Gebrauchsgegenst\u00e4nde wie Kleidung, Spielzeug oder Sportger\u00e4te)<\/li><li>Aufwandsspenden (Verzicht auf Kostenerstattung z.B. f\u00fcr Telefon, Porto, B\u00fcromaterial, Sportkleidung, Fahrtkosten etc.)<\/li><li>Verg\u00fctungs- oder Leistungsspenden (Verzicht einer zuvor vereinbarten Lohnentsch\u00e4digung)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Geldspende<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Geldspende erfolgt entweder per \u00dcberweisung auf ein (Spenden-)Konto der Organisation oder in bar. Wird das Geld in bar gespendet, wird f\u00fcr die Vereinsbuchhaltung ein Bareinzahlungsbeleg ausgestellt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Sachspende<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Sachspenden stellt sich immer die Frage, welchen konkreten Wert sie haben. Denn von dem Wert der Sachspende h\u00e4ngt letztendlich die H\u00f6he der Summe ab, die vom Verein bescheinigt wird. Au\u00dferdem unterscheidet das Gesetz zwischen Sachspenden aus Privatverm\u00f6gen und Sachspenden aus Betriebsverm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 50 IV Nr. 2 EStDV i.V.m. \u00a7 5 I Nr. 9 KStG bedarf es bei Sachspenden mit einem Wert von weniger als 300 EUR keiner Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster. Vielmehr ist ausreichend, dass der Verein eine formlose Best\u00e4tigung \u00fcber den Zugang der Sachspende ausstellt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Aufwandsspende<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Aufwandsspende muss die folgenden Kriterien erf\u00fcllen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die spendende Person hat nachweislich (Belege!) einen Anspruch auf Aufwendungsersatz und hat darauf nachtr\u00e4glich freiwillig verzichtet,<\/li><li>der Anspruch wurde nicht unter Bedingung des Verzichts einger\u00e4umt und<\/li><li>der Verein ist finanziell in der Lage, den Anspruch auch zu befriedigen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Zu den in der Vereinspraxis \u00fcblicherweise erstattungsf\u00e4higen Aufwendungen geh\u00f6ren in erster Linie:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Telefongeb\u00fchren und andere Telekommunikationskosten<\/li><li>Portokosten<\/li><li>Verpflegungsmehraufwendungen und \u00dcbernachtungskosten<\/li><li>Kosten f\u00fcr B\u00fcromaterialien<\/li><li>Fahrtkosten zu Training, Wettkampf, Tagungen<\/li><li>Start- und Meldegelder bei Wettk\u00e4mpfen<\/li><li>Kosten f\u00fcr Sport- oder Arbeitskleidung<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die R\u00fcckspende<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei einer R\u00fcckspende verzichtet der oder die Leistende nachtr\u00e4glich auf eine Bezahlung und erh\u00e4lt hierf\u00fcr vom Verein eine Zuwendungsbest\u00e4tigung. Man ordnet diese deshalb als Geld- und nicht als Sachspende ein. Diese Kriterien m\u00fcssen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ein Anspruch auf Zahlung muss schriftlich oder per Satzung vereinbart worden sein.<\/li><li>Der Anspruch muss ernsthaft einger\u00e4umt sein und nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen.<\/li><li>Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss der Verein bei prognostischer Betrachtung zur Zahlung des Anspruches f\u00e4hig sein.<\/li><li>Der Verzicht auf die Bezahlung muss zeitlich nach der F\u00e4lligkeit des Anspruchs erfolgen.<\/li><li>Der Verzicht muss freiwillig erkl\u00e4rt werden, d.h. f\u00fcr den Verzicht darf keine Gegenleistung erbracht werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">R\u00fcckspende Aufwandsentsch\u00e4digung<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine Spendenbescheinigung in Form der R\u00fcckspende kann ausgestellt werden, soweit die Spende freiwillig erfolgt. Es gilt zu beachten, dass die Empf\u00e4nger der \u00dcbungsleiterpauschale bzw. Ehrenamtspauschale nicht im Vorhinein dazu verpflichtet werden d\u00fcrfen, den Betrag an den Verein zur\u00fcck zu spenden. Denn dann w\u00e4re die Spende nicht freiwillig. Es muss dem \u00dcbungsleiter bzw. ehrenamtlichen Helfer also unbedingt freistehen, ob er auf seinen Auszahlungsanspruch besteht oder zugunsten des Vereins darauf verzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus muss Ihr Verein wirtschaftlich in der Lage sein, die Verg\u00fctung zu zahlen &#8211; auch wenn keine R\u00fcckspende durch die Empf\u00e4nger der Pauschalen erfolgt. Die Zahlung der Pauschale muss unabh\u00e4ngig von eventuellen R\u00fcckspenden vom Verein tragbar sein und darf diesen nicht finanziell \u00fcberfordern.<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen ist die R\u00fcckspende an keine weiteren Bedingungen gekn\u00fcpft. Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden. Weitere Formalien sind nicht vorgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Viele weitere Informationen und Muster finden Sie unter <a href=\"https:\/\/deutsches-ehrenamt.de\/steuern-im-verein\/spendenbescheinigungen-verein\/\">https:\/\/deutsches-ehrenamt.de\/steuern-im-verein\/spendenbescheinigungen-verein\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Relevant f\u00fcr die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen ist, dass der Verein zum Zeitpunkt der Spende gemeinn\u00fctzig ist. Sobald der Verein als gemeinn\u00fctzig anerkannt ist, vgl. \u00a7 60 a AO, \u00fcberpr\u00fcft das Finanzamt alle drei Jahre, ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Freistellung auch weiterhin vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-style-box-me has-grey-2-background-color has-background\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p>Relevant f\u00fcr die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen ist, dass der Verein zum Zeitpunkt der Spende gemeinn\u00fctzig ist. Sobald der Verein als gemeinn\u00fctzig anerkannt ist, vgl. \u00a7 60 a AO, \u00fcberpr\u00fcft das Finanzamt alle drei Jahre, ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Freistellung auch weiterhin vorliegen.<\/p>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Egal ob Sachen oder Geld \u2013 Spenden, die dem ideellen Bereich einer gemeinn\u00fctzigen Organisation zuflie\u00dfen, bleiben als Einnahme f\u00fcr die Organisation steuerfrei und den Spendern kann eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Fehler im Umgang mit Spenden sind nicht nur \u00e4rgerlich, sie k\u00f6nnen richtig teuer werden. Daher fassen wir f\u00fcr Sie viele Fakten zum Thema Spenden zusammen.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1650,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[4],"tags":[60,18,14],"class_list":{"0":"post-1648","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-steuern-finanzen","8":"tag-spenden","9":"tag-steuern-und-finanzen","10":"tag-vereinsfuehrung"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2023\/02\/Bild-2_02_2023-768x480.jpg","fimg_alt_text":"Die Spendenpraxis","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1648","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1648"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1648\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1701,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1648\/revisions\/1701"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1650"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1648"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1648"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1648"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}