{"id":1878,"date":"2023-07-17T06:56:42","date_gmt":"2023-07-17T06:56:42","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=1878"},"modified":"2023-07-17T06:56:42","modified_gmt":"2023-07-17T06:56:42","slug":"mittelverwendung-im-ausland-damit-hilfe-nicht-zur-huerde-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/mittelverwendung-im-ausland-damit-hilfe-nicht-zur-huerde-wird\/","title":{"rendered":"Mittelverwendung im Ausland &#8211; Damit Hilfe nicht zur H\u00fcrde wird"},"content":{"rendered":"\n<p>Hilfsbereitschaft und Engagement machen zum Gl\u00fcck nicht an Grenzen halt. Denn allzu oft befinden sich die Opfer von Naturkatastrophen, Krieg, Armut und Gewalt in entlegenen Gebieten dieser Erde. Um Hilfe dahin zu bringen, wo sie dringend gebraucht wird, haben gemeinn\u00fctzige Vereine und andere Non-Profit-Organisationen (NPO) verschiedene M\u00f6glichkeiten, steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch im Ausland zu realisieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum einen kann der Verein nat\u00fcrlich <strong>vor Ort selbst aktiv<\/strong> werden. Dies muss aber in der Satzung entsprechend geregelt sein und wird von den Finanz\u00e4mtern nur dann als gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit anerkannt, wenn dies dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland dient. Der Verein kann aber auch eine <strong>Hilfsperson<\/strong> im Zielland mit dem Einsatz beauftragen oder aber die <strong>notwendigen Mittel an eine andere NPO im Ausland weiterleiten<\/strong>. Es gibt allerdings einiges zu beachten: Sobald der Verein im Ausland \u00fcber Dritte agiert, verlangt das Finanzamt genaue Nachweise \u00fcber die Mittelverwendung und Mittelweiterleitung. Werden diese strengen Dokumentations- und Nachweispflichten nicht eingehalten, kann der Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit drohen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hilfspersonen nur per Vertrag engagieren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Einklang mit dem Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht darf ein Verein T\u00e4tigkeiten an sogenannte <strong>Hilfspersonen<\/strong> delegieren, \u00a7 57 Abs. 1 S. 2 AO. Wie ein Subunternehmer setzen diese dann die Vereinszwecke im Namen des Vereins vor Ort um. Dabei kann eine Hilfsperson eine nat\u00fcrliche Person, eine Personenvereinigung oder eine juristische Person sein. Gemeinn\u00fctzigkeit seitens der Hilfsperson wird nicht vorausgesetzt. Der Verein kann also auch gewerbliche Dienstleister als Hilfspersonen engagieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verein muss Weisungsbefugnis nachweisen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist, dass die Hilfsperson einen konkreten Auftrag nach Weisungen des Vereins ausf\u00fchrt. F\u00fcr die Finanzverwaltung muss also ein klares Ober- und Unterordnungsverh\u00e4ltnis erkennbar sein. Idealerweise kann der Verein anhand einer entsprechenden Vereinbarung nachweisen, dass er Inhalt und Umfang der T\u00e4tigkeit der Hilfsperson im Innenverh\u00e4ltnis bestimmt. Auch ist es seine Pflicht, die T\u00e4tigkeiten der Hilfsperson zu kontrollieren. Vereine sollten daher bei dem Einsatz von Hilfspersonen im Ausland unbedingt auf den Abschluss eines schriftlichen Vertrags bestehen, der Inhalt und Umfang der T\u00e4tigkeiten sowie die Rechenschaftspflichten der Hilfsperson festlegt. S\u00e4mtliche Abrechnungs- und Buchf\u00fchrungsunterlagen muss der Verein zudem im Inland aufbewahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mittelweiterleitung: Verwendung der Mittel im Ausland ist relevant<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alternativ kann der Verein auch einer anderen K\u00f6rperschaft im Ausland Mittel zur Verf\u00fcgung stellen, um vor Ort zu helfen. Diese Organisation kann als ausl\u00e4ndische Organisation &nbsp;zwangsl\u00e4ufig nicht selbst steuerbeg\u00fcnstigt im Sinne der deutschen Abgabenordnung sein. Auch muss der Zweck der ausl\u00e4ndischen K\u00f6rperschaft nicht identisch mit dem Vereinszweck sein. Die konkrete T\u00e4tigkeit sollte aber dennoch theoretisch den <strong>Anforderungen des deutschen Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts<\/strong> entsprechen. Vereine k\u00f6nnen sich hier die Frage stellen: W\u00e4re die T\u00e4tigkeit im Ausland in Deutschland steuerbeg\u00fcnstigt? Vereine sind hier in der Pr\u00fcfpflicht und sollten dies vor einer Mittelweitergabe unbedingt mit dem Finanzamt abstimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Mittelweiterleitung an eine ausl\u00e4ndische NPO ist zudem nur m\u00f6glich, wenn deren Rechtsform mit einer K\u00f6rperschaft, Personenvereinigung oder Verm\u00f6gensmasse im Sinne des deutschen K\u00f6rperschaftsteuerrechts vergleichbar ist. Um dies zu pr\u00fcfen, kann das Finanzamt die <strong>Vorlage der ausl\u00e4ndischen Satzung in deutscher Sprache<\/strong> verlangen. Mit Projektbeschreibungen und Vertr\u00e4gen aber auch durch Presseerkl\u00e4rungen oder Prospekte kann nachgewiesen werden, dass die T\u00e4tigkeit der ausl\u00e4ndischen NPO den Ma\u00dfst\u00e4ben an die Gemeinn\u00fctzigkeit in Deutschland entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch f\u00fcr diese M\u00f6glichkeit der Hilfe im Ausland empfiehlt es sich unbedingt, einen schriftlichen Vertrag mit der NPO \u00fcber die Mittelweitergabe und -verwendung zu schlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unkomplizierte Auslandshilfe als F\u00f6rderverein&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch als F\u00f6rderverein, der keine eigenen unmittelbaren Zwecke durch operative T\u00e4tigkeiten verfolgt, kann man im Ausland helfen. Die Hauptaufgabe von F\u00f6rdervereinen ist die Mittelbeschaffung f\u00fcr andere gemeinn\u00fctzige Organisationen oder f\u00fcr \u00f6ffentliche K\u00f6rperschaften, die diese Mittel f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke einsetzen. Das k\u00f6nnen Sach- oder Geldmittel sein, aber auch die \u00dcberlassung von R\u00e4umen und Ausr\u00fcstung bzw. die Erbringung von Dienstleistungen. Daf\u00fcr m\u00fcssen die Mittelbeschaffung selbst sowie ein zu f\u00f6rdernder steuerbeg\u00fcnstigter Zweck in der Satzung verankert sein. Welche Organisationen hingegen konkret von der F\u00f6rderung profitieren, muss satzungsgem\u00e4\u00df nicht festgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen gemeinn\u00fctzige Vereine \u00dcbersch\u00fcsse aus der Verm\u00f6gensverwaltung, aber auch Gewinne aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieben sowie den Zweckbetrieben ganz oder teilweise einer anderen steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft im In- oder Ausland zuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nachweispflichten gegen\u00fcber dem Finanzamt unbedingt ernst nehmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wer als gemeinn\u00fctziger Verein im Ausland aktiv wird, muss f\u00fcr das heimische Finanzamt einiges an Unterlagen bereithalten, um den <strong>strengen Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten<\/strong> nachzukommen. Damit das Finanzamt die satzungsm\u00e4\u00dfige Mittelverwendung im Ausland pr\u00fcfen kann, m\u00fcssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Achtung: Auch Jahre nach der Auslandst\u00e4tigkeit muss der Verein gegen\u00fcber dem Finanzamt die Einhaltung aller Bedingungen der Gemeinn\u00fctzigkeit l\u00fcckenlos nachweisen k\u00f6nnen. Dazu sollte bereits w\u00e4hrend der Auslandst\u00e4tigkeit eine laufende Dokumentation der T\u00e4tigkeiten erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Folgende Unterlagen k\u00f6nnen als Nachweise dienen und m\u00fcssen ggf. ins Deutsche \u00fcbersetzt werden:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Im Zusammenhang mit der Mittelverwendung <strong>abgeschlossene Vertr\u00e4ge<\/strong> und entsprechende Vorg\u00e4nge<\/li><li><strong>Belege<\/strong> \u00fcber den Abfluss der Mittel in das Ausland und Best\u00e4tigungen des Zahlungsempf\u00e4ngers \u00fcber den Erhalt der Mittel;<\/li><li><strong>T\u00e4tigkeits- und Projektbeschreibungen<\/strong>, Prospekte und Pressever\u00f6ffentlichungen<\/li><li><strong>Gutachten eines Wirtschaftspr\u00fcfers<\/strong> bei gro\u00dfen oder andauernden Projekten<\/li><li><strong>Best\u00e4tigungen einer deutschen Auslandsvertretung<\/strong>, dass die behaupteten Projekte durchgef\u00fchrt werden<\/li><li><strong>Zuwendungsbescheide ausl\u00e4ndischer Beh\u00f6rden<\/strong>, wenn die Ma\u00dfnahmen dort durch Zusch\u00fcsse u. \u00c4. gef\u00f6rdert werden;<\/li><li><strong>Bescheinigungen kirchlicher Stellen<\/strong>, die in Projekte eingebunden waren<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em><u>Wichtig:<\/u><\/em><em> Unwissenheit sch\u00fctzt hier nicht vor Strafe! Vereine k\u00f6nnen gegen\u00fcber dem Finanzamt nicht argumentieren, dass sich die Mittelverwendung im Ausland nicht weiter verfolgen lie\u00df, oder entsprechende Beweise nicht zu beschaffen waren. Sie sind angehalten, bereits im Vorfeld diese Nachweise von ihren ausl\u00e4ndischen Partnern anzufordern bzw. die entsprechenden Nachweispflichten vertraglich zu vereinbaren.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schriftliche Vereinbarungen f\u00fcr Beweiszwecke unerl\u00e4sslich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gemeinn\u00fctzige Vereine, die mit ausl\u00e4ndischen Projektpartnern, Hilfspersonen und Mittelempf\u00e4ngern zusammenarbeiten, sollten dies ausschlie\u00dflich auf Basis schriftlicher Vereinbarungen tun. Mittelweiterleitungsvereinbarungen etwa sind insbesondere zu Beweiszwecken unerl\u00e4sslich. Denn allein mit der Weitergabe von Mitteln an eine andere NPO hat der Verein die gesetzlichen Anforderungen nicht erf\u00fcllt. Gegen\u00fcber dem Finanzamt muss er zudem nachweisen k\u00f6nnen, dass die Empf\u00e4ngerorganisation die \u00fcberlassenen Mittel ordnungsgem\u00e4\u00df verwendet hat. Ohne eine rechtssichere Vereinbarung werden Verfehlungen der ausl\u00e4ndischen Partner dem Verein in Deutschland zur Last gelegt. Diesem droht dann im schlimmsten Fall der Verlust der Gemeinn\u00fctzigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Quellen:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\nhttps:\/\/www.socialnet.de\/editorials\/mittelverwendung-im-ausland.html\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\nhttps:\/\/www.winheller.com\/gemeinnuetzigkeitsrecht\/mittelweiterleitung.html\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\nhttps:\/\/winheller.com\/blog\/gemeinnuetzige-taetigkeit-ausland-nachweise\/\n<\/div><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereine, die sich im Ausland engagieren wollen, k\u00f6nnen das auf verschiedene Weise tun. Wer nicht direkt vor Ort aktiv werden kann, hat die M\u00f6glichkeit, indirekt durch die Beauftragung Dritter oder durch Mittelweiterleitung zu helfen. Damit diese Hilfe nicht zum Fallstrick f\u00fcr den eigenen Verein wird, m\u00fcssen die Vorg\u00e4nge genauestens dokumentiert werden. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1894,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[4],"tags":[18,22,14],"class_list":{"0":"post-1878","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-steuern-finanzen","8":"tag-steuern-und-finanzen","9":"tag-vereinsfinanzen","10":"tag-vereinsfuehrung"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2023\/07\/Hoechststrafe-768x480.jpg","fimg_alt_text":"Vereinsausschluss","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1878","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1878"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1878\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1906,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1878\/revisions\/1906"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1894"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1878"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1878"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1878"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}