{"id":1884,"date":"2023-07-17T06:56:44","date_gmt":"2023-07-17T06:56:44","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=1884"},"modified":"2025-03-25T08:17:19","modified_gmt":"2025-03-25T07:17:19","slug":"der-vereinsausschluss-die-hoechststrafe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/der-vereinsausschluss-die-hoechststrafe\/","title":{"rendered":"Der Vereinsausschluss &#8211; die H\u00f6chststrafe"},"content":{"rendered":"\n<p>Generell ist zu sagen, dass der Ausschluss eines Vereinsmitglieds die H\u00f6chststrafe darstellt. Daher sollte dies nicht das erste Mittel der Wahl sein, um den Vereinsfrieden wieder herzustellen. Oftmals findet sich eine Person, die als Schlichter fungiert und die Personen zum Gespr\u00e4ch an einen Tisch bringt. Klappt das nicht, ist es hilfreich, sich an eine Mediatorin, bzw. einen Mediator zu wenden. Bei einer Mediation wird nicht nur der aktuelle Konflikt betrachtet, sondern die gewachsenen Vereinsstrukturen als Gesamtes. Das Ziel einer Mediation ist, die zerstrittenen Parteien auf eine Ebene zu bringen, auf der eine L\u00f6sung des Konflikts erarbeitet werden kann. Der Vorteil dabei ist, dass hier eine l\u00e4ngerfristige Wirkung erzielt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wenn gar nichts mehr hilft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Anders als zum Austritt eines Mitglieds gibt es zum Ausschluss aus dem Verein keine gesetzlichen Bestimmungen. Der Ausschluss als Vereinsstrafe sollte deswegen in der Satzung geregelt werden. Zwar ist ein Ausschluss auch ohne entsprechende Satzungsklausel m\u00f6glich, dann aber nur aus wichtigem Grund.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Schritte sind zu ber\u00fccksichtigen<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ist in der Satzung der Ausschluss geregelt?<\/li><li>Ist die Fortsetzung der Mitgliedschaft dem Verein noch zumutbar?<\/li><li>Wie soll die Regel zum rechtlichen Geh\u00f6r eingehalten werden?<\/li><li>Welches Organ entscheidet satzungsgem\u00e4\u00df \u2013 Vorstand oder Mitgliederversammlung?<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Ausschlussgr\u00fcnde<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen des Ausschlusses eines Vereinsmitglieds, m\u00fcssen die vorgetragenen Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausschluss erwiesen sein, den Ausschlussgr\u00fcnden der Satzung entsprechen, falls dort geregelt, und so gewichtig sein, dass dem Verein eine Fortsetzung der Mitgliedschaft nicht zumutbar sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese drei Voraussetzungen m\u00fcssen erf\u00fcllt ein, um einen g\u00fcltigen Beschluss zum Ausschluss des Mitglieds fassen zu k\u00f6nnen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Information<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das auszuschlie\u00dfende Mitglied muss entweder im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder eines Schreibens \u00fcber den Ausschluss informiert werden. Inhaltlich m\u00fcssen die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Ausschluss gerichtsfest beweisen, welche konkreten Anl\u00e4sse zu dem Ausschluss f\u00fchren. Es reicht bspw. nicht aus, Situationen vage zu beschreiben, die als unangemessen empfunden wurden oder dass Personen \u201ebeleidigt\u201c wurden. Vielmehr ist es notwendig, die aufgetretenen Situationen ganz konkret zu beschreiben: \u201eSie nannten Herrn XY ein \u2026\u201c .<\/p>\n\n\n\n<p>Manchmal kommt es vor, dass ein Mitglied einfach nur \u201enervig\u201c ist. Das ist allerdings kein Ausschlussgrund, auch dann nicht, wenn dieses Mitglied nicht nachvollziehbare Fragen stellt oder irrelevante Anmerkungen macht. Relevant wird ein solcher Sachverhalt erst, wenn dahinter systematische Bel\u00e4stigung und Verhinderung der Vereinsarbeit stehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechtliches Geh\u00f6r<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Ausschlussverfahren hat das betroffene Mitglied einen Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r. Daf\u00fcr gen\u00fcgt es in der Regel, wenn dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben wird, bevor der Ausschluss ausgesprochen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Entscheidung des zust\u00e4ndigen Organs<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Den Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann jedes Vereinsmitglied stellen. Welches Organ \u00fcber den Ausschluss beschlie\u00dft ist meist in der Satzung geregelt. Gibt es in der Satzung dazu keine Regelung, ob Vorstand oder Mitgliederversammlung dar\u00fcber entscheiden, muss die Mitgliederversammlung dar\u00fcber beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kasten:<\/p>\n\n\n\n<p>Mediation bedeutet Vermittlung und basiert auf einem konstruktiven, gemeinschaftlichen Umgang miteinander, um eine win-win L\u00f6sung anzustreben. Unter F\u00fchrung eines neutralen Dritten soll f\u00fcr die Konfliktparteien mehr herauskommen als ein einfacher Kompromiss.<br>Diese neutrale dritte Person ist die Mediatorin, bzw. der Mediator.<\/p>\n\n\n\n<p>Mediatoren finden:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\nhttps:\/\/www.mediator-finden.de\/www.centralregister-mediation.de\n<\/div><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ja, es gibt Vereine, in denen noch nie \u00fcber den Ausschluss eines Mitglieds nachgedacht werden musste. Meist deshalb, weil unterschiedliche Meinungen im Sinn des Vereinszwecks diskutiert werden und bei aller H\u00e4rte es den Beteiligten gelingt, sachlich zu bleiben. Doch ist es leider nicht so selten, dass Auseinandersetzungen die Sachebene verlassen und auf der pers\u00f6nlichen Ebene zur Schlammschlacht werden.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":1897,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Der Vereinsausschluss \u2013 die H\u00f6chststrafe f\u00fcr Mitglieder","_seopress_titles_desc":"Beim Vereinsausschluss gelten keine gesetzlichen Bestimmungen, es sollte daher in der Satzung geregelt werden. 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