{"id":2041,"date":"2023-11-21T15:05:20","date_gmt":"2023-11-21T14:05:20","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=2041"},"modified":"2023-11-21T15:05:21","modified_gmt":"2023-11-21T14:05:21","slug":"der-erweiterte-vorstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/der-erweiterte-vorstand\/","title":{"rendered":"Der erweiterte Vorstand"},"content":{"rendered":"\n<p>Der Vorstand muss daf\u00fcr sorgen, dass die rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie die Vereinssatzung eingehalten werden. In den wenigsten Vereinen l\u00e4sst sich dieses Aufgabenspektrum mit nur einer Person bew\u00e4ltigen. Deshalb geh\u00f6ren dem Vereinsvorstand in der Regel mehrere Personen an. Eine genaue Anzahl oder eine Ober- bzw. Untergrenze sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Vereinssatzung muss allerdings die Gr\u00f6\u00dfe des Vorstands verbindlich vorgeben und jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied ist verpflichtet, sich im Vereinsregister eintragen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Weniger B\u00fcrokratie, mehr helfende H\u00e4nde<\/h2>\n\n\n\n<p>Je umfangreicher die Aufgaben, desto gr\u00f6\u00dfer der Vereinsvorstand? Theoretisch ist das machbar, praktikabel ist dies aufgrund der Satzungs- und Eintragungspflicht aber nicht. Auch interne Entscheidungsprozesse w\u00fcrden gebremst, wenn zu viele K\u00f6che mit den gleichen Befugnissen im Vereinsbrei r\u00fchren. Deshalb stellt der erweiterte Vorstand einen smarten Kompromiss dar. Er darf den Verein vor Gericht und in Rechtsgesch\u00e4ften zwar nicht vertreten, muss daher aber auch nicht extra ins Vereinsregister eingetragen werden. Das reduziert den b\u00fcrokratischen Aufwand enorm, z.B. bei Amtswechseln. <strong>Rechte und Pflichten des erweiterten Vorstands basieren ausschlie\u00dflich auf der Vereinssatzung. Der Verein hat es also selbst in der Hand, ein starkes und effizientes F\u00fchrungsgremium zu schaffen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00dcberlassen Sie Ihre Vorstandsarbeit bitte nicht dem Zufall<\/h2>\n\n\n\n<p>Um einen erweiterten Vorstand zu bilden, hat der Verein zwei M\u00f6glichkeiten: Wie bei jedem anderen fakultativen Vereinsorgan kann eine explizite Satzungsregelung die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Verantwortungsbereiche des erweiterten Vorstands genau definieren. Allerdings k\u00f6nnen sich Vereine diesen Aufwand auch sparen, indem sie einfach einem Teil der satzungsgem\u00e4\u00df vorgesehenen Vorstandsmitglieder keine Vertretungsbefugnis einr\u00e4umen. Diese Mitglieder bilden dann automatisch den erweiterten Vorstand. Das klingt zun\u00e4chst wunderbar pragmatisch, hat aber seine T\u00fccken. Denn ohne eindeutige Regelungen \u00fcber Entscheidungsbefugnisse und Zust\u00e4ndigkeiten des erweiterten Vorstands ist Chaos vorprogrammiert. Die Vereinsarbeit kann durch langwierige Diskussionen und pers\u00f6nliche Differenzen innerhalb eines gro\u00dfen Vorstands ins Stocken kommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Deshalb unsere Empfehlung: Definieren Sie die Rechte und Pflichten des erweiterten Vorstands in einer expliziten Satzungsklausel! Praktische Regelungen und Richtlinien k\u00f6nnen auch in einer zus\u00e4tzlichen Gesch\u00e4ftsordnung erg\u00e4nzt werden<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Funktionen des erweiterten Vorstands per Satzung festlegen<\/h2>\n\n\n\n<p>Welche konkreten Aufgaben und Funktionen Sie dem erweiterten Vorstand \u00fcbertragen, bleibt weitestgehend Ihnen \u00fcberlassen. Wichtig ist, dass diese Funktionen in der Satzung festgelegt worden sind. Dabei kann es sich um interne Beratungsfunktionen, F\u00fchrungsaufgaben oder vereinsspezifische Anforderungen handeln, solange diese keine Vertretungsbefugnis erfordern. Auch bestimmte Funktionstr\u00e4ger im Verein wie Sparten- oder Abteilungsleiter k\u00f6nnen dem erweiterten Vorstand angeh\u00f6ren, ebenso wie alle anderen fakultativen Organe, also der Schriftf\u00fchrer, der Presse- oder Jugendwart. Beisitzer ohne konkrete Funktion oder Ressortzuteilung k\u00f6nnen ebenfalls zum erweiterten Vorstand z\u00e4hlen und mit wechselnden Aufgaben betraut werden mit dem Ziel, sie f\u00fcr ein sp\u00e4teres Pflichtamt im Vorstand zu qualifizieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist nicht immer besser<\/h2>\n\n\n\n<p>Als zus\u00e4tzliche Funktion kann der erweiterte Vorstand auch die Vertretungsmacht des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands einschr\u00e4nken, indem Vertragsabschl\u00fcsse oder Entscheidungen \u00fcber Aufwendungen aus rechtlicher Sicht nur m\u00f6glich sind, wenn auch die Mitglieder des erweiterten Vorstandes zustimmen. Das verhindert im Zweifelsfall kostspielige Alleing\u00e4nge und komplexe Ver\u00e4nderungen des Vereinslebens nur durch Einzelne. Doch Vorsicht, diese Kontrollfunktion sollte pr\u00e4zise und mit Ma\u00df gehandhabt werden, um den Vorstand als effektives Exekutivorgan nicht unn\u00f6tig zu blockieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was muss in der Satzung geregelt sein?<\/h2>\n\n\n\n<p>Deshalb ist es wichtig, in der Satzung die Kompetenzen und Mitbestimmungsrechte des erweiterten Vorstands klar und transparent zu regeln. Dazu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Zusammensetzung des erweiterten Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>die Wahl bzw. Bestellung seiner Mitglieder,<\/li>\n\n\n\n<li>die ihm \u00fcbertragenen Aufgaben,<\/li>\n\n\n\n<li>Regeln zur Einberufung zu den Vorstandssitzungen,<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussf\u00e4higkeit des erweiterten Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>Stimmrecht in Vorstandssitzungen &nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Ein wichtiger Hinweis: Ohne Satzungsregel tagt grunds\u00e4tzlich der gesamte Vorstand inklusive der nicht vertretungsberechtigten Mitglieder, die bei Entschlussfassungen das gleiche Stimmrecht haben, wie der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. Soll diesem aber aufgrund seiner Verantwortung und seines gr\u00f6\u00dferen Haftungsrisikos mehr Stimmgewicht gegeben werden, muss dies satzungsgem\u00e4\u00df festgelegt werden, zum Beispiel indem man dem erweiterten Vorstand das Stimmrecht entzieht oder dem BGB-Vorstand eine Doppelstimme gew\u00e4hrt wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bestellung des erweiterten Vorstands als optionales Organ<\/h2>\n\n\n\n<p>Der erweiterte Vorstand wird, wie grunds\u00e4tzlich alle Vereinsorgane, von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt und bestellt. Allerdings ist es mit einer Satzungsregelung zur Selbsterg\u00e4nzung auch m\u00f6glich, die Bestellung der zus\u00e4tzlichen Mitglieder dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu \u00fcberlassen. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt dann nur den BGB-Vorstand, der wiederum bestellt die Kandidaten des erweiterten Gremiums.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie viele Personen der erweiterte Vorstand umfasst, muss \u00fcbrigens nicht in der Satzung festgelegt werden. Der Verein sollte sich daher mit der richtigen Formulierung alle Optionen offenhalten, denn nicht immer stehen gen\u00fcgend Kandidaten zur Wahl. Mit folgender Satzungsklausel k\u00f6nnen Sie den erweiterten Vorstand als optionales Organ etablieren:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eDer gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Zus\u00e4tzlich kann die Mitgliederversammlung weitere Vorstandsmitglieder ohne Vertretungsbefugnis bestellen und bei der Bestellung \u00fcber deren Zahl und Aufgabenbereiche entscheiden.\u201c&nbsp;<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Auch der erweiterte Vorstand tr\u00e4gt ein Haftungsrisiko<\/h2>\n\n\n\n<p>Der erweiterte Vorstand besitzt zwar keine Vertretungsmacht nach au\u00dfen, ist aber dennoch ma\u00dfgeblich an Vereinsentscheidungen beteiligt. Dem Verein gegen\u00fcber kann er sich daher je nach Satzungsklausel f\u00fcr vors\u00e4tzlich und\/oder grob fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den pers\u00f6nlich haftbar machen. Das Expertenteam des Deutschen Ehrenamts hilft Ihnen durch die fundierte Vorstandsberatung, Fehler zu vermeiden. Und sollte es dennoch zum Schaden kommen, sind Ihre Vorst\u00e4nde mit dem Vereins-Schutzbrief rundum abgesichert.&nbsp; &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ob F\u00fchrungsfunktion, strategische Planung, Verm\u00f6gensbildung, ordnungsgem\u00e4\u00dfe Mittelverwendung oder Marketing und \u00d6ffentlichkeitsarbeit \u2013 viele Aufgaben fallen in den Verantwortungsbereich des Vereinsvorstands. Laut BGB obliegen ihm die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und die gesetzliche Vertretung des Vereins. Viel Arbeit und noch mehr Verantwortung, die man besser auf mehrere Schultern verteilt. Welche Rolle dabei der erweiterte Vorstand als fakultatives Vereinsorgan spielt, erkl\u00e4ren wir Ihnen in Teil 2 unserer Serie.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2044,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[20],"class_list":{"0":"post-2041","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-vereinsfuehrung","8":"tag-vereinsvorstand"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2023\/11\/vorstand-erweitern-768x480.jpg","fimg_alt_text":"Vorstand im Verein erweitern","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2041","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2041"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2041\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2045,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2041\/revisions\/2045"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2044"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2041"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2041"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2041"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}