{"id":2145,"date":"2024-02-20T08:50:14","date_gmt":"2024-02-20T07:50:14","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=2145"},"modified":"2024-02-20T08:54:58","modified_gmt":"2024-02-20T07:54:58","slug":"der-besondere-vertreter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/der-besondere-vertreter\/","title":{"rendered":"Der besondere Vertreter"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-transform:uppercase\"><strong>Vertretungsbefugnis ist ausschlaggebend<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der besondere Vertreter macht seinem Namen alle Ehre, denn unter den fakultativen Vereinsorganen nimmt einer \u00adSonderstellung ein. Im Gegensatz zu anderen \u00adUnterorganen darf er den Verein nach au\u00dfen rechtlich vertreten. Daher definiert sich das Amt des besonderen Vertreters nicht \u00fcber \u00adbestimmte T\u00e4tigkeiten oder einen konkreten Verantwortungsbereich, sondern vielmehr \u00fcber die Vertretungsbefugnis. \u00adBekommt also ein fakultatives Organ, wie z. B. der \u00adSchatzmeister oder der Jugendwart, eine Vertretungsmacht zugewiesen, wird es somit automatisch zum besonderen Vertreter. Da dieser in seinem Wirkungskreis dieselbe rechtliche Stellung wie der Vorstand besitzt, muss auch er bei einem eingetragenen Verein ins Vereinsregister eingetragen werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-transform:uppercase\"><strong>Welche Aufgaben \u00fcbernimmt ein besonderer Vertreter?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Allerdings kann auch der besondere Vertreter den Vorstand nicht ersetzen und all dessen Befugnisse \u00fcbernehmen. Die<br>Zust\u00e4ndigkeit eines besonderen Vertreters muss begrenzt sein, innerhalb dieser kann er aber selbstst\u00e4ndig entscheiden und handeln. Das schlie\u00dft allerdings nicht aus, dass er den<br>Weisungen anderer Organe, z. B. des Vorstands, folgen muss. In der Praxis l\u00e4sst sich der besondere Vertreter im Verein wohl am ehesten mit einem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ohne Alleinvertretungsberechtigung vergleichen. In dieser Funktion kann er zum Beispiel<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>eine unselbstst\u00e4ndige Abteilung bzw. Untergliederung des Vereins oder einen nicht selbstst\u00e4ndigen Orts- oder<br>Kreisverband leiten<\/li>\n\n\n\n<li>ein abgegrenztes Sachgebiet innerhalb der Vereinsverwaltung verantworten (z. B. Mittelakquise und -verwaltung)<\/li>\n\n\n\n<li>einen wirtschaftlichen Nebenbetrieb, etwa die Gastronomie des Vereinsheims, leiten<\/li>\n\n\n\n<li>als angestellter Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer neben dem ehrenamtlichen Vorstand t\u00e4tig sein<\/li>\n\n\n\n<li>zeitlich befristete Projekte im Verein durchf\u00fchren<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"has-green-2-color has-text-color\"><strong>Wichtig:<\/strong> Der besondere Vertreter z\u00e4hlt nicht als Vorstandsmitglied, auch wenn er Teile dessen T\u00e4tigkeit \u00fcbernehmen kann bzw. mit \u00e4hnlichen Befugnissen ausgestattet ist.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-transform:uppercase\"><strong>Organ des besonderen Vertreters muss in der Satzung vorgesehen sein<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Voraussetzung, um einen besonderen Vertreter im Verein zu \u00adbestellen, ist ein entsprechender Satzungseintrag. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung oder eine diesbez\u00fcgliche Regel in einer Gesch\u00e4ftsordnung sind hier nicht ausreichend. Sinnvoll ist es aber, den besonderen Vertreter als eine Option in der Satzung zu verankern, so dass dieser bei Bedarf bestellt werden kann, aber nicht grunds\u00e4tzlich bestellt werden muss:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Satzungsformulierung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDie Mitgliederversammlung kann einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als \u00adbesonderen Vertreter im Sinn des \u00a730 BGB bestellen. Sein Aufgabengebiet und der Umfang seiner Vertretungsmacht werden bei der Bestellung festgelegt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Anstelle der Mitgliederversammlung kann per Satzung auch dem Vorstand das Recht einger\u00e4umt werden, den besonderen \u00adVertreter zu bestellen. Ebenso kann geregelt werden, welche fachlichen Voraussetzungen an das Amt gekn\u00fcpft werden und ob dieses nur Vereinsmitgliedern vorbehalten sein soll oder auch Externe den Posten \u00fcbernehmen k\u00f6nnen. F\u00fcr mehr Flexibilit\u00e4t empfiehlt es sich aber, in Erg\u00e4nzung zu einer einfachen Satzungsregel, die sich auf M\u00f6glichkeit zur Bestellung eines besonderen Vertreters beschr\u00e4nkt, die detaillierte Ausgestaltung des Organs in einer Gesch\u00e4ftsordnung zu regeln.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-transform:uppercase\"><strong>Klarheit schaffen und Vertretungsmacht&nbsp;sauber definieren<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Satzung sollte ebenfalls regeln, inwieweit der besondere \u00adVertreter im Innenverh\u00e4ltnis weisungsgebunden ist und ob seine Vertretungsmacht zum Teil eingeschr\u00e4nkt ist. Bestimmte Rechtsgesch\u00e4fte, wie etwa Mietvertr\u00e4ge, oder Verf\u00fcgungen ab einer \u00adbestimmten H\u00f6he k\u00f6nnen zum Beispiel per Satzung aus seinem Verantwortungsbereich ausgeschlossen oder an die \u00adZustimmung des Vorstands gekn\u00fcpft sein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-green-2-color has-text-color\"><strong>Wichtig:<\/strong> Die Vertretungsberechtigung kann nur auf einzelne Sachgebiete aber nie vollst\u00e4ndig beschr\u00e4nkt werden. In einem gewissen Umfang muss der besondere Vertreter den Verein also nach au\u00dfen vertreten d\u00fcrfen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-transform:uppercase\"><strong>Bestellt &amp; angestellt: Der besondere Vertreter als hauptamtlicher Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>In gr\u00f6\u00dferen Vereinen wird der besondere Vertreter \u00adh\u00e4ufig als hauptamtlicher Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer angestellt. Je nach \u00adSatzungsvorgabe bedarf es daf\u00fcr eines \u00adVorstandsbeschlusses oder aber der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Bei dieser handelt es sich meist um einen Grundsatzbeschluss und die Auswahl des geeigneten Kandidaten bleibt in der \u00adRegel dem Vorstand \u00fcberlassen. Zu beachten ist, dass bei einer \u00adsolchen \u00adKonstellation sowohl ein organschaftliches als auch ein dienstliches Verh\u00e4ltnis zwischen Verein und hauptamtlichem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer besteht. Der Verein \u00fcbernimmt also zus\u00e4tzlich alle Pflichten eines Arbeitgebers und muss Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge abf\u00fchren.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-green-2-color has-text-color\"><strong>Wichtig:<\/strong> Wird ein hauptamtlich t\u00e4tiger Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als besonderer Vertreter des Vereins abberufen, ist seine Amtszeit, nicht aber das Dienstverh\u00e4ltnis beendet. Eine Abberufung bedeutet also nicht automatisch die K\u00fcndigung. Regul\u00e4re K\u00fcndigungsvorschriften m\u00fcssen beachtet und das Arbeitsverh\u00e4ltnis muss separat beendet werden. \u00a0<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\" style=\"text-transform:uppercase\"><strong>Besondere Vertreter tragen die gleichen Haftungsrisiken wie der Vorstand<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der besondere Vertreter ist mit Befugnissen ausgestattet, die sonst nur dem Vorstand vorbehalten sind. Mit seiner \u00adVertretungsmacht geht er auch die gleichen Haftungsrisiken ein: Der Besondere Vertreter haftet gegen\u00fcber Dritten im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis ebenso wie die&nbsp; Vorstandsmitglieder eines Vereins aufgrund bestimmter materieller Haftungsvorschriften unmittelbar und unbeschr\u00e4nkt, also mit seinem gesamten Privatverm\u00f6gen. Bei schuldhaftem Handeln, durch welches Dritte oder der Verein zu Schaden \u00adkommen, kann er zu Schadenersatz verpflichtet werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Deshalb ist es wichtig, den Verein und seine vertretungsberechtigten Organe gegen die wesentlichen Haftungsrisiken \u00adsch\u00fctzen. Mit dem Vereins-Schutzbrief des Deutschen Ehrenamts zum Beispiel sorgen Sie f\u00fcr den optimalen Versicherungsschutz.<br>Zudem k\u00f6nnen Sie bei allen Rechts- und Steuerfragen auf unsere Experten z\u00e4hlen und so Sie Ihr eigenes Wissen zum Thema \u00adVereinsf\u00fchrung immer auf dem aktuellen Stand halten.\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vereinslandschaft in Deutschland ist bunt und vielseitig. Das betrifft nicht nur die Vereinsarbeit selbst, \u00adsondern auch die jeweilige Organisationsgestaltung. Das BGB-Vereinsrecht  l\u00e4sst hier viel Spielraum. Zwar sind die \u00adMitgliederversammlung und der Vorstand gesetzliche \u201eMust-haves\u201c, dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Vereine aber nach \u00adeigenem Ermessen weitere fakultative Organe einrichten, um sich optimal zu strukturieren. Gerade in gr\u00f6\u00dferen \u00adVereinen ist der besondere Vertreter, den wir Ihnen im letzten Teil unserer Serie vorstellen m\u00f6chten, eine wichtige \u00adorganisatorische St\u00fctze.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2157,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[30],"tags":[],"class_list":{"0":"post-2145","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-vereinsorgane-rollen"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2024\/02\/der-besondere-vertreter-768x480.jpg","fimg_alt_text":"Der besondere Vertreter des Vorstands","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2145","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2145"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2145\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2162,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2145\/revisions\/2162"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2157"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2145"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2145"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2145"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}