{"id":244,"date":"2022-03-14T14:47:39","date_gmt":"2022-03-14T14:47:39","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=244"},"modified":"2022-04-07T13:40:22","modified_gmt":"2022-04-07T13:40:22","slug":"austritt-aus-dem-verein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/austritt-aus-dem-verein\/","title":{"rendered":"Austritt aus dem Verein"},"content":{"rendered":"\n<p>Freie Hand besteht dagegen dabei, wie genau die Austrittsregelungen gestaltet werden, sodass es keine einheitlichen Formvorschriften f\u00fcr eine K\u00fcndigungserkl\u00e4rung gibt. Fristen, Zeiten und Form unterliegen damit den Entscheidungen des Vereins und werden hier beispielhaft erkl\u00e4rt, um eine entsprechende Basis zu schaffen, die zur Orientierungshilfe f\u00fcr Vereine wird, die an jenem Satzungspunkt arbeiten oder ihr Vereinswissen dahingehend aufbessern m\u00f6chten. Gleichzeitig kl\u00e4ren wir in diesem Artikel aber auch \u00fcber die Rechte eines Mitgliedes bez\u00fcglich seines Austritts aus dem Verein auf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Generell gilt:<\/strong>&nbsp;Der Vereinsaustritt beendet die Mitgliedschaft. Alle Mitgliedschaftsrechte und Pflichten erl\u00f6schen. Vorher entstandene verm\u00f6gensrechtliche Anspr\u00fcche bleiben bestehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">SATZUNGSBEISPIEL 1: FESTLEGUNG DES ZEITRAHMENS EINER K\u00dcNDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT<\/h3>\n\n\n\n<p><em>Hans ist Mitglied im Trachtenverein. Aus mangelnder Zeit und dem Wunsch nach neuen Aufgaben hat er entschlossen, aus dem Verein auszutreten. Ein Blick in die Satzung verr\u00e4t ihm: \u201e<strong>Der Austritt aus dem Verein und somit eine K\u00fcndigung ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres m\u00f6glich<\/strong>.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Bei diesem Beispiel handelt es sich um eine zeitliche Regelung des Austritts aus dem Verein, welcher eine K\u00fcndigung nur zum Ende eines Kalenderjahres vorsieht. Ohne weitere Vorgaben, wie dies hier der Fall ist, bedeutet das folglich, dass auch keinerlei Formvorschriften zu ber\u00fccksichtigen sind. Damit w\u00e4re selbst eine m\u00fcndliche K\u00fcndigung hierbei ausreichend und g\u00fcltig.&nbsp;<em>&nbsp;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tipp f\u00fcr Vereine<\/strong>: M\u00fcndliche K\u00fcndigungen werden schnell zum Konfliktpunkt. Vielleicht hat ein Mitglied diese w\u00e4hrend eines Streits ausgesprochen, sp\u00e4ter aber nicht mehr ernst gemeint. M\u00fcndliche Absprachen lassen schnell Missverst\u00e4ndnisse entstehen. Deshalb empfiehlt es sich f\u00fcr Vereine stets, neben einer zeitlichen Regelung der K\u00fcndigung auch die Form der K\u00fcndigung entsprechend festzulegen, wobei sich eine schriftliche Form empfiehlt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig zu wissen<\/strong>: Im Zeitraum der K\u00fcndigungsfrist \u00e4ndert sich noch nichts am Status des Mitglieds, was folglich bedeutet, dass Mitgliederrechte und \u2013pflichten unver\u00e4ndert bestehen bleiben. Eine Satzungsregelung, welche das Entfallen der Rechte bestimmt und nur noch die Pflichten eines Mitglieds vorsieht, ist dabei unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">SATZUNGSBEISPIEL 2: FESTLEGUNG DER K\u00dcNDIGUNGSFORM<\/h3>\n\n\n\n<p><em>F\u00fcr Pia steht ein Umzug in eine andere Stadt an. Schweren Herzens m\u00f6chte sie deshalb die Mitgliedschaft im G\u00e4rtnerverein k\u00fcndigen. Um alles richtig zu machen, schaut sie in der Satzung nach und findet dazu geregelt<strong>: \u201eDie K\u00fcndigung und somit der Wunsch nach dem Austritt aus dem Verein bedarf der Schriftform<\/strong>.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Beispiel ist die K\u00fcndigungsform klar geregelt, zumindest dahingehend, dass diese auf schriftlicher Weise erfolgen muss. Laut \u00a7 126 BGB wird mit diesem Verweis auf eine schriftliche K\u00fcndigung jede schriftliche und mit der eigenen Unterschrift versehene K\u00fcndigung m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tipp f\u00fcr Vereine<\/strong>: Wer Konfliktpunkte von vorherein ausschlie\u00dfen m\u00f6chte, f\u00fcgt seinem Absatz in der Satzung noch genauer hinzu, welche schriftlichen Formen angenommen werden, also beispielsweise Brief, Fax und E-Mail.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>ALLES RUND UM FRISTEN BEIM VEREINSAUSTRITT<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Aufschluss \u00fcber die M\u00f6glichkeiten von Austritts- oder K\u00fcndigungsfristen bietet \u00a7 39 BGB allen Vereinsverantwortlichen. Mit Blick auf den Paragraphen werden so zwei M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Vereine sichtbar:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein hat die M\u00f6glichkeit seine zeitliche Frist eines Austritts aus dem Verein ausschlie\u00dflich auf das Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres zu legen. Stichtag w\u00e4re in diesem Fall der 31. Dezember eines Jahres. In der Praxis findet sich diese Form allerdings eher selten.<\/li><li>Der Verein kann eine Austrittsfrist festlegen, wobei dies h\u00e4ufig im Zusammenhang mit gewissen Fristen geschieht, Beispiele hierf\u00fcr w\u00e4ren:<\/li><li>K\u00fcndigungsfrist von 3 Monaten bis zum Jahresende<\/li><li>K\u00fcndigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalenderquartals<\/li><li>Austritt aus dem Verein jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von 6 Wochen<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>Achtung:&nbsp;<\/strong>Nach \u00a7 39 BGB betr\u00e4gt die Obergrenze der zul\u00e4ssigen K\u00fcndigungsfrist zwei Jahre zwischen Eingang der Austrittserkl\u00e4rung beim Verein und dem tats\u00e4chlichen Ende der Mitgliedschaft.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>DIE K\u00dcNDIGUNG PER MAIL<\/strong>&nbsp;BEIM AUSTRITT AUS DEM VEREIN<\/h2>\n\n\n\n<p>In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die K\u00fcndigung per Mail keine Seltenheit mehr. Doch was, wenn die die Satzung eine schriftliche K\u00fcndigung zum Austritt aus dem Verein vorschreibt?<\/p>\n\n\n\n<p>Hierbei gibt es zwischen Vereins- und Arbeitsrecht eine Widerspr\u00fcchlichkeit. Denn w\u00e4hrend das Arbeitsrecht eine Mail nicht als formgerechte schriftliche K\u00fcndigung akzeptiert und diese somit als nicht erfolgt ansieht, gen\u00fcgt laut \u00a7 127 Abs. 2 BGB auch eine E-Mail, um die schriftliche Form einer K\u00fcndigung zu erf\u00fcllen. Wer entsprechend keine K\u00fcndigung per Mail oder Fax m\u00f6chte, sondern diese auf klassischem schriftlichen Wege per Post oder pers\u00f6nlicher \u00dcbergabe verlangt, muss dies auch genau so in seiner Satzung festhalten. Denn Fakt ist: Satzungsregelungen gehen immer vor. Und definieren diese die Schriftform der K\u00fcndigung nicht, so kann gegen eine K\u00fcndigung per Mail nicht vorgegangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Vorteil der K\u00fcndigung per Mail? Die E-Mail hat einen sehr kurzen Weg zum Empf\u00e4nger und kann somit auch dann noch abgeschickt werden, wenn der Brief die fristgem\u00e4\u00dfe K\u00fcndigung zu einem festgesetzten Zeitpunkt nicht mehr erf\u00fcllen k\u00f6nnte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>So ungern man seine teils m\u00fchsam gewonnenen Mitglieder auch verliert, \u00a7 39 Abs. 1 BGB sieht es ausdr\u00fccklich vor, dass Mitglieder auch wieder aus dem Verein austreten d\u00fcrfen \u2013 eine Zwangsmitgliedschaft gibt es folglich nicht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zudem auch, dass \u00a7 58 BGB vorsieht, dass die Satzung eines jeden Vereins Bestimmungen \u00fcber den Vereinsaustritt eines Mitgliedes enth\u00e4lt.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":133,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[36,37,14],"class_list":{"0":"post-244","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-vereinsfuehrung","8":"tag-austritt","9":"tag-mitgliedschaft","10":"tag-vereinsfuehrung"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/02\/DE_kuendigung-768x512.jpeg","fimg_alt_text":"Austritt aus dem Verein","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/244","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=244"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/244\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":740,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/244\/revisions\/740"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/133"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=244"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=244"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=244"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}