{"id":261,"date":"2022-03-15T13:43:20","date_gmt":"2022-03-15T13:43:20","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=261"},"modified":"2022-04-07T13:39:27","modified_gmt":"2022-04-07T13:39:27","slug":"gerichtsurteile-gegen-den-vorstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/gerichtsurteile-gegen-den-vorstand\/","title":{"rendered":"Gerichtsurteile gegen den Vorstand"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Vorstand als Vertretungsorgan<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In Prozessen des Vereins nimmt der Vorstand als Vertretungsorgan die Parteirolle ein. Er kann daher nicht als Zeuge vernommen werden, sondern nur als Partei nach den \u00a7\u00a7 445 ff. ZPO. Beim mehrgliedrigen Vorstand bestimmt das Gericht, ob es alle oder nur einzelne Vorstandsmitglieder vernehmen will. Wird nach dem Gesetz \u00fcber Ordnungswidrigkeiten gern. \u00a7 30 Abs. 1 0WiG gegen den Verein eine Geldbu\u00dfe festgesetzt, wird er in dem sich dann anschlie\u00dfenden gerichtlichen Verfahren durch den Vorstand vertreten. Wird gegen den Verein die Zwangsvollstreckung (Eidesstattliche Versicherung nach \u00a7 807 ZPO) betrieben oder ist der Verein zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt worden (siehe \u00a7\u00a7 889 ff. ZPO), muss der Vorstand als Vertretungsorgan die eidesstattliche Versicherung abgeben. Bei einem mehrgliedrigen Vorstand m\u00fcssen so viele Vorstandsmitglieder mitwirken, wie nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung des Vereins erforderlich sind (Sauter\/Schweyer, Der eingetragene Verein, Rn 243 m.w.N.).<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung bei Pflichtverletzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 823 BGB und\/oder \u00a7 27 BGB in Verbindung mit \u00a7 664 BGB Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen bei Pflichtverletzung f\u00fcr den finanziellen Schaden des Vereins pers\u00f6nlich in die Haftung genommen werden.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Jugendschutz-Versto\u00df<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vereinschef haftet f\u00fcr Jugendschutz-Versto\u00df Bu\u00dfgeld verh\u00e4ngt: Jugendliche nach 24 Uhr auf Fest erwischt.<br>Das OLG lastete dem Vereinschef einen fahrl\u00e4ssigen Versto\u00df an.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung des Vorstandes f\u00fcr zweckwidrige Verwendung von Spenden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach einem Urteil des Finanzgerichtes Baden-W\u00fcrttemberg vom 14.07.1998 stellt die Verwendung von Spenden zur Bezahlung von Sportlern und Trainern \u00fcber die so genannte Amateurgrenze hinaus und die Zahlung von Abl\u00f6sesummen von mehr als umgerechnet EUR 2.500,00 eine der Gemeinn\u00fctzigkeit sch\u00e4dliche Verwendung von Spendengeldern dar. In einem solchen Fall ist es regelm\u00e4\u00dfig ermessensgerecht, die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandsmitglieder in die Haftung zu nehmen, auch wenn keine Inanspruchnahme der Verwaltungsratsmitglieder, die mitverantwortlich f\u00fcr die Verwendung der Spendengelder sind, erfolgt. Eine vorrangige Haftungsinanspruchnahme des Vereins ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn aufgrund erheblicher Steuernachforderungen dessen Leistungsf\u00e4higkeit zweifelhaft ist. Hintergrund der Entscheidung war, dass Einnahmen aus Spielerl\u00f6sen, Spielerverk\u00e4ufen usw. eines eintragenden Vereins \u201eFu\u00dfballverein e.V.\u201c an der offiziellen Buchhaltung vorbei auf ein gesondertes Konto eingezahlt und hieraus zus\u00e4tzliche Geh\u00e4lter an Spieler und Trainer bezahlt worden sein. Auf Grund der Zahlungen an die Spieler und die Zahlung der Abl\u00f6sesummen f\u00fcr den Zugang neuer Spieler liege ein wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb des Vereins vor. Der Verein habe nicht selbstlos gehandelt und sei deshalb nicht gemeinn\u00fctzig.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung des Vereinsvorstandes f\u00fcr steuerliche Verbindlichkeiten des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach einen Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 23.02.1999, Az. XI B 130\/98 wird best\u00e4tigt, dass bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haftungsschuldner das Finanzamt einen relativ weiten Spielraum hat. Es gen\u00fcgt der Hinweis, dass die Haftungsschuldner nebeneinander in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme des f\u00fcr den Verein handelnden Vorstandsmitgliedes begegnet erst recht keine Bedenken, wenn dieses die Fehlverwendungen von Mitteln veranlasst hat.<br><br>Ein ehrenamtlich und unentgeltlich t\u00e4tiger Vorsitzender haftet nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.06.1998, Az. VII R 4-98, best\u00e4tigt durch Urteil des Bundesfinanzhofes vom 13.03.2003, Az. VII R 46\/02, f\u00fcr einen Verein, der sich als solcher wirtschaftlich bet\u00e4tigt und zur Erf\u00fcllung seiner Zwecke Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt, f\u00fcr die Erf\u00fcllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins. Als gesetzlicher Vertreter dieser juristischen Person ist der Vorstand verpflichtet, deren steuerliche Pflichten zu erf\u00fcllen.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung eines Vereins f\u00fcr K\u00f6rper- und Sachsch\u00e4den wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.10.1990, Az. VI ZR 329\/89 wurde festgestellt, dass der Vorstand eines Vereins gef\u00e4hrliche Praktiken verhindern muss. Dies gilt nicht nur, wenn der Vorstand das gef\u00e4hrliche Handeln pflichtwidrig veranlasst hat, sondern auch dann, wenn der Vorstand gef\u00e4hrliche Praktiken nicht abstellt, obwohl er von ihnen Kenntnis erlangt oder erlangen m\u00fcsste. Im konkreten Fall ging es um ein Mitglied eines Segelflugvereins, welches im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit als Landehelfer schwer verletzt wurde, da er nach Anweisung des Vereins ein Abkippen der Tragfl\u00e4che des Segelflugzeugs beim Landen dadurch vermeiden sollte, dass er neben dem landenden Flugzeug herl\u00e4uft und die Tragfl\u00e4che festh\u00e4lt.<br><br>Nach einer Entscheidung des AG Nordhorn, Urteil vom 19.10.2000 \u2013 Az. 3 C 1053\/00 \u2013 ist ein Verein grunds\u00e4tzlich haftbar, wenn er die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn er auf einer Jubil\u00e4umsfeier ein ca. 2 x 2 m gro\u00dfes und 0,8 m hohes H\u00fcpfkissen auf einer Wiese aufstellt, ohne dass das Kissen mit Matten o. \u00e4. umrandet wird und sich ein Kind bei einem Sturz von dem Kissen den Arm bricht. Das Abstellen von Ordnern gen\u00fcge in diesem Falle nicht.<br>Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover, Urteil vom 11.06.1987 \u2013 Az. 3 S 46\/87 \u2013 ist ein Fu\u00dfballverein f\u00fcr die von ihm betriebenen Sportanlagen verkehrssicherungspflichtig. Ein Sportler muss davon ausgehen k\u00f6nnen, dass das Sportgel\u00e4nde so hergerichtet ist, dass der Sport ohne Einschr\u00e4nkung und ohne Gefahr der Verletzung ausge\u00fcbt werden kann. In dem konkreten Fall gab das Gericht der Klage auf Schmerzensgeld statt, da ein Spieler bei einem Zweikampf ausrutschte und sich dabei Verletzungen an Oberarm und der linken Brust zuzog. Der Verein verwendete Calciumhydroxyd f\u00fcr die Linienmarkierung.<br><br>Das AG Grevenbroich, Urteil vom 27.04.1987 \u2013 Az. 11 C 411\/87 \u2013 sah eine Verletzung der einem Fu\u00dfballverein obliegenden Verkehrssicherungspflicht, wenn der Verein zum Schutz gegen abirrende B\u00e4lle hinter dem Fu\u00dfballtor zwar eine Ballfanganlage errichtet, diese aber keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Verkehrssicherungspflicht gebietet einem Sportverein zum Schutze der Rechtsg\u00fcter Dritter bei Aus\u00fcbung des Sports diejenigen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, alle bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer oder nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung der Anlage drohende Gefahren abzuwenden.<br><br>Nach einem Urteil des AG Brake, Urteil vom 09.07.1990 \u2013 Az. 3 C 194\/90 \u2013 muss der gastgebende Fu\u00dfballverein daf\u00fcr sorgen, dass der dem Gegner zur Verf\u00fcgung gestellte Umkleideraum abgeschlossen wird. Der Verein gen\u00fcgt seiner F\u00fcrsorgepflicht nicht, wenn er sich darauf verl\u00e4sst, ein Mannschaftsmitglied, ein Betreuer oder der Trainer der Gastmannschaft werde schon wissen, wo die Schl\u00fcssel abzuholen seien oder sich danach erkundigen und dann selbst den Raum verschlie\u00dfen. F\u00fcr entwendete Dinge muss dann der Verein haften.<br><br>Aus einer Entscheidung des OLG Hamm vom 16.02.2000 \u2013 13 u 163-99 geht hervor, dass ein Vorstandsmitglied grunds\u00e4tzlich pers\u00f6nlich verantwortlich ist f\u00fcr die Sicherheit der Veranstaltung, z.B. f\u00fcr eine Verpflegungszeltes einer Veranstaltung, sofern keine klare Trennung und Festlegung der Verantwortlichkeiten erfolgt.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tierhalterhaftung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung als Tierhalter trifft einen Verein nach einem Urteil des Landgerichts M\u00fcnster vom 01.06.2007 \u2013 Az. 16 O 558\/06 \u2013 auch dann, wenn Gesch\u00e4digter ein Vorstandsmitglied ist. Eine Einschr\u00e4nkung kommt allenfalls in Betracht, wenn das Vorstandsmitglied f\u00fcr das schadensstiftende Verhandeln oder Unterlassen (mit)verantwortlich ist. Dabei spielt jedoch auch die konkrete Stellung des Mitglieds im Vorstand und seine Einflussnahmem\u00f6glichkeit auf Entscheidungen eine Rolle. Im konkreten Fall scheute ein Pferd des beklagten Reitvereins und warf das reitende Mitglied ab, das zugleich als Schriftf\u00fchrer Teil des Vorstandes war. Die Schadensersatzklage des Sozialversicherungstr\u00e4gers der Gesch\u00e4digten gegen den Verein in H\u00f6he von rund EUR 15.000,00 hatte Erfolg.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung eines Vereins wegen wettbewerbswidriger \u00c4u\u00dferungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. Main, Urteil vom 09.08.1984 \u2013 Az. 6 U 66\/84 \u2013 haftet ein Feuerwehrverein f\u00fcr wettbewerbswidrige \u00c4u\u00dferungen des stellvertretenden Stadtbrandinspektors einer Gemeinde, der zugleich Vorsitzender eines Feuerwehrvereins ist, wenn aus der Sicht des Publikums nicht hinreichend deutlich geworden ist, dass die handelnde Person nicht (auch) als Vorstandsmitglied des Feuerwehrvereins, sondern ausschlie\u00dflich als Inhaber eines \u00f6ffentlichen Amtes (stellvertretender Stadtbrandinspektor) t\u00e4tig geworden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die \u00c4u\u00dferungen sich auf Veranstaltungen beziehen, die von dem Feuerwehrverein durchgef\u00fchrt werden und deren Erl\u00f6se diesem zuflie\u00dfen.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Haftung des Vereinsvorstandes in der Insolvenz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bereits nach dem Gesetz haftet der Vorstand eines Vereins gegen\u00fcber den Gl\u00e4ubigern des Vereins als Gesamtschuldner f\u00fcr die Verbindlichkeiten des Vereins, sofern die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens verz\u00f6gert beantragt wird. Er haftet dabei als Gesamtschuldner zusammen mit dem Verein. Das hei\u00dft, dass ein Gl\u00e4ubiger den Vorstand voll in Anspruch nehmen kann, ohne sich zuvor an den Verein halten zu m\u00fcssen. Der Vorstand kann sich dann um einen Innenausgleich mit dem Verein k\u00fcmmern und tr\u00e4gt das Risiko, dass seine Forderung gegen\u00fcber dem Verein uneinbringlich ist. Nach einem Beschluss des BGH vom 08.02.2010 \u2013 II ZR54-09 trifft den Vorstand allerdings keine Massesicherungspflicht, damit scheidet auch eine Haftung f\u00fcr Masseschm\u00e4lerung, insbesondere f\u00fcr Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife aus. Die mit \u00a7 31a BGB eingef\u00fchrte Haftungsprivilegierung von ehrenamtlichen Vereinsvorst\u00e4nden gilt im Falle einer Haftung wegen Insolvenzverschleppung nicht, so dass der Vorstand auch im Falle eines fahrl\u00e4ssigen Verhaltens voll haften muss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als Vorstand hat man es oft nicht leicht. Denn als Vertretungsorgan hat man diverse Pflichten, die Verantwortung mit sich ziehen. Es gibt viele Ursachen, die zur Haftung des Vereinsvorstands f\u00fchren, z.B. wenn Spenden nicht richtig verwendet werden oder auch ein minderj\u00e4hriges Mitglied nach 24:00 Uhr auf einer Veranstaltung gesichtet wird. Worauf Sie als Vorstand achten sollten, damit es Sie nicht so schnell erwischt.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":149,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[41,42,14,20],"class_list":{"0":"post-261","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-vereinsfuehrung","8":"tag-gerichtsurteile","9":"tag-haftung","10":"tag-vereinsfuehrung","11":"tag-vereinsvorstand"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/02\/justizia-768x512.jpg","fimg_alt_text":"Justizia","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/261","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=261"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/261\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":738,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/261\/revisions\/738"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/149"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=261"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=261"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=261"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}