{"id":2641,"date":"2024-11-22T14:13:32","date_gmt":"2024-11-22T13:13:32","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=2641"},"modified":"2024-11-22T15:09:48","modified_gmt":"2024-11-22T14:09:48","slug":"der-verein-laedt-zum-feiern-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/der-verein-laedt-zum-feiern-ein\/","title":{"rendered":"Der Verein l\u00e4dt zum Feiern ein"},"content":{"rendered":"\n<p>Gemeinn\u00fctzige Vereine m\u00fcssen ihre steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke selbstlos f\u00f6rdern. Mit diesem Selbstlosigkeitsprinzip soll verhindert werden, dass gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften durch ihre Mitglieder f\u00fcr eigenwirtschaftliche Zwecke missbraucht werden. Deshalb d\u00fcrfen Vereinsmitglieder keine Zuwendungen erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch f\u00fcr Feiern im Verein macht sogar der Amtsschimmel eine Ausnahme \u2013 solange die Kosten daf\u00fcr verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind und die Feier nicht ausschlie\u00dflich der Mitgliederpflege und Geselligkeit, sondern dem Vereinszweck dient. Generell sollte das Gebot der Sparsamkeit beachtet werden und Kosten sollten sich im verkehrs\u00fcblichen Rahmen bewegen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Feiern mit Vereinsmitgliedern<\/h2>\n\n\n\n<p>Bez\u00fcglich der \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Vereinsmitglieder muss die sogenannte Annehmlichkeitsregelung (AEAO, zu \u00a755 Abs. 1 Nr. 1) beachtet werden. Unsch\u00e4dlich f\u00fcr die Gemeinn\u00fctzigkeit gelten Aufmerksamkeiten in Form von Speisen und Getr\u00e4nken bei Vereinsfeiern von maximal 40 Euro je Mitglied, Anlass und Jahr (In manchen Bundesl\u00e4ndern gelten 60 Euro).<\/p>\n\n\n\n<p>Wurden \u00ad Mitglieder in diesem Jahr bereits mit einer Sachzuwendung bedacht, darf f\u00fcr die Weihnachtsfeier nur noch der Restbetrag bis 40, bzw. 60 Euro pro Person ausgegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Achtung bei Eintrittsgeldern<\/h3>\n\n\n\n<p>In der Absicht, ein besseres Finanzpolster f\u00fcr die Feier zur Verf\u00fcgung zu haben, kommen manche auf die Idee, Eintrittsgelder f\u00fcr die Teilnahme an der Weihnachtsfeier zu erheben. Bei erster Betrachtung scheint das eine tolle Sache zu sein doch \u00e4ndern sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erheblich. Denn Eintrittsgelder k\u00f6nnen das Risiko bergen, dass die Weihnachtsfeier als wirtschaftliche T\u00e4tigkeit interpretiert wird, was nicht nur steuerliche Konsequenzen hat, sondern auch zur Pr\u00fcfung der Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins f\u00fchren k\u00f6nnte. Die Einnahmen sind dann getrennt zu erfassen und im Zweifel zu versteuern.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Feiern mit Arbeitnehmern<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer gelten steuerliche Sonderregelungen, wenn diese an der Weihnachtsfeier teilnehmen. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen d\u00fcrfen im Jahr steuerfrei durchgef\u00fchrt werden, solange die Kosten pro Arbeitnehmer 110 Euro (brutto) nicht \u00fcbersteigen. Die Regeln f\u00fcr Arbeitnehmer gelten auch f\u00fcr ehemalige Mitarbeiter, Praktikanten sowie Begleitpersonen der Angestellten.<\/p>\n\n\n\n<p>Steuerliche Folgen bei Eintrittsgeldern f\u00fcr Arbeitnehmer Erhebt der Verein Eintrittsgelder von seinen Angestellten, wird dies ebenfalls als geldwerter Vorteil gewertet. Der gezahlte Eintritt kann auf den Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer angerechnet werden. \u00dcbersteigen die Gesamtkosten (einschlie\u00dflich des Eintrittsgeldes) den Freibetrag, ist der \u00fcbersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Feiern mit Personen ohne Mitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">a) Ehrenamtliche Helfer und Helferinnen<\/h3>\n\n\n\n<p>Engagierte ohne Mitgliedschaft sind in Sachen Weihnachtsfeier grunds\u00e4tzlich einfacher handzuhaben. Denn eine Einladung zur Weihnachtsfeier und die damit verbundenen Aufwendungen, wie Speisen und Getr\u00e4nke, k\u00f6nnen als Aufmerksamkeiten f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten im Rahmen einer Aufwandsentsch\u00e4digung (Ehrenamtspauschale oder \u00dcbungsleiterpauschale) betrachtet werden. Wichtig ist, dass die die jeweilige Freigrenze nicht \u00fcberschritten wird. Hat eine Person bereits die volle H\u00f6he der Ehrenamtspauschale ausgesch\u00f6pft, ist die Weihnachtsfeier nicht mehr drin.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden ehrenamtlichen Helfern keine regelm\u00e4\u00dfigen Aufwandsentsch\u00e4digungen gezahlt, kann die Teilnahme an der Feier als eine einmalige Anerkennung der ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit behandelt werden, ohne dass daf\u00fcr eine besondere Steuerpflicht entsteht. Hierbei sollten jedoch keine geldwerten Vorteile (z. B. teure Geschenke oder gr\u00f6\u00dfere Sachzuwendungen) verteilt werden, da diese ansonsten als steuerpflichtige Zuwendungen gelten k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">b) Sponsoren, F\u00f6rderer, kommunale Vertreter<\/h3>\n\n\n\n<p>Um den Verein nach au\u00dfen zu pr\u00e4sentieren und Kontakte zu Sponsoren, F\u00f6rderern und Vertretern aus der Politik zu pflegen, werden diese Personen auch gern zu offiziellen Feiern des Vereins eingeladen. Die Ausgaben f\u00fcr Speisen und Getr\u00e4nke f\u00fcr diese Personengruppen gelten gemeinhin als Repr\u00e4sentationskosten.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">c) Sonderfall (Ehe-)Partner und Partnerinnen<\/h3>\n\n\n\n<p>Oft werden auch (Ehe-)Partner, die selbst nicht Mitglieder sind, zur Weihnachtsfeier eingeladen. Das ist eine freundliche Geste und geh\u00f6rt ja irgendwie auch zum guten Ton. Die Kosten f\u00fcr die Bewirtung kann der Verein dann \u00fcbernehmen, wenn ein Bezug zu den steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken besteht, die Ausgaben also ganz oder ganz \u00fcberwiegend durch den gemeinn\u00fctzigen Zweck veranlasst sind und nicht (nur) der Mitgliederpflege und Geselligkeit dient.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:50px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><em>Empfehlung: Um im Einzelfall richtig zu entscheiden, sollte entweder Rat bei Steuerfachleuten oder direkt mit dem zust\u00e4ndigen Finanzamt gekl\u00e4rt werden.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Weihnachtsfeier ist eine wunderbare Gelegenheit, um mit allen Haupt- und Ehrenamtlichen das Jahr Revue passieren zu lassen, Danke zu sagen und gemeinsam die erreichten Vereinsziele zu feiern. H\u00e4ufig werden diese Feiern hinsichtlich Speisen und Getr\u00e4nken von den Mitgliedern selbst bestritten, doch immer \u00f6fter m\u00f6chten auch gemeinn\u00fctzige Organisationen Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern aus der Vereinskasse finanzieren. Unter dieser Voraussetzung gibt es einige steuerrechtliche Vorschriften, die es einzuhalten gilt.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":2644,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Weihnachtsfeier im Verein - das ist zu beachten","_seopress_titles_desc":"Bei einer Weihnachtsfeier im Verein gibt es einige steuerrechtliche Vorschriften, die es einzuhalten gilt.","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[4],"tags":[],"class_list":{"0":"post-2641","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-steuern-finanzen"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2024\/11\/adobestock_173214897-1-768x480.jpeg","fimg_alt_text":"Weihnachtsfeier im Verein","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2641","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2641"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2641\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2681,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2641\/revisions\/2681"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2644"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2641"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2641"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2641"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}