{"id":315,"date":"2022-03-15T15:02:28","date_gmt":"2022-03-15T15:02:28","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=315"},"modified":"2025-12-23T10:24:01","modified_gmt":"2025-12-23T09:24:01","slug":"jahressteuergesetz-2020-das-sollten-vereine-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/jahressteuergesetz-2020-das-sollten-vereine-wissen\/","title":{"rendered":"Jahressteuergesetz 2020 \u2013 das sollten Vereine wissen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00dcBUNGSLEITERPAUSCHALE UND EHRENAMTSPAUSCHALE&nbsp;STEIGEN&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Der \u00dcbungsleiterfreibetrag wird von 3.000 EUR auf\u00a0<strong>3.300 EUR<\/strong>\u00a0erh\u00f6ht (\u00a7 3 Nr. 26 Satz 1 EStG). Der Ehrenamtsfreibetrag wird von 840 EUR auf\u00a0<strong>960 EUR<\/strong>\u00a0erh\u00f6ht (\u00a7 3 Nr. 26a Satz 1 EStG).\u00a0\u2013\u00a0<em>Gilt ab 2026<\/em>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">ANHEBUNG DER GRENZE F\u00dcR DEN VEREINFACHTEN ZUWENDUNGSNACHWEIS&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Spenden und Mitgliedsbeitr\u00e4ge zur F\u00f6rderung steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke k\u00f6nnen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis m\u00f6glich ist, wird von 200 EUR auf 300 EUR angehoben (\u00a7 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).&nbsp;\u2013&nbsp;<em>Gilt ab 1.1.2021<\/em>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">ERWEITERUNG DES KATALOGS F\u00dcR GEMEINN\u00dcTZIGE ZWECKE&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Erweiterung des Zweckkatalogs um den \u201eKlimaschutz\u201c f\u00fchrt zu einer ausdr\u00fccklichen gesetzlichen Hervorhebung eines Zwecks, der zwar bereits mit Hilfe anderer Zwecke, wie&nbsp;<br>z. B. Umwelt- und Naturschutz \u00fcberwiegend, aber m\u00f6glicherweise nicht g\u00e4nzlich abgedeckt werden konnte (\u00a7 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird in der Abgabenordnung die Anzahl der gemeinn\u00fctzigen Zwecke erh\u00f6ht. Damit sind nun auch Vereine und andere K\u00f6rperschaften im steuerlichen Sinne gemeinn\u00fctzig, wenn sie u.a. folgende Zwecke verfolgen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>F\u00f6rderung des Klimaschutzes&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung des Freifunks&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung der Hilfe f\u00fcr Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identit\u00e4t oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung der Unterhaltung und Pflege von Friedh\u00f6fen&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung der Ortsversch\u00f6nerung&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Soweit eine private Organisation die Friedhofsverwaltung, einschlie\u00dflich der Pflege und Unterhaltung des Friedhofsgel\u00e4ndes und seiner Baulichkeiten, selbstlos, ausschlie\u00dflich und unmittelbar wahrnimmt, kann dies k\u00fcnftig als F\u00f6rderung der Allgemeinheit im Sinne des \u00a7 52 AO eingeordnet werden (\u00a7 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 und 26 AO).&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Erweiterung der Katalogzwecke um die \u201eF\u00f6rderung der Ortsversch\u00f6nerung\u201c b\u00fcndelt in verschiedenen Katalogzwecken enthaltene Aspekte (\u00a7 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird auch der Katalog sogenannter Zweckbetriebe erweitert, die steuerlich beg\u00fcnstigt werden. Dazu z\u00e4hlen k\u00fcnftig auch:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Einrichtungen f\u00fcr Fl\u00fcchtlingshilfe&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 68 Nr. 1 Buchst. c AO ordnet Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Fl\u00fcchtlingen dem Zweckbetrieb zu. Nach Satz 2 sind die Voraussetzungen des \u00a7 66 Abs. 2 AO zu ber\u00fccksichtigen. Ein Zweckbetrieb liegt daher dann nicht vor, wenn Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Fl\u00fcchtlingen des Erwerbs wegen betrieben werden. Die explizite und verwaltungsaufw\u00e4ndige Pr\u00fcfung des \u00a7 53 AO kann mit der Neuregelung entfallen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Einrichtungen zur F\u00fcrsorge f\u00fcr Menschen mit psychischen und seelischen Erkrankungen bzw. Behinderungen&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;<em>Gilt ab dem Tag nach der Verk\u00fcndung<\/em>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">ZEITVORGABEN BEI DER MITTELVERWENDUNG F\u00dcR STEUERBEG\u00dcNSTIGTE K\u00d6RPERSCHAFTEN&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Kleinere gemeinn\u00fctzige Vereine und andere steuerbeg\u00fcnstigte Organisationen erhalten mehr Zeit, um ihre Mittel zu verwenden: F\u00fcr K\u00f6rperschaften mit j\u00e4hrlichen Einnahmen&nbsp;(kumulierte Einnahmen des ideellen Bereichs, des Zweckbetriebs, der Verm\u00f6gensverwaltung und des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetriebs)&nbsp;von weniger als 45.000 Euro gelten die strengen Ma\u00dfst\u00e4be der zeitnahen Mittelverwendung nicht mehr. Sie k\u00f6nnen damit die erhaltenen Mittel auch \u00fcber die f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Organisationen weitergeltende Zweijahresgrenze f\u00fcr ihre Satzungszwecke einsetzen. Das gibt ihnen mehr Spielraum und entlastet sie.&nbsp;(\u00a7 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO).&nbsp;\u2013&nbsp;<em>Gilt ab dem Tag nach der Verk\u00fcndung<\/em>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">UNMITTELBARKEIT DER ZWECKVERWIRKLICHUNG&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaften d\u00fcrfen k\u00fcnftig auch arbeitsteilig zusammenwirken und sich damit gemeinsam, besser und effizienter f\u00fcr ihre steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke einsetzen. Bisher scheiterten solche Kooperationen am Grundsatz der sogenannten Unmittelbarkeit, wonach die Organisation ihre Zwecke grunds\u00e4tzlich selbst zu verwirklichen hat. K\u00fcnftig kann beispielsweise eine steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft, die ein Krankenhaus betreibt, einen zum Zweckbetrieb geh\u00f6renden W\u00e4schereibetrieb auf eine Tochtergesellschaft ausgliedern, ohne damit den Status der Gemeinn\u00fctzigkeit zu riskieren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das planm\u00e4\u00dfige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren K\u00f6rperschaft, die im \u00dcbrigen die Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 51 bis 68 AO erf\u00fcllt, ist k\u00fcnftig nach \u00a7 57 Abs. 3 und 4 AO ein Fall der unmittelbaren Zweckverwirklichung (\u00a7 57 Absatz 3 und 4 AO). Leistungen, die in Verwirklichung des gemeinsamen Zwecks im Rahmen eines wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetriebs erfolgen, werden innerhalb eines Zweckbetriebs erbracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 65 ff. AO erf\u00fcllt sind. Das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbeg\u00fcnstigten Kapitalgesellschaften ist ebenfalls ein Fall der unmittelbaren Zweckverwirklichung.&nbsp;\u2013&nbsp;<em>Gilt ab dem Tag nach der Verk\u00fcndung<\/em>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">STEUERLICH UNSCH\u00c4DLICHE BET\u00c4TIGUNGEN BEI MITTELWEITERGABE&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften durften schon immer ihre Mittel zumindest teilweise auch anderen, ebenfalls steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaften weiterreichen. In der Praxis war dies jedoch streitanf\u00e4llig. Die nunmehr vereinheitlichte Regelung zur Mittelweitergabe sorgt nun daf\u00fcr, dass mit einer einzigen zentralen Vorschrift Rechtssicherheit geschaffen wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der neue Tatbestand des \u00a7 58 Nr. 1 AO regelt einheitlich die Mittelweitergabe. Er ersetzt die bisherigen Regelungen in \u00a7 58 Nr. 1 und 2 AO. Danach ist es steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaften gestattet, anderen K\u00f6rperschaften oder juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts Mittel f\u00fcr die Verwirklichung steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke zuzuwenden. Als Mittelempf\u00e4nger kommen in Betracht&nbsp;inl\u00e4ndische steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften,&nbsp;die in&nbsp;<br>\u00a7 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG aufgef\u00fchrten K\u00f6rperschaften (beschr\u00e4nkt steuerpflichtige K\u00f6rperschaften), juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und&nbsp;ausl\u00e4ndische K\u00f6rperschaften, bei denen die sp\u00e4tere Verwendung der Mittel f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke ausreichend nachgewiesen wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ein neuer \u00a7 58a AO regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft schutzw\u00fcrdig ist, die Mittel an eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft weiterleitet.&nbsp;\u2013&nbsp;<em>Gilt ab dem Tag nach der Verk\u00fcndung<\/em>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">ERH\u00d6HUNG DER FREIGRENZE&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Freigrenze f\u00fcr den wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro j\u00e4hrlich erh\u00f6ht. Das entlastet vor allem kleinere Vereine von steuerrechtlichen Verpflichtungen, da bei Einnahmen bis zu dieser H\u00f6he die Gesch\u00e4ftsbetriebe nicht der K\u00f6rperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Standardartikel\/Themen\/Steuern\/Steuerliche_Themengebiete\/Buergerschaftliches_Engagement\/2020-12-16-steuerliche-verbesserungen-ehrenamtliche-taetigkeiten.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Bundesfinanzministerium \u2013 H\u00f6here Pauschalen f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten<\/a>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Auch bei Fragen zum Jahressteuergesetzt gilt f\u00fcr Vereine mit Vereins-Schutzbrief: Frage im&nbsp;MitgliederPortal&nbsp;stellen und eine Antwort vom Fachanwalt erhalten.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einen langen Anlauf hat die Bundesregierung genommen, um f\u00fcr Vereine steuerrechtlich ein paar Punkte zu vereinfachen und vor allem, um die \u00dcbungsleiter-, sowie Ehrenamtspauschale zu erh\u00f6hen. Was das Jahressteuergesetz f\u00fcr Vereine mit sich bringt, haben wir f\u00fcr Sie hier zusammengefasst. <\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":316,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[4],"tags":[45,18,22],"class_list":{"0":"post-315","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-steuern-finanzen","8":"tag-jahressteuergesetz","9":"tag-steuern-und-finanzen","10":"tag-vereinsfinanzen"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/03\/Steuern-im-Verein.png","fimg_alt_text":"Jahressteuergesetz 2020 \u2013 das sollten Vereine wissen","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/315","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=315"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/315\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3468,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/315\/revisions\/3468"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/316"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=315"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=315"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=315"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}