{"id":3470,"date":"2026-01-08T14:51:54","date_gmt":"2026-01-08T13:51:54","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=3470"},"modified":"2026-01-12T14:33:37","modified_gmt":"2026-01-12T13:33:37","slug":"steuerpflicht-im-verein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/steuerpflicht-im-verein\/","title":{"rendered":"Steuerpflicht im Verein"},"content":{"rendered":"\n<p>Auch Vereine und andere gemeinn\u00fctzige Organisationen m\u00fcssen sich mit dem Thema \u201eSteuern\u201c befassen \u2013 die einen mehr, die anderen weniger. Und f\u00fcr alle gilt: \u201eDas Finanzamt will\u2019s wissen.\u201c Aber was genau, wann und wie m\u00fcssen sich Organisationen dem Finanzamt erkl\u00e4ren? Besonders gut dran sind die Schatzmeister, die den vollen Durchblick haben und im Handumdrehen die notwendige Steuererkl\u00e4rung erstellen.<br>Doch was machen die, die Ber\u00fchrungs\u00e4ngste haben und ELSTER f\u00fcr einen Vogel halten? Die k\u00f6nnen sich Hilfe bei NPO-Experts holen. NPO-Experts ist eine spezialisierte Steuer- und Rechtskanzlei, die f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine die Erstellung und elektronische Abgabe der K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung (KSt 1) inkl. Anlage Gem beim zust\u00e4ndigen Finanzamt \u00fcbernimmt.<br>Die Kanzlei ist Partner des DEUTSCHEN EHRENAMT. Mehr Infos zu den Services finden Sie hier: <br><a href=\"https:\/\/deutsches-ehrenamt.de\/steuern-finanzen\/steuern\/korperschaftsteuererklarung-vereine\/\"><em>K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung Vereine<\/em><br><\/a><br>Wir haben mit Steuerexperte Michael Krause von NPO-Experts \u00fcber die Basics der Steuerpflichten gesprochen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Benedetto:<\/strong> Uns erreicht immer wieder die Frage, ob auch Vereine und insbesondere gemeinn\u00fctzige Vereine eine Steuererkl\u00e4rung abgeben m\u00fcssen. Wie lautet Ihre Antwort als Steuerprofi?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M. Krause:<\/strong> Das kommt auf die Rechtsform und den Status des Vereins an. Gemeinn\u00fctzige Vereine m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig gegen\u00fcber dem Finanzamt nachweisen, dass sie weiterhin ausschlie\u00dflich und unmittelbar die steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke verfolgen, die in ihrer Satzung festgelegt sind. Dieser Nachweis erfolgt \u00fcber die K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung mit der Anlage GEM, in der s\u00e4mtliche Einnahmen, Ausgaben und T\u00e4tigkeiten dokumentiert werden.<br><br>In der Regel fordert das Finanzamt diesen Nachweis alle drei Jahre an. Bei gr\u00f6\u00dferen Vereinen oder solchen mit umfangreichen wirtschaftlichen Aktivit\u00e4ten kann auch eine j\u00e4hrliche Erkl\u00e4rung verlangt werden.<br><br>Erzielt der Verein zus\u00e4tzlich umsatzsteuerpflichtige Einnahmen \u2013 etwa durch Eintrittsgelder, den Verkauf von Speisen und Getr\u00e4nken oder Merchandising \u2013 und \u00fcberschreitet dabei die Grenze von 25.000 Euro im Jahr (Kleinunternehmerregelung), muss er zus\u00e4tzlich eine j\u00e4hrliche Umsatzsteuererkl\u00e4rung abgeben.<br><br>Bei gGmbHs oder gUGs gelten strengere Vorgaben: Sie m\u00fcssen ihre Steuererkl\u00e4rungen grunds\u00e4tzlich j\u00e4hrlich abgeben. Und: Nicht-gemeinn\u00fctzige Vereine \u2013 also solche, die keine Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit haben \u2013 sind grunds\u00e4tzlich wie Kapitalgesellschaften steuerpflichtig und m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig K\u00f6rperschaft- und ggf. Umsatzsteuererkl\u00e4rungen beim Finanzamt einreichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Benedetto:<\/strong> Besonders f\u00fcr Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder ist interessant, wie sich die Anlaufphase mit dem Finanzamt gestaltet und was zu tun ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M. Krause:<\/strong> Neue Vereine erhalten nach ihrer Eintragung bzw. Gr\u00fcndung meist nach dem ersten vollst\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsjahr vom Finanzamt die Aufforderung, erstmals eine K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung abzugeben. Diese dient zugleich als Grundlage f\u00fcr die Feststellung der Gemeinn\u00fctzigkeit. Das Finanzamt pr\u00fcft dann, ob die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung den Satzungszwecken entspricht. Auch nicht im Vereinsregister eingetragene Vereine sind grunds\u00e4tzlich steuerpflichtig. Somit sollte ein Vorstandsmitglied, bzw. der gew\u00e4hlte Schatzmeister, den Verein (n.e.V.) beim Finanzamt melden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Benedetto:<\/strong> Es kommt hin und wieder vor, dass ein neuer Vorstand eines seit l\u00e4ngerem bestehenden n.e.V. feststellt, dass noch nie Kontakt mit dem Finanzamt bestand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M. Krause:<\/strong> Wenn ein Verein \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 noch nie steuerlich erfasst wurde, sollte dies unverz\u00fcglich nachgeholt werden. Der Vorstand muss pr\u00fcfen, ob steuerpflichtige Aktivit\u00e4ten vorliegen, z. B. Einnahmen aus Veranstaltungen, Kursen oder Sponsoring. Da hier schnell Haftungsrisiken entstehen k\u00f6nnen \u2013 auch pers\u00f6nlich f\u00fcr den Vorstand \u2013 ist dringend zu empfehlen, einen Steuerberater einzuschalten, um m\u00f6gliche Nachzahlungen oder Bu\u00dfgelder zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Benedetto:<\/strong> Welche Anforderung stellt das Finanzamt an die Vereine, wenn es um die \u00dcbermittlung der Steuererkl\u00e4rung geht?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M. Krause:<\/strong> Die \u00dcbermittlung erfolgt heute ausschlie\u00dflich elektronisch \u00fcber das ELSTER-Portal. Jeder Verein ben\u00f6tigt hierf\u00fcr ein eigenes ELSTER-Zertifikat \u2013 meist auf den Namen des Vorstands oder des Bevollm\u00e4chtigten. \u00dcbrigens m\u00f6chte ich noch erg\u00e4nzen, dass es allein mit der \u00dcbermittlung der Steuerformulare nicht getan ist. Jeder gemeinn\u00fctzige Verein muss mittels eines T\u00e4tigkeitsberichts die korrekte Zweckverfolgung nachweisen. Wichtig zu wissen ist, dass auch wenn die K\u00f6rperschaftssteuer nur alle drei Jahre erkl\u00e4rt werden muss, muss f\u00fcr jedes Jahr ein T\u00e4tigkeitsbericht mitgeliefert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Benedetto:<\/strong> Nach welchen Kriterien w\u00fcrden Sie Vereinsvorst\u00e4nden empfehlen, das Erstellen der K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung einem Steuerexperten zu \u00fcbergeben?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M. Krause:<\/strong> Insbesondere bei gemeinn\u00fctzigen Vereinen ist das sinnvoll. Denn hier gibt es verschiedene steuerliche Sph\u00e4ren \u2013 den ideellen Bereich, die Verm\u00f6gensverwaltung, den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb. Diese m\u00fcssen klar voneinander abgegrenzt werden, weil f\u00fcr jede Sph\u00e4re unterschiedliche steuerliche Regelungen gelten.<br><br>Die korrekte Zuordnung von Einnahmen (z. B. aus Veranstaltungen oder Werbung) kann komplex sein. Fehler f\u00fchren schnell dazu, dass die Gemeinn\u00fctzigkeit gef\u00e4hrdet wird. Wer also bei der Einnahmen \u00dcberschussrechnung, der Anlage GEM oder der satzungsgem\u00e4\u00dfen Mittelverwendung unsicher ist, sollte auf professionelle Unterst\u00fctzung setzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Benedetto:<\/strong> Vereine m\u00fcssen nachweisen, dass sie alle steuerrechtlichen Vorgaben einhalten. Welche Tipps haben Sie f\u00fcr Schatzmeisterinnen und Kassierer?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>M.Krause:<\/strong> Auch wenn Buchhaltung f\u00fcr die wenigsten Menschen hohen Unterhaltungswert bietet, sollte diese zeitnah und vollst\u00e4ndig gef\u00fchrt werden. So hat man immer einen \u00dcberblick \u00fcber Einnahmen und Ausgaben und Fehler bei der Mittelverwendung k\u00f6nnen vermieden werden. Die Einnahmen \u00dcberschussrechnung ist zwar formfrei, sollte aber strukturiert aufgebaut sein \u2013 etwa nach dem neuen SKR 42-Kontenrahmen, der speziell f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen entwickelt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem lohnt es sich, digitale Buchhaltungssysteme zu nutzen, die Vereinskonten und Belege automatisch zuordnen. Wichtig ist, alle Belege aufzubewahren und Zweckbindungen (z. B. f\u00fcr F\u00f6rdergelder) nachvollziehbar darzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Schatzmeister sollten sich auch regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber \u00c4nderungen im Gemeinn\u00fctzigkeitsrecht informieren \u2013 etwa \u00fcber den VereinsBrief des DEUTSCHEN EHRENAMT oder die Informationsangebote der NPO-Experts.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<p>Kostenfreies Webinar mit NPO-Experts<br>STEUERERKL\u00c4RUNG F\u00dcR VEREINE<br>BEST PRACTICE, PFLICHTEN UND RISIKEN<br>Donnerstag, 12. 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