{"id":3626,"date":"2026-04-13T11:34:01","date_gmt":"2026-04-13T09:34:01","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/?p=3626"},"modified":"2026-04-13T11:41:43","modified_gmt":"2026-04-13T09:41:43","slug":"bgb%e2%80%91vorstand-was-ist-das","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/bgb%e2%80%91vorstand-was-ist-das\/","title":{"rendered":"BGB\u2011Vorstand \u2013 was ist das?"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gesetzliche Vereinsleitung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Der sogenannte BGB\u2011Vorstand ist der Vorstand eines Vereins im Sinne des \u00a7 26 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Vereinfacht gesagt ist dort geregelt, dass jeder eingetragene Verein einen Vorstand haben muss, der den Verein leitet und nach au\u00dfen vertritt. Hieraus wird klar, dass dieser Vorstand kein \u201efrei w\u00e4hlbares Modell\u201c, sondern die gesetzlich vorgesehene Leitungsebene eines eingetragenen Vereins darstellt. Und auch dann, wenn ein Verein viele Gremien, Aussch\u00fcsse oder Beauftragte hat bleibt der BGB\u2011Vorstand rechtlich verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Wer dazugeh\u00f6rt<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Welche Personen zum BGB\u2011Vorstand geh\u00f6ren, regelt die Satzung des Vereins. Typischerweise sind das der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sowie Schatzmeister und Schriftf\u00fchrer. Die Satzung regeltauch, ob alle Vorstandsmitglieder gemeinsam den BGB\u2011Vorstand bilden oder, ob nur bestimmte Funktionen (z.\u202fB. Vorsitz + Stellvertretung) dazugeh\u00f6ren. Hier entscheidet nicht der Titel, sondern die Satzungsregelung.<\/p>\n\n\n\n<p>Steht in der Satzung zu lesen, dass der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB aus dem\/der Vorsitzenden und dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden besteht, bilden nur diese beiden den BGB-Vorstand. Das gilt auch dann, wenn die Satzung weitere Vorstands\u00e4mter vorsieht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Vertretung nach au\u00dfen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Auch die Formulierung \u201eDer BGB\u2011Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.\u201c ist recht gel\u00e4ufig. Doch es schadet nicht, konkret zu benennen, was das bedeutet:<\/p>\n\n\n\n<p>Nur der BGB-Vorstand ist berechtigt, Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen, bspw. mit Vermietern, Verk\u00e4ufern oder Dienstleistern. Auch das Er\u00f6ffnen von Bankkonten oder das Einstellen von Personal ist Sache des BGB-Vorstands. Selbstverst\u00e4ndlich gilt dies auch daf\u00fcr, den Verein gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Gerichten und Versicherungen zu vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung regelt auch, wie die Vertretung genau zu erfolgen hat. Es kann bspw. eine Einzelvertretung festgelegt sein, so dass eine dem BGB-Vorstand angeh\u00f6rige Person allein rechtsverbindlich gegen\u00fcber Dritten handeln kann. Die meisten Satzungen sehen jedoch eine Gesamtvertretung vor, um \u201eAlleing\u00e4ngen\u201c einzelner Vorstandsmitglieder vorzubeugen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Leitung des Vereins<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen und nach au\u00dfen agieren ist nur ein Teil des Pflichtenhefts des BGB\u2011Vorstands. Ein wichtiger Bestandteil ist das F\u00fchren der laufenden Vereinsgesch\u00e4fte. Dazu z\u00e4hlt, daf\u00fcr zu sorgen, dass Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung umgesetzt werden, der Vereinsbetrieb sowie die Finanzverwaltung ordnungsgem\u00e4\u00df organisiert ist und gesetzliche Pflichten eingehalten werden. Bei gemeinn\u00fctzigen Vereinen besteht dar\u00fcber hinaus noch die Pflicht sicher zu stellen, dass die Gemeinn\u00fctzigkeit erhalten bleibt. Je gr\u00f6\u00dfer der Verein, desto mehr Arbeit f\u00e4llt an. Daher ist es erlaubt und \u00fcblich, dass auch diese Aufgaben delegiert werden k\u00f6nnen. Die Verantwortung verbleibt jedoch grunds\u00e4tzlich beim Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Pflichten<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Weitreichend bekannt ist auch, dass mit dem Amt klare Pflichten verbunden sind. Doch die Frage, welche das genau w\u00e4ren und wie diese zu erf\u00fcllen sind, wird dann eher vage beantwortet.<br>Deshalb hier mal Schwarz auf Wei\u00df:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sorgfaltspflicht <\/strong>&#8211; Aufgaben m\u00fcssen \u201egewissenhaft und im Interesse des Vereins\u201c erf\u00fcllt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesetzes<\/strong><strong>\u2011 und Satzungstreue <\/strong>-Gesetze sowie Satzungsvorschriften m\u00fcssen eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung <\/strong>&#8211; Die Buchf\u00fchrung muss transparent und nachvollziehbar sein, mit dem Vereinsverm\u00f6gen muss sorgf\u00e4ltig umgegangen werden und es d\u00fcrfen keine privaten Vorteile aus dem Amt gezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dokumentationspflicht <\/strong>-Protokolle, Vertr\u00e4ge und Finanzunterlagen m\u00fcssen ordentlich erstellt und gem\u00e4\u00df gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Haftung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich haftet der BGB-Vorstand f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Pflichtverletzungen bei der Vereinsf\u00fchrung entstehen. Um ehrenamtlich Engagierte zu sch\u00fctzen, hat der Gesetzgeber jedoch in \u00a7 31a BGB geregelt, dass eine pers\u00f6nliche Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit greift.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet in der Regel der Verein mit seinem Vereinsverm\u00f6gen. Um dieses Risiko abzufedern, ist ein passender Versicherungsschutz \u2013 etwa eine Verm\u00f6gensschadenhaftpflicht- oder D&amp;O-Versicherung \u2013 dringend zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Was regelt die Satzung \u2013 was das Gesetz?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gesetz (BGB)<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>schreibt vor, dass ein eingetragener Verein einen Vorstand haben muss (\u00a7 26 BGB)<\/li>\n\n\n\n<li>bestimmt, dass dieser Vorstand den Verein leitet und nach au\u00dfen vertritt<\/li>\n\n\n\n<li>regelt Haftungsfragen (z. B. \u00a7 31a BGB f\u00fcr ehrenamtliche Vorst\u00e4nde)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Satzung des Vereins<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>legt fest, wer konkret BGB-Vorstand ist<\/li>\n\n\n\n<li>bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder<\/li>\n\n\n\n<li>regelt die Art der Vertretung (Einzel- oder Gesamtvertretung)<\/li>\n\n\n\n<li>definiert Zust\u00e4ndigkeiten, Amtszeiten und Abwahl<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer einen Verein leitet oder sich f\u00fcr ein Vorstandsamt interessiert, st\u00f6\u00dft fr\u00fcher oder sp\u00e4ter auf den Begriff \u201eBGB\u2011Vorstand\u201c. Was dieser Begriff genau bezeichnet, ist vielen Ehrenamtlichen nicht wirklich klar. Im Folgenden m\u00f6chten wir verst\u00e4ndlich erkl\u00e4ren, was unter dem BGB\u2011Vorstand zu verstehen ist, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und worauf Vereinsvorst\u00e4nde in der Praxis achten sollten.<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":3428,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"BGB-Vorstand: Rechte, Pflichten & Aufgaben erkl\u00e4rt","_seopress_titles_desc":"Was ist der BGB-Vorstand? 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