{"id":389,"date":"2022-03-17T14:47:28","date_gmt":"2022-03-17T14:47:28","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=389"},"modified":"2022-04-07T13:29:16","modified_gmt":"2022-04-07T13:29:16","slug":"gerichtsurteile-mitarbeiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/gerichtsurteile-mitarbeiter\/","title":{"rendered":"Gerichtsurteile Mitarbeiter"},"content":{"rendered":"\n<p>Unzul\u00e4ssige Mitgliederversammlung w\u00e4hrend Ferienzeit<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung im Verein mit 88 Mitglieder, in der grundlegende Beschl\u00fcsse, auch zur Abwahl des Vorstands, anstehen, f\u00fcr einen Termin in der Hauptferienzeit, ist jedenfalls dann nicht verkehrs\u00fcblich und damit unangemessen, wenn nach vorheriger schriftlicher Erkl\u00e4rung des ersten Vorstandsvorsitzenden der Verein grunds\u00e4tzlich keine Mitgliederversammlungen in den Schulferien abh\u00e4lt und kein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt. Ein Fall besonderer Dringlichkeit, der eine Einladung zu diesem Zeitpunkt rechtfertigen k\u00f6nnte, liegt nicht allein deshalb vor, weil der Vorstand offensichtlich der Einberufung einer Mitgliederversammlung durch hierzu gerichtlich erm\u00e4chtigte Vereinsmitglieder zuvorkommen will.Die in der zu einem nicht angemessenen Termin einberufenen Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse sind nichtig, weil die unzumutbare Erschwerung der Teilnahme praktisch einer fehlenden Einladung gleichzusetzen ist, sofern nicht feststeht, dass die Beschl\u00fcsse auch bei einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einladung gleich lautend gefasst worden w\u00e4ren.Beschluss des BayObLG vom 16.07.2004<br>3Z BR 100\/04<br>ZAP EN-Nr. 239\/2005<br>Quelle: www.rechtsanwalt.com<br><br><\/p>\n\n\n\n<p>Umlagen im Verein<\/p>\n\n\n\n<p>OLG M\u00fcnchen (Az. 3 U 4897\/97)\u00a7 Verein, Umlagen (10.04.1999)Auch wenn die Mitgliedsbeitr\u00e4ge nicht reichen, soll auf das Sommerfest oder eine andere Veranstaltung nicht verzichtet werden. Also beschlie\u00dft die Vereinsf\u00fchrung eine Umlage, zu tragen von allen Mitgliedern. Darf die Vereinsf\u00fchrung das? Nur wenn in der Vereinssatzung genau geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen, zu welchem Zweck und bis zu welcher H\u00f6he eine solche Umlage m\u00f6glich ist.<br><br><br><\/p>\n\n\n\n<p>Risiko im Ehrenamt<\/p>\n\n\n\n<p><strong>23 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland unentgeltlich f\u00fcr andere. Viele von ihnen wissen nicht, dass sie schlecht versichert sind.<\/strong>&nbsp;Bei Unf\u00e4llen oder Verm\u00f6genssch\u00e4den haftet der Verein \u2013 und damit die Personen, die ihn leiten. Bundespr\u00e4sident Christian Wulff w\u00fcrdigt heute besonders verdienstvolle B\u00fcrger.Das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg traf den ehemaligen Vorstand des Sportvereins hart: Mehr als 10 000 Euro musste jeder der drei Ex-Vorst\u00e4nde aus eigener Tasche nachzahlen, weil der Verein es monatelang vers\u00e4umt hatte, Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr angestellte Mitarbeiter zu bezahlen. Wie es dazu kam, war vor Gericht erst einmal egal: Vorsatz, Unwissenheit, Unkenntnis \u2013 alles ist m\u00f6glich. Doch es \u00e4ndert eines nicht: Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder des Vereins hafteten f\u00fcr das Vers\u00e4umnis und mussten zahlen. Und da der Verein inzwischen pleite war, wurden sie privat zur Kasse gebeten.<\/p>\n\n\n\n<p>Rund 23 Millionen Menschen sind in ihrer Freizeit unentgeltlich zum Wohle anderer aktiv. Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes, dem 5. Dezember jeden Jahres, wird das Engagement der unerm\u00fcdlichen Helfer gew\u00fcrdigt \u2013 sogar vom Bundespr\u00e4sidenten, der einige Freiwillige zu diesem Tag mit dem Verdienstorden auszeichnet. Doch so selbstverst\u00e4ndlich es f\u00fcr viele Menschen in Sport- und Kulturvereinen, bei der Feuerwehr, in Schulen und Kindertagesst\u00e4tten und vielen anderen Bereichen ist, sich f\u00fcr andere zu engagieren, und so unentbehrlich ihre Arbeit in der Gesellschaft ist, so wichtig ist es f\u00fcr sie selbst, \u00fcber ausreichenden Versicherungsschutz nachzudenken. Nicht immer sind die F\u00e4lle so drastisch wie der des brandenburgischen Sportvereins, doch jedes finanzielle Vers\u00e4umnis eines ehrenamtlichen Vorstands eines Vereins kann diesen viel Geld kosten. \u201cEs ist eben nicht so, dass man sich da einfach in ein Amt w\u00e4hlen l\u00e4sst und das mal eben so macht\u201d, sagt Hans Hachinger, Vorstand des Vereins Deutsches Ehrenamt in M\u00fcnchen. \u201cSondern da h\u00e4ngt schon ein bisschen was dran.\u201d<\/p>\n\n\n\n<p>Denn wenn es ums Geld geht, dann hilft der Idealismus, den jemand f\u00fcr das Gemeinwohl aufgebracht hat, wenig. \u201cEin Vereinsvorstand haftet genau wie ein Firmenchef\u201d, sagt Hachinger. Dabei ist es egal, ob Sozialabgaben abgef\u00fchrt werden m\u00fcssen oder Mehrwertsteuer gezahlt, ob es darum geht die Gemeinn\u00fctzigkeit zu wahren und korrekte Spendenbescheinigungen auszustellen. \u201cEin Verein tut gut daran, eine Verm\u00f6gensschadenhaftpflicht f\u00fcr seine ehrenamtlichen Vorst\u00e4nde und Gremien abzuschlie\u00dfen, vor allem, wenn Geld bewegt wird\u201d, sagt Hachinger.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass sich viele Vereinsvorst\u00e4nde nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten auskennen, scheint offensichtlich. Oft kommen die Verantwortlichen gerade in kleineren Vereinen schneller zu einem Amt, als sie gucken k\u00f6nnen. \u201cWer sich bei der Wahl nicht schnell genug duckt, ist dran\u201d, betont Ehrenamt-Experte Hachinger. Doch wer sich nicht auskennt, sollte die Finger vom Amt lassen \u2013 oder jemanden einschalten, der sich mit Recht, Steuern und Finanzen auskennt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht nur Verm\u00f6genssch\u00e4den k\u00f6nnen ins Geld gehen, sondern auch ganz normale Haftpflichtsch\u00e4den. Wenn beispielsweise bei der Ausstellung des Kunstvereins ein Besucher auf dem Parkett ausrutscht oder beim Spitzenspiel des Fu\u00dfballclubs die Trib\u00fcne kracht: Haftbar ist der Verein \u2013 und mit ihm die Verantwortlichen. \u201cDa sollte jeder Verein sehen, dass er eine Vereinshaftpflicht abschlie\u00dft\u201d, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. \u201cDenn verletzen kann sich immer jemand.\u201d Einen Vorstand kann das seine finanzielle Existenz kosten, wenn er keine spezielle Haftpflichtversicherung hat. Denn w\u00e4hrend ein \u201cnormaler\u201d ehrenamtlicher Helfer, der vielleicht ab und zu den Rasen m\u00e4ht, \u00fcber seine private Haftpflichtversicherung f\u00fcr Sch\u00e4den an Dritten abgesichert ist, schlie\u00dfen dies die meisten Versicherungen f\u00fcr ehrenamtlich T\u00e4tige in verantwortlicher Position aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Richtet ein Verein oder eine Organisation eine einmalige Veranstaltung aus, die nicht nur f\u00fcr Vereinsmitglieder bestimmt ist \u2013 das kann vom Sommerfest bis zum Weihnachtsmarkt so ziemlich alles sein -, kann eine sogenannte Veranstalter-Haftpflicht abgeschlossen werden. Damit ist dann auch der Vorstand auf der sicheren Seite, was Unf\u00e4lle und Sch\u00e4den angeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Rund 600 000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland. Nicht jeder der vielen Millionen Aktiven ist in verantwortlicher Position t\u00e4tig. Dennoch sollte jeder, der ein Ehrenamt \u00fcbernimmt \u2013 das hei\u00dft, wer freiwillig, unentgeltlich, organisiert und zum Wohle anderer arbeitet -, vorher feststellen, wie es um den Versicherungsschutz bei seiner T\u00e4tigkeit steht. Zumindest der Haftpflichtschutz sollte auf jeden Fall mit dem Verein oder der Interessensgruppe gekl\u00e4rt werden \u2013 oder man sollte beim eigenen Haftpflichtversicherer nachfragen. \u201cSelbst beim Kaffeeausschenken beim Sommerfest kann etwas passieren\u201d, betont Versicherungsexpertin Weidenbach. Wer keine eigene Haftpflichtversicherung hat, sollte bei der Organisation nachfragen, denn sowohl Vereine als auch andere Organisationen k\u00f6nnen Vertr\u00e4ge f\u00fcr ihre ehrenamtlich T\u00e4tigen abschlie\u00dfen. \u201cWenn alle Stricke rei\u00dfen, gibt es immer noch die Ehrenamtsversicherung \u00fcber die Bundesl\u00e4nder\u201d, erl\u00e4utert Weidenbach. \u201cDie meisten Bundesl\u00e4nder haben diese inzwischen abgeschlossen, um niemanden im Regen stehen zu lassen.\u201d<\/p>\n\n\n\n<p>Seit 2005 hat sich f\u00fcr die Freiwilligen einiges verbessert im Versicherungsschutz. Seitdem sind viele von ihnen gesetzlich unfallversichert. \u201cDie Politik wollte, dass Ehrenamtler versichert sind wie Arbeitnehmer\u201d, sagt die Sprecherin der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Daniela Dalhoff. Falls jemand einen Unfall im Ehrenamt erleidet oder auf dem Weg dorthin, dann zahlt die Versicherung Behandlungs- und Reha-Kosten und falls notwendig auch eine Rente. Arbeitsunf\u00e4lle im Ehrenamt sind damit abgesichert \u2013 und das waren im vergangenen Jahr fast 8000, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mitteilt. Wer f\u00fcr die freiwillige Feuerwehr seine Gesundheit beim Einsatz riskiert oder bei anderen Rettungsdiensten, ist ebenso pflichtversichert wie Freiwillige in der Wohlfahrt, im Gesundheitswesen, bei Religionsgemeinschaften oder in kommunalen und \u00f6ffentlich-rechtlichen Vereinigungen. Gut acht Millionen Versicherte in Ehren\u00e4mtern sind bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung derzeit gemeldet.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr diejenigen, die nicht pflichtversichert sind in der Unfallversicherung \u2013 und das sind Funktionstr\u00e4ger gemeinn\u00fctziger Organisationen, beispielsweise Vorstand und Kassenwarte von Sport- und Karnevalsvereinen oder auch Kleingarten- und Naturschutzvereinen, k\u00f6nnen sich freiwillig bei der VBG versichern. \u201cDas kostet derzeit 2,73 Euro pro Jahr\u201d, sagt Dalhoff. \u201cMan sollte auf jeden Fall mal einen Blick in die Satzung des Vereins werfen, um sicherzugehen.\u201d Vereinen ist es auch m\u00f6glich, sogenannte Gruppenvertr\u00e4ge \u00fcber private Unfallversicherungen abzuschlie\u00dfen, die dann im Falle des Falles greifen. Auch die Ehrenamtsversicherungen der L\u00e4nder springen mitunter bei Unf\u00e4llen ein. \u201cDie gute Nachricht allerdings ist, dass private Unfall- und Berufsunf\u00e4higkeitsversicherungen auch bei Unf\u00e4llen im Ehrenamt eintreten\u201d, sagt Verbrauchersch\u00fctzerin Weidenbach. \u201cDas kann die Versorgung aus dem Unfallversicherungsschutz komplettieren.\u201d<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: WELT ONLINE \u2013 hier zum Artikel<br><\/p>\n\n\n\n<p>Tipps zum Vereinsrecht finden Sie auf unserer Wissensseite.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/deutsches-ehrenamt.de\/produkt\/mitgliedschaft-beantragen\/\">ZUR WISSENSSEITE<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einige Gerichtsurteile betreffen nicht den Vorstand selbst, sondern seine Mitglieder. Unzul\u00e4ssige Versammlungen, Umlagen im Verein oder auch das Risiko, dem jede Person im Ehrenamt ausgesetzt ist \u2013 das betrifft den gesamten Verein und jedes einzelne Mitglied.<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":149,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[28],"tags":[41,42,14],"class_list":{"0":"post-389","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-haftung-versicherung","8":"tag-gerichtsurteile","9":"tag-haftung","10":"tag-vereinsfuehrung"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/02\/justizia-768x512.jpg","fimg_alt_text":"Justizia","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/389","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=389"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/389\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":708,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/389\/revisions\/708"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/149"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=389"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=389"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=389"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}