{"id":882,"date":"2022-05-27T05:30:09","date_gmt":"2022-05-27T05:30:09","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=882"},"modified":"2022-05-27T05:31:58","modified_gmt":"2022-05-27T05:31:58","slug":"gueltigkeit-der-beschluesse-der-mitgliederversammlung-bei-anwesenheit-von-nicht-mitgliedern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/gueltigkeit-der-beschluesse-der-mitgliederversammlung-bei-anwesenheit-von-nicht-mitgliedern\/","title":{"rendered":"G\u00fcltigkeit der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung bei Anwesenheit von Nicht-Mitgliedern"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an der Mitgliederversammlung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Das BGB regelt Vieles rund um den Vereinsalltag, nicht aber, wer an einer Mitgliederversammlung teilnehmen kann und wer nicht. Das erkl\u00e4rt, warum die Teilnahme von G\u00e4sten an der Versammlung immer wieder zu vereinsinternen Diskussionen f\u00fchrt. Prinzipiell darf auch Nicht-Mitgliedern die Teilnahme gestattet werden. Diese Erlaubnis bzw. auch das Verbot zur Teilnahme von G\u00e4sten findet sich entweder<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>direkt in der Satzung <strong>oder<\/strong><\/li><li>die Mitgliederversammlung trifft in einem Beschluss die Entscheidung zur Teilnahme von G\u00e4sten (gem\u00e4\u00df \u00a7 32 Abs. 1 BGB) <strong>oder<\/strong><\/li><li>die Mitgliederversammlung \u00fcbertr\u00e4gt dem Versammlungsleiter die alleinige Entscheidung dar\u00fcber, ob ein Gast teilnehmen darf oder nicht<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Auch wenn eine Mitgliederversammlung grunds\u00e4tzlich nicht \u00f6ffentlich ist, ist die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern nicht grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Aber <strong>Achtung<\/strong>: Die G\u00e4ste haben kein Stimmrecht! Auch sind sie nicht an den Diskussionen der Mitglieder beteiligt. Au\u00dfer, sie wurden aufgrund ihres Fachwissens zu einem der Punkte der Tagesordnung eingeladen, um ihr Wissen zu teilen. Auch haben die Vereinsmitglieder keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Personen anwesend sind \u2013 mit Ausnahme eines Anwalts. Ansonsten gilt, dass Mitglieder keinen Anspruch auf die Teilnahme von Beratern haben. Auch hier obliegt die Entscheidung letztlich der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Kann die Anwesenheit von G\u00e4sten zu ung\u00fcltigen Beschl\u00fcssen f\u00fchren?<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Was geschieht nun, wenn G\u00e4ste an der Mitgliederversammlung teilnehmen, ohne, dass eine vorherige Zustimmung durch die Versammlung erfolgte? Gef\u00e4hrdet das die G\u00fcltigkeit der Beschl\u00fcsse? Sofern die Anwesenheit eines Nicht-Mitglieds keinen Einfluss auf die Abstimmung genommen hat, bleibt auch die nicht gestattete Teilnahme der G\u00e4ste ohne Auswirkungen auf die Beschl\u00fcsse, so das KG Berlin. Sollte ein Mitglied die Richtigkeit der Beschl\u00fcsse aufgrund der Teilnahme eines Gastes anzweifeln, so muss das Mitglied konkret darstellen k\u00f6nnen, warum.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Eine Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Dennoch gibt es M\u00f6glichkeiten, dass G\u00e4ste und somit Nicht-Mitglieder teilnehmen \u2013 dazu reicht bereits eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auch die Satzung kann die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an der Mitgliederversammlung regeln. Doch was geschieht, wenn G\u00e4ste erscheinen, ohne dass die Versammlung hierzu eine Erlaubnis ausgesprochen hat? Verlieren die gefassten Beschl\u00fcsse dann gar ihre G\u00fcltigkeit? Das hat das KG Berlin untersucht und wir geben Ihnen im Folgenden einen Einblick.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Eine Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Dennoch gibt es M\u00f6glichkeiten, dass G\u00e4ste und somit Nicht-Mitglieder teilnehmen \u2013 dazu reicht bereits eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auch die Satzung kann die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an der Mitgliederversammlung regeln. Doch was geschieht, wenn G\u00e4ste erscheinen, ohne dass die Versammlung hierzu eine Erlaubnis ausgesprochen hat? Verlieren die gefassten Beschl\u00fcsse dann gar ihre G\u00fcltigkeit? 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