{"id":903,"date":"2022-05-31T06:00:23","date_gmt":"2022-05-31T06:00:23","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=903"},"modified":"2022-05-31T06:00:23","modified_gmt":"2022-05-31T06:00:23","slug":"wirksamwerden-von-satzungsaenderungen-im-verein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wirksamwerden-von-satzungsaenderungen-im-verein\/","title":{"rendered":"Wirksamwerden von Satzungs\u00e4nderungen im Verein"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die rechtliche Grundlage zum Wirksamwerden der Satzungs\u00e4nderung im Verein &#8211; \u00a7 71 BGB<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Blick in das BGB verr\u00e4t wichtige Regularien hinsichtlich der Satzungs\u00e4nderung, die jeder Verein kennen und beachten sollte, um eine wirksame Satzungs\u00e4nderung vollziehen zu k\u00f6nnen:<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><em>(1)<\/em><em> 1 \u00c4nderungen der Satzung bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister. 2 Die \u00c4nderung ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. 3 Der Anmeldung sind eine Abschrift des die \u00c4nderung enthaltenden Beschlusses und der Wortlaut der Satzung beizuf\u00fcgen. 4 In dem Wortlaut der Satzung m\u00fcssen die ge\u00e4nderten Bestimmungen mit dem Beschluss \u00fcber die Satzungs\u00e4nderung, die unver\u00e4nderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollst\u00e4ndigen Wortlaut der Satzung und, wenn die Satzung ge\u00e4ndert worden ist, ohne dass ein vollst\u00e4ndiger Wortlaut der Satzung eingereicht wurde, auch mit den zuvor eingetragenen \u00c4nderungen \u00fcbereinstimmen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Sobald die Formulierung der Satzung angepasst werden soll, handelt es sich um eine Satzungs\u00e4nderung. Ebenso bei Erg\u00e4nzungen oder Streichungen. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung k\u00f6nnen vielf\u00e4ltig sein:<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Erweiterung des Vereinszwecks<\/li><li>Streichung \u00fcberfl\u00fcssig gewordener Regelungen<\/li><li>Vergr\u00f6\u00dferung des Vorstands<\/li><li>neue Ordnung der Aufgabenbereiche des Vorstands<\/li><li>Unklare Textstellen, die korrigiert werden m\u00fcssen<\/li><li>Verlegung des Vereinssitzes<\/li><\/ul>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die vereinsrechtliche Wirkung einer Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Jede noch so kleine Satzungs\u00e4nderung erlangt erst mit der Eintragung in das Vereinsregister ihre G\u00fcltigkeit (\u00a7 71 Abs. 1 Satz 1 BGB). F\u00fcr die Eintragung wendet sich der Verein an das zust\u00e4ndige Registergericht, wo der Verein auch seinen Sitz hat. Zur Anmeldung der Satzungs\u00e4nderung ist dabei eine notariell beglaubigte schriftliche Erkl\u00e4rung abzugeben. Alle beschlossenen \u00c4nderungen bleiben bis zur best\u00e4tigten Eintragung in das Vereinsregister unwirksam. Wurden beispielsweise neue Regelungen f\u00fcr die Zusammensetzung des Vorstands getroffen, so bleibt der derzeitige Vorstand noch so lange davon unbetroffen, ehe die Satzungs\u00e4nderung wirksam wird. Man spricht in dieser \u00dcbergangszeit bis zum Wirksamwerden der Satzungs\u00e4nderung auch von einer aufschiebend bedingten bzw. einer schwebenden Wirksamkeit der beschlossenen Anpassungen. Dabei gibt es keine Ausnahme, die von der Regelung des \u00a7 71. Abs 1 Satz 1 BGB abweicht.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ein Beispiel zum Wirksamwerden der Satzungs\u00e4nderung im Verein<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Verein hatte in seiner Satzung bislang die Wiederwahl eines Vorstands nicht begrenzt. Doch bef\u00fcrchtet der Verein, dass manche Vorstandsmitglieder damit ewig im Amt bleiben. Um das zu verhindern, wurde von der Mitgliederversammlung eine Satzungs\u00e4nderung beschlossen, nach welcher Vorstandsmitglieder nur noch zwei Mal wiedergew\u00e4hlt werden d\u00fcrfen. Der derzeitige Vorstand hat bereits zwei Amtszeiten hinter sich und stellt sich deshalb nun die Frage, ob er \u00fcberhaupt nochmals kandidieren darf. Wirkt sich die Satzungs\u00e4nderung zur Begrenzung der Wiederwahl direkt auf den aktuellen Vorstand aus? Oder betrifft der Beschluss erst k\u00fcnftige Vorst\u00e4nde bzw. Wahlen?<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Die Satzungs\u00e4nderung wird, gem\u00e4\u00df \u00a7 71 BGB, mit der Eintragung ins Vereinsregister g\u00fcltig und betrifft somit ab diesem Zeitpunkt der Eintragung alle anstehenden Wahlen der Mitglieder der Vorstandschaft. Die \u00c4nderung gilt allerdings nicht r\u00fcckwirkend und macht somit vorangegangene Vorstandswahlen weiterhin g\u00fcltig. Allerdings geht damit nun eine neue <strong>Regelung der Amtsf\u00e4higkeit<\/strong> einher und das hei\u00dft: Die Begrenzung der Wiederwahl bedeutet in unserem Fall, dass der Vorstand mit mindestens zwei Amtszeiten gem\u00e4\u00df der neuen Satzungsregelung nicht erneut w\u00e4hlbar ist. Diese Frage der Vorstandsf\u00e4higkeit kann der Verein in seiner Satzung aber grunds\u00e4tzlich frei regeln.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Anders w\u00fcrde das entsprechend verlaufen, wenn der Verein eine <strong>\u00dcbergangsregelung trifft<\/strong>, die besagt, dass die neue Regel erst mit den folgenden Wahlen G\u00fcltigkeit erlangt. Das w\u00fcrde f\u00fcr den derzeitigen Vorstand bedeuten, dass er sich ein weiteres Mal als Vorstand aufstellen und w\u00e4hlen lassen kann. Die Entscheidung hierzu erfolgt entweder als Beschluss oder als gesonderte Satzungsregelung.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Muster f\u00fcr Satzungsregelung und Beschlussvorlage<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Wir haben Ihnen an dieser Stelle zwei beispielhafte Formulierungen, an denen Sie sich hinsichtlich der Beschlussvorlage und Satzungsregelung orientieren k\u00f6nnen:<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Beschlussvorlage<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDie Mitgliederversammlung beschlie\u00dft, dass die Regelung bez\u00fcglich der Wiederwahl erst ab der kommenden Amtsperiode gilt. Bisher im Amt befindliche Vorstandsmitglieder sind von der Begrenzung nicht umfasst.\u201c<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Satzungsregelung<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDie Begrenzung der Wiederwahl bezieht sich auf alle Wahlen ab dem Jahr \u2026. Bisherige Amtszeiten werden bei der Vorstandsf\u00e4higkeit nicht ber\u00fccksichtigt\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Verein entwickelt und ver\u00e4ndert sich und mit ihm, muss dies auch die Satzung tun. Deshalb werden im Laufe der Zeit Anpassungen an der Satzung vorgenommen. Doch ist eine solche Satzungs\u00e4nderung keine Entscheidung des Vorstands, sondern unterliegt dem Beschluss der Mitgliederversammlung. Dabei gilt: Eine Satzungs\u00e4nderung wird mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam. Doch gerade, wenn davon Regelungen betroffen sind, die auch r\u00fcckwirkend gelten sollen, f\u00fchrt das schnell zu rechtlichen Unsicherheiten. <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":841,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Wirksamwerden von Satzungs\u00e4nderungen im Verein | Benedetto","_seopress_titles_desc":"Ein Verein entwickelt und ver\u00e4ndert sich und mit ihm, muss dies auch die Satzung tun. Doch wie werden Satzungs\u00e4nderungen auch wirksam? 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