{"id":909,"date":"2022-05-31T06:08:05","date_gmt":"2022-05-31T06:08:05","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=909"},"modified":"2022-05-31T06:08:06","modified_gmt":"2022-05-31T06:08:06","slug":"die-organisationspflichten-des-vorstands-bei-aufgabendelegation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/die-organisationspflichten-des-vorstands-bei-aufgabendelegation\/","title":{"rendered":"Die Organisationspflichten des Vorstands bei Aufgabendelegation"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Rechtlicher Hintergrund zur Organisationspflicht des Vorstands bei der Aufgabendelegation<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Entscheidungen zur Organisationspflicht eines Vorstands bei der Aufgabendelegation geht auf ein Urteil des OLG Frankfurt am Main zur\u00fcck. Der Fall selbst befasste sich mit dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH und der Frage einer Schadensersatzhaftung. Die Beschl\u00fcsse gelten aber auch f\u00fcr den Vorstand eines Vereins, sofern es um die Aufgabendelegation und das damit verbundene pers\u00f6nliche Haftungsrisiko geht (\u00a7 26 BGB). Dar\u00fcber hinaus stellte das Gericht fest, dass ein haftungsausschlie\u00dfendes Einverst\u00e4ndnis nach dem Ablauf einer gewissen Zeit \u00fcberpr\u00fcft werden muss. Mit diesem Einverst\u00e4ndnis stimmen Gesellschafter der Vorgehensweise des Vorstands zu und entlasten ihn auf diese Weise. Grunds\u00e4tzlich wird in dem Urteil des OLG Frankfurt aber auch festgestellt, dass der Vorstand die M\u00f6glichkeit hat,<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>\u201e<em>gesellschaftliche Aufgaben an Angestellte der Gesellschaft und Dritte zu delegieren<\/em>\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>(OLG Frankfurt\/M., Urteil v. 23.05.2019, Az.: 5 U 21\/18)<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Bei der Aufgabendelegation hat der Vorstand stets Sorge daf\u00fcr zu tragen, dass keine Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung, den Vereinszweck oder andere Pflichten begangen werden. Jeder rechtliche Versto\u00df, der durch ein Vereinsmitglied im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis begangen wird, ist gleichzeitig eine Pflichtverletzung des Vereinsvorstands im Innenverh\u00e4ltnis \u2013 und das bedeutet immer ein Haftungsrisiko. Deshalb weist das OLG Frankfurt im Rahmen einer Aufgabendelegation durch den Vorstand hin, dass dieser zu einer<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><em>\u201esorgf\u00e4ltigen Auswahl, Anleitung und Kontrolle bzw. \u00dcberwachung der Mitarbeiter und Dritten verpflichtet\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>ist.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Aufgabendelegation des Vorstands \u2013 das m\u00fcssen Sie beachten<\/strong><strong><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mit der Entscheidung des OLG wird klar, dass es Aufgabe des Vorstands ist, f\u00fcr eine sorgf\u00e4ltige Auswahl, Anleitung sowie Kontrolle bzw. \u00dcberwachung der Vereinsmitglieder und Dritter Sorge zu tragen. Bestandteil dessen ist es auch, \u201e<em>bei Hinweisen auf Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten oder Gesetzesverletzungen diesen unverz\u00fcglich nachzugehen<\/em>\u201c. Das bedeutet f\u00fcr den Vorstand eines Vereins, dass dieser die Aufgaben von vornherein so organisieren muss, dass Pflichtverletzungen durch die Personen, an welche die Aufgaben delegiert wurden, ausgeschlossen werden. Hierf\u00fcr bedarf es einer laufenden Kontrolle durch den Vorstand. Und das von Anfang an und nicht erst, wenn Missst\u00e4nde und Fehler entdeckt wurden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Gerade die \u00dcberwachung der Kontrollvollmachten stellt in diesem Zusammenhang einen besonders sensiblen Bereich dar. Denn um der Vorstandspflicht nachzukommen, muss eine regelm\u00e4\u00dfige Kontrolle der Nutzung der Kontovollmachten erfolgen. Diese \u00dcberpr\u00fcfung erfolgt mittels der Einsicht in die Kontoausz\u00fcge der Vereinskonten. Zus\u00e4tzlich wird stichprobenartig der Zahlungsverkehr mittels Vorlage von Belegen und den veranlassten Zahlungen und \u00dcberweisungen \u00fcberpr\u00fcft. Im besagten Fall des OLG hatte eine solche \u00dcberpr\u00fcfung nicht stattgefunden, weshalb das Gericht sich f\u00fcr eine Schadensersatzhaftung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers aufgrund unzureichender Kontrolle des Mitarbeitenden aussprach.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit zur Organisationspflicht des Vorstands bei der Aufgabendelegation<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Delegation der Unternehmens- bzw. Vereinspflichten vermindert das Organisationsrisiko, sodass sich Vereinsmitglieder und Dritte nicht einfach auf Unkenntnis der Plichten ihres Verantwortungsbereichs berufen k\u00f6nnen. Auf diese Weise wird ein Vorwurf gegen den Vorstand abgewendet und das Risiko von Verantwortungsl\u00fccken vermieden. Mit der umfassenden Dokumentation aller Aufgabenbereiche und die Verteilung der Zust\u00e4ndigkeiten kann jederzeit nachvollzogen und kontrolliert werden, ob die \u00fcbertragenen Pflichten auch erf\u00fcllt werden. Hierf\u00fcr m\u00fcssen die Verantwortlichen namentlich aufgef\u00fchrt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB ist der Vorstand das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Organ des Vereins. Als solches liegen zahlreiche Aufgabe in seiner Hand. Deshalb r\u00e4umt \u00a7 40 S. 1 BGB die M\u00f6glichkeit ein, dass die Satzung es zul\u00e4sst, Aufgaben auf andere Organe zu \u00fcbertragen. Der Blick in die Vereinspraxis zeigt jedoch: Meist werden Aufgaben der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung an andere Organe des Vereins verteilt, ohne dass die Satzung hierzu eine Grundlage schafft \u2013 auch diese Art der Aufgabendelegation ist m\u00f6glich. Eines haben dabei beide Vorgehensweisen gemeinsam: Der Vorstand unterliegt zahlreichen Organisationspflichten. Verst\u00f6\u00dft er gegen eine dieser Pflichten, droht die pers\u00f6nliche Haftung des Vorstands. Wie Sie das vermeiden k\u00f6nnen? Wir kl\u00e4ren Sie im Folgenden \u00fcber Ihre Organisationspflichten als Vorstand bei der Aufgabendelegation auf. <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":174,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Die Organisationspflichten des Vorstands | Benedetto","_seopress_titles_desc":"Gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB ist der Vorstand das gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Organ des Vereins. 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