{"id":912,"date":"2022-05-31T06:22:52","date_gmt":"2022-05-31T06:22:52","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=912"},"modified":"2022-05-31T06:22:53","modified_gmt":"2022-05-31T06:22:53","slug":"mitgliederversammlung-ungueltige-beschluesse-vermeiden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/mitgliederversammlung-ungueltige-beschluesse-vermeiden\/","title":{"rendered":"Mitgliederversammlung: Ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse vermeiden"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse durch wichtige Ma\u00dfnahmen im Vorfeld vermeiden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Verein kann bereits im Vorfeld sicherstellen, dass alle Formalien erf\u00fcllt und somit alle Ma\u00dfnahmen getroffen werden, um ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Kurz zusammengefasst: Die Mitgliederversammlung als wichtiges Organ<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"is-style-default\">Der Mitgliederversammlung f\u00e4llt als oberstes Organ die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Beschl\u00fcsse zu, die nicht allein vom Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan getroffen werden. Und so bestimmt die Mitgliederversammlung ma\u00dfgeblich die Grunds\u00e4tze der Vereinspolitik, w\u00e4hlt den Vorstand und entlastet diesen, darf \u00fcber die Mitgliederbeitr\u00e4ge bestimmen, genehmigt den Haushaltsplan, stimmt gemeinsam \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen ab und entscheidet schlie\u00dflich sogar \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Die Bedeutung der Mitgliederversammlung bei der Beschlussfassung erkl\u00e4rt, weshalb bei dieser angesetzt werden sollte und deshalb gilt:<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliederversammlung darf nur durch Personen einberufen werden, die dazu befugt sind<\/li><li>Alle Mitglieder m\u00fcssen eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einladung erhalten<\/li><li>In der Berufung muss der Gegenstand der Beschlussfassung bezeichnet werden<\/li><li>Es muss allen Mitgliedern die Teilnahme an der Mitgliederversammlung erm\u00f6glicht werden<\/li><li>Die Beschlussf\u00e4higkeit der Versammlung muss gew\u00e4hrleistet werden<\/li><\/ul>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>Die Beschlussf\u00e4higkeit der Versammlung als Hauptkriterium f\u00fcr die G\u00fcltigkeit der Beschl\u00fcsse<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Damit eine Mitgliederversammlung wirksame Beschl\u00fcsse fassen kann, muss diese beschlussf\u00e4hig sein. Dies ist sie aber nur, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. Das hei\u00dft, dass alle Mitglieder, auch die ohne Stimmrecht, eine Einladung zur Teilnahme an der Versammlung erhalten m\u00fcssen und in dieser Einladung \u00fcber Ort, Zeit und Zweck (Tagesordnung) der Versammlung informiert werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus setzt die wirksame Beschlussfassung zwei zentrale Punkte voraus:<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Dass die gesetzlichen Vorschriften gem\u00e4\u00df \u00a7 32 BGB eingehalten werden<\/li><li>Dass die Satzungsbestimmungen des Vereins beachtet werden<\/li><\/ul>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Satzungsregelungen, um ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse zu vermeiden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Satzung des Vereins regelt, wie und in welcher Form die Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Inhalt dessen sind dabei folgende Punkte, die zur wichtigen Voraussetzung werden, wenn es darum geht, ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse zu vermeiden:<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Wer beruft die Mitgliederversammlung ein?<\/strong> Das Einberufen ist Aufgabe des Vereinsorgans, das gem\u00e4\u00df der Satzung damit betraut ist, meist ist es der Vorstand des Vereins. Handelt es sich um einen mehrgliedrigen Vorstand ohne Einzelvertretungsbefugnis, muss dieser gemeinsam die Mitgliederversammlung einberufen. Beruft ein unzust\u00e4ndiges Mitglied die Versammlung ein, ist dies unwirksam und somit sind auch die Beschl\u00fcsse nichtig.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Form der Berufung. <\/strong>Eine Versammlung kann m\u00fcndlich, schriftlich oder telefonisch einberufen werden, das ist eine individuelle Satzungsfrage. Wichtig ist dabei nur, dass alle Vereinsmitglieder wissen, auf welche Weise eine Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder die M\u00f6glichkeit zur Teilnahme erreicht. Andernfalls gef\u00e4hrdet man einen ung\u00fcltigen Beschluss.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Frist der Einberufung.<\/strong> Eine Einladung muss mit entsprechend Vorlauf erfolgen, sodass die Mitglieder die M\u00f6glichkeit haben, daran teilzunehmen. Dazu kann eine Satzung eine Einladungsfrist bestimmten, muss dies aber nicht. Regelt die Satzung keine Frist, gilt, dass die Einladung mindestens eine Woche vor der angesetzten Versammlung erfolgen muss \u2013 andernfalls liegt ein Einberufungsmangel vor, der mit einer Ung\u00fcltigkeit der Beschl\u00fcsse einhergeht.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Bekanntgabe der Tagesordnung.<\/strong> Mit der Einladung muss auch die Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen, die den Mitgliedern die M\u00f6glichkeit gibt, sich auf die Versammlung vorzubereiten. Geht der Gegenstand der Beschlussfassung nicht eindeutig und verst\u00e4ndlich aus der Einladung hervor, kann auch das zur Nichtigkeit eines Beschlusses f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Versammlungsort.<\/strong> Gesetzlich wird kein Versammlungsort vorgeschrieben, er kann allerdings in der Satzung festgehalten werden. Einzige Voraussetzung ist hier, dass der Ort verkehrs\u00fcblich sowie zumutbar sein muss und eine Mitgliederversammlung dort ordnungsgem\u00e4\u00df durchgef\u00fchrt werden kann. So m\u00fcssen beispielsweise alle Mitglieder Platz finden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Versammlungszeit. <\/strong>Auch die Zeit sollte sich daran orientieren, dass alle Mitglieder daran teilnehmen k\u00f6nnen. Gem\u00e4\u00df einer Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 16.7.2004, Az: 3Z BR 100\/04) sollte eine Mitgliederversammlung au\u00dferdem nicht in den Hauptferienzeiten angesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Wer ist teilnahmeberechtigt? <\/strong>Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen alle Mitglieder an der Versammlung teilnehmen, auch die ohne Stimmrecht. Diese d\u00fcrfen dann dennoch an den Beratungen mitwirken. Wichtig ist, dass Mitglieder nur pers\u00f6nlich teilnehmen und sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen k\u00f6nnen. Auch darf das Stimmrecht nicht auf eine andere Person \u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>Wie viele Mitglieder m\u00fcssen anwesend sein?<\/strong>\u00a0Gesetzlich gibt es dazu keine Bestimmung, sodass es Ihnen freisteht, in Ihrem Verein eine bestimmte Mitgliederzahl oder Quote festzulegen. Legen Sie allerdings eine Mindestanzahl fest, muss diese auch erf\u00fcllt sein, um zu vermeiden, dass Beschl\u00fcsse ung\u00fcltig sind. <\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse durch Ma\u00dfnahmen w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung vermeiden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Um einen ung\u00fcltigen Beschluss zu vermeiden, gilt es nicht nur, bereits im Vorfeld alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und die Formalien zu beachten, sondern auch w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung alle Regelungen einzuhalten. Um alle H\u00fcrden sicher zu meistern, haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst:<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Leitung und Vorsitz<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Gesetzlich gibt es keine Regelung zur Leitung der Mitgliederversammlung. Manche Vereine regeln das in ihrer Satzung, ansonsten leitet automatisch der Vorstand die Versammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Gut zu wissen<\/em><\/strong>: Eine Satzungsregelung zum Vorsitz bedeutet lediglich ein Vorrecht, nicht aber, dass das Mitglied davon auch Gebrauch machen muss. Die Leitung kann einer anderen Person \u00fcberlassen werden. Damit werden Beschl\u00fcsse auch dann wirksam, wenn die in der Satzung bestimmte Person nicht an der Versammlung teilnimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Unser Tipp: <\/em><\/strong>Sie k\u00f6nnen den Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung w\u00e4hlen lassen. Das geht allerdings nur, wenn es keine Satzungsregelung zum Wahlleiter gibt und der Berufene sein Vorrecht in Anspruch nimmt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Die Aufgaben des Versammlungsleiters<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Versammlungsleiter er\u00f6ffnet zun\u00e4chst die Versammlung und stellt die Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung fest. Anschlie\u00dfend wir die Tagesordnung bekannt gegeben. Eine bedeutende Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, sicherzustellen, dass die Satzungsvorschriften sowie die Vereinsordnung im Rahmen der Abstimmung eingehalten werden. Er ist es auch, der die Versammlungsergebnisse bekannt gibt. Sobald die Tagesordnung abgearbeitet wurde, schlie\u00dft er die Versammlung.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Arten der Abstimmung<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Meist regelt die Satzung ein Abstimmungsverfahren. Ist dies nicht der Fall, liegt die Entscheidung beim Versammlungsleiter. Gem\u00e4\u00df einem Beschluss des OLG Frankfurt ist es bindend, wenn ein Mitglied die Entscheidung der Mitgliederversammlung verlangt. F\u00e4llt die Entscheidung auf eine offene Abstimmung, hat das Mitglied keine M\u00f6glichkeit, etwas andere zu verlangen (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 06.07.2018, Az.3 U 22\/17, Abruf-Nr. 204457).<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Unser Tipp<\/em><\/strong>: W\u00e4hlen Sie eine Abstimmungsart, mit der klare Abstimmungsergebnisse festgestellt und gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Die Beschlussfassung<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Einem Mitgliederbeschluss liegt die Abstimmung \u00fcber den Beschlussantrag zugrunde. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme, mit der es zustimmen und ablehnen kann. Enth\u00e4lt sich jemand bei der Abstimmung, so \u00fcbt auch dieses Mitglied sein Stimmrecht aus. Die Enthaltungen werden entsprechend nicht zu einer Zustimmung oder Ablehnung gez\u00e4hlt. Die verbindliche Abstimmung muss klar erkennbar sein, damit die Stimme gewertet werden kann.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Achtung<\/em><\/strong>: Eine Stimmabgabe eines Mitglieds ist nur g\u00fcltig, wenn diese bedingungslos erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Ausschluss vom Stimmrecht<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Betrifft die Beschlussfassung ein Rechtsgesch\u00e4ft oder einen Rechtsstreit, so ist das Mitglied gem\u00e4\u00df \u00a7 34 BGB nicht stimmberechtigt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Verein dem Mitglied einen Gegenstand verkaufen m\u00f6chte. Entsprechend darf der potenzielle K\u00e4ufer dann nicht an der Abstimmung \u00fcber den Kauf teilnehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gut zu wissen<\/strong>: Die Mitglieder ohne Stimmrecht werden nicht mitgez\u00e4hlt, wenn es um das Feststellen des Abstimmungsergebnisses geht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ein Beispiel<\/strong>: Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft, ein Grundst\u00fcck an A zu verkaufen. Zu der Versammlung sind 30 Mitglieder erschienen. Das bedeutet, dass 29 stimmberechtigt sind. Damit der Verkauf zustande kommt, m\u00fcssen also mindestens 15 Mitglieder zustimmen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Vorsicht bei minderj\u00e4hrigen Mitgliedern<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Um wirksam abstimmen zu k\u00f6nnen, muss ein Mitglied gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sein. Minderj\u00e4hrige sind allerdings nur beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig (\u00a7 106 BGB). Das erfordert die vorherige Zustimmung der Eltern gem\u00e4\u00df \u00a7 182 BGB zur Stimmabgabe. H\u00e4ufig wird mit dem Eintritt des Kindes in den Verein bereits diese Einwilligung der Eltern zur Aus\u00fcbung der Mitgliederrechte gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Unser Tipp<\/em><\/strong>: Regeln Sie das Stimmrecht der Minderj\u00e4hrigen in Ihrer Satzung. Darin k\u00f6nnen Sie festhalten, dass Minderj\u00e4hrige ohne Stimmrecht an der Versammlung teilnehmen d\u00fcrfen oder aber, dass nur ihre gesetzlichen Vertreter teilnehmen und abstimmen d\u00fcrfen. Auch ist eine Verkn\u00fcpfung des Stimmrechts an das Alter, etwa ab der Vollendung des 16. Lebensjahrs, m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:16px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit: Ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse vermeiden<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df aktueller Rechtsprechung f\u00fchren alle Verst\u00f6\u00dfe gegen Satzungs- und Gesetzesregeln zu einer Ung\u00fcltigkeit der Beschl\u00fcsse. Dabei bleibt unber\u00fccksichtigt, ob der Beschluss in derselben Weise auch ohne den unterlaufenen Fehler gefasst worden w\u00e4re. Umso wichtiger ist es, alle Ma\u00dfnahmen vor und w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung zu bedenken und auf diese Weise ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse zu vermeiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beschluss ist nicht gleich Beschluss. Das zeigt sich in der Vereinspraxis immer wieder. Denn teils werden im Nachhinein getroffene Beschl\u00fcsse f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Auch Beschl\u00fcsse, die gegen zwingende Satzungsbestimmungen versto\u00dfen oder gesetzliche Vorschriften missachten, sind nichtig. Auf diese Nichtigkeit eines Beschlusses kann sich jeder Verein, jedes einzelne Vereinsmitglied und jeder Beteiligte berufen, ohne dass daf\u00fcr eine Anfechtung und ein Anfechtungsurteil notwendig sind. Deshalb kommt es auf die richtige Vorbereitung der Mitgliederversammlung an und das Beachten aller Formalien. Wir helfen Ihnen dabei, ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse zu vermeiden. <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":322,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"Mitgliederversammlung: Ung\u00fcltige Beschl\u00fcsse vermeiden | Benedetto ","_seopress_titles_desc":"Beschluss ist nicht gleich Beschluss. Das zeigt sich in der Vereinspraxis immer wieder.  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