{"id":944,"date":"2022-06-13T11:42:28","date_gmt":"2022-06-13T11:42:28","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=944"},"modified":"2022-06-14T08:15:31","modified_gmt":"2022-06-14T08:15:31","slug":"geschaeftsfuehrer-rechtssicher-beschaeftigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/geschaeftsfuehrer-rechtssicher-beschaeftigen\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer rechtssicher besch\u00e4ftigen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer suchen und einstellen? So einfach geht es nicht.&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Verein w\u00e4chst und mit ihm auch der Organisations- und Verwaltungsaufwand. Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer soll her, um das Arbeitspensum des Vorstands nicht weiter ansteigen zu lassen. Also sucht sich der Verein einen geeigneten Kandidaten f\u00fcr den Posten und regelt die Konditionen in einem Arbeits- oder Dienstvertrag \u2013 je nachdem ob der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als Arbeitnehmer oder auf eigene Rechnung t\u00e4tig wird. ABER: Ein Arbeitsvertrag allein gen\u00fcgt nicht, um den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit der n\u00f6tigen Vertretungsmacht auszustatten. Unter Umst\u00e4nden kann dem Vorstand sogar Organisationsverschulden vorgeworfen werden, wenn er faktisch die Gesch\u00e4fte nicht f\u00fchrt, sondern an eine dritte Person weitergibt. F\u00fcr den Verein ergeben sich zwei M\u00f6glichkeiten, einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer au\u00dferhalb der Vorstandschaft rechtssicher zu besch\u00e4ftigen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer mit Einzelvollmacht und Haftungsrisiko&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Als Arbeitgeber k\u00f6nnen Vereine Mitarbeiter einstellen, auch um die Vereinsgesch\u00e4fte zu f\u00fchren. Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer per Arbeitsvertrag aber ohne Satzungsgrundlage hat allerdings keine Organfunktion im Verein, handelt also als Erf\u00fcllungsgehilfe (Arbeitnehmer) f\u00fcr den Vorstand. Damit er diesen sinnvoll entlasten kann, muss er den Verein nach au\u00dfen vertreten k\u00f6nnen. Daf\u00fcr bedarf es zus\u00e4tzlich einer Vollmacht durch den Vorstand. Das Problem: In einem Verein d\u00fcrfen nur Einzelvollmachten mit einer sachlichen Begrenzung erteilt werden. Die sachliche Begrenzung sollte sich auf eine bestimmte Art von Rechtsgesch\u00e4ften oder einen bestimmten Bereich beziehen, z.B. Einkauf von notwendigem B\u00fcromaterial. Eine Prokura oder Generalvertretungsvollmacht ist im Vereinsrecht nicht zul\u00e4ssig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00f6chte Frau Schmidt als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin also eine neue Musikanlage f\u00fcr das Vereinsheim kaufen, muss sie sich vorher eine Vollmacht vom Vorstand besorgen. Diese kann formlos z.B. auf einem Briefbogen des Vereins erteilt werden: <em>\u201eHiermit bevollm\u00e4chtigen wir Frau Schmidt zum Erwerb einer Musikanlage f\u00fcr das Vereinsheim.\u201c<\/em>&nbsp; Schie\u00dft Frau Schmidt aber \u00fcber das Ziel hinaus und kauft zus\u00e4tzlich noch Karaoke-Anlage und Nebelmaschine, w\u00fcrde sie ohne Vertretungsmacht handeln und daf\u00fcr pers\u00f6nlich haften.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung darf Vollmachterteilung nicht ausdr\u00fccklich untersagen&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Liegt ein Arbeitsverh\u00e4ltnis vor, gelten die Vorschriften des Arbeitsrechts. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer genie\u00dft also die weiteren Arbeitnehmerrechte wie z.B. Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Nat\u00fcrlich kann auch ein entsprechend bevollm\u00e4chtigtes Vereinsmitglied den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerposten ehrenamtlich \u00fcbernehmen. Generell m\u00fcssen Sie bei diesem Modell Folgendes beachten: Da sich die Vertretungsbefugnisse des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers nicht direkt aus der Satzung, sondern aus rechtsgesch\u00e4ftlichen Einzelvollmachten ableiten, darf eine Vollmachterteilung in der Satzung nicht ausdr\u00fccklich untersagt sein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer per Satzungsgrundlage: Besonderer Vertreter&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist es allein dem Vorstand vorbehalten, Rechtsgesch\u00e4fte f\u00fcr den Verein zu t\u00e4tigen. Sollen aber neben dem Vorstand weitere leitende Personen regelm\u00e4\u00dfig und mit festem, aber beschr\u00e4nktem Wirkungskreis dazu berechtigt sein, bietet es sich an, diese per Satzung zu Besonderen Vertretern nach \u00a730 BGB zu machen. Gerade wenn ein wesentlicher Teil der laufenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben auf eine Person \u00fcbertagen oder Abteilungen eigenst\u00e4ndig geleitet werden sollen, ist das Modell des Besonderen Vertreters zweckdienlich.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Denn anders als ein bevollm\u00e4chtigter Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist der Besondere Vertreter ein durch die Satzung legitimiertes Vereinsorgan, das den Verein als solches in einem beschr\u00e4nkten Rahmen nach au\u00dfen vertreten, also in seinem Namen Gesch\u00e4fte durchf\u00fchren kann. Die Erteilung von Einzelvollmachten ist damit \u00fcberfl\u00fcssig und auch pers\u00f6nliche Haftungsrisiken muss Ihr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht bef\u00fcrchten. Der Verein haftet im Rahmen der Organhaftung f\u00fcr die Handlungen seines Besonderen Vertreters.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzungs\u00e4nderung, Bestellung und Eintragung ins Vereinsregister&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Wichtig: Die Bestellung eines Besonderen Vertreters ist also nur mit einer entsprechenden Satzungsgrundlage m\u00f6glich. Diese sollte idealerweise auch Regelungen zum Umfang der Vertretungsmacht enthalten und den T\u00e4tigkeitsbereich \u2013 zumindest im Groben &#8211; definieren.&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eDie Mitgliederversammlung (oder: der Vorstand) kann einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (als besonderen Vertreter im Sinn des \u00a7 30 BGB) bestellen. Der Umfang seiner Vertretungsmacht ist auf Rechtsgesch\u00e4fte bis zu \u2026. Euro beschr\u00e4nkt.\u201c<\/em>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Fehlt diese Klausel in Ihrer Satzung, bedarf es einer Satzungs\u00e4nderung, um einen Besonderen Vertreter als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \u2013 entweder von der Mitgliederversammlung oder vom Vorstand \u2013 zu bestellen und sp\u00e4ter gegebenenfalls auch abzuberufen. Mit seiner Organstellung wird der Besondere Vertreter, wie auch der Vorstand, ins Vereinsregister eingetragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vereinsorgane sind keine Arbeitnehmer&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Als satzungsgem\u00e4\u00dfer Besonderer Vertreter muss Ihr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht zwangsl\u00e4ufig Mitglied im Verein sein. Er kann auch als Angestellter vom Verein besch\u00e4ftigt werden. Die Organstellung allein begr\u00fcndet jedoch kein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis. Im Gegenteil:&nbsp; Personen, die kraft Satzung zur Vertretung des Vereins berufen sind, gelten grunds\u00e4tzlich nicht als Arbeitnehmer und genie\u00dfen daher auch nicht automatisch Arbeitnehmerrechte. Erst wenn ein abh\u00e4ngiges Arbeitsverh\u00e4ltnis \u2013 begr\u00fcndet durch einen Arbeitsvertrag zwischen Verein und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \u2013 vorliegt, greifen ggfls. K\u00fcndigungsschutz, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung und so weiter. Alternativ kann der Besondere Vertreter auch im Rahmen eines freien Dienstvertrages als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer agieren und entlohnt werden. Dann muss jedoch sichergestellt sein, dass der Verein hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der zu leistenden Arbeit nicht weisungsbefugt ist.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FAZIT: Vereinsrecht und Arbeitsrecht bei der Entscheidung beachten&nbsp;&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Sie haben also zwei M\u00f6glichkeiten, Ihrem Vorstand durch einen zus\u00e4tzlichen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Arbeit abzunehmen. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass Sie jeweils die vereinsrechtlichen und die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen ber\u00fccksichtigen. Im Rahmen des Vereinsrechts m\u00fcssen Sie entscheiden, ob Ihr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer per Satzungsgrundlage oder per Einzelvollmacht eine Vertretungsmacht erh\u00e4lt. Letzteres ist zwar zuweilen etwas umst\u00e4ndlich, aber eine durchaus flexible L\u00f6sung, da eventuell n\u00f6tige Satzungs\u00e4nderungen, die Bestellung durch die Mitgliederversammlung und die Eintragung ins Vereinsregister wegfallen. Als Besonderer Vertreter hingegen ist ihr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht nur dauerhaft satzungsgem\u00e4\u00df vertretungsberechtigt, sondern auch durch die Organhaftung des Vereins abgesichert. Ein nicht zu vernachl\u00e4ssigendes Argument, gerade wenn umfangreichere Gesch\u00e4ftsf\u00fchreraktivit\u00e4ten gefragt sind, um den Vorstand zu unterst\u00fctzen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsrechtlich geht es darum zu entscheiden, ob der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer weisungsgebunden, abh\u00e4ngig besch\u00e4ftigt und angemessen entlohnt werden soll oder ob er als freier Dienstleister auf eigene Rechnung t\u00e4tig wird. Entsprechend muss ein Arbeits- oder Dienstleistervertrag mit dem Verein geschlossen werden. Davon h\u00e4ngt auch ab, ob dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Arbeitnehmerrechte zustehen. Die Trennung von Organ- und Anstellungsverh\u00e4ltnis muss \u00fcbrigens auch bei der Beendigung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrert\u00e4tigkeit beachtet werden. Regeln Sie daher in der Satzung, ob bei der Niederlegung des Amtes als Besonderer Vertreter die K\u00fcndigung des Arbeits- oder Dienstvertrages separat zu erfolgen hat. Gegebenenfalls m\u00fcssen dann K\u00fcndigungsfristen eingehalten werden.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einen Verein zu f\u00fchren, verschlingt viele freie Stunden. H\u00e4ufig k\u00f6nnen Vereinsvorst\u00e4nde gar nicht so viel Zeit in das Ehrenamt investieren, wie sie es gerne t\u00e4ten oder wie es eine professionelle Amtsf\u00fchrung erfordert. Immer mehr Vereine entschlie\u00dfen sich daher, einen Teil der Vorstandsarbeit an einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu delegieren. Aber darf dieser den Verein auch nach au\u00dfen vertreten? Muss ein Arbeits- oder Dienstvertrag vereinbart werden? Und wie sieht es mit dem K\u00fcndigungsschutz aus? In der Praxis offenbaren sich gro\u00dfe Wissensl\u00fccken, die nicht selten mit haftungsrechtlichen Risiken verbunden sind. <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":946,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[14],"class_list":{"0":"post-944","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-vereinsfuehrung","8":"tag-vereinsfuehrung"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/06\/Gescha\u0308ftsfu\u0308hrer-800-768x480.jpg","fimg_alt_text":"Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer rechtssicher besch\u00e4ftigen","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/944","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=944"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/944\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":980,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/944\/revisions\/980"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/946"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=944"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=944"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=944"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}