{"id":955,"date":"2022-06-13T11:49:22","date_gmt":"2022-06-13T11:49:22","guid":{"rendered":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/?p=955"},"modified":"2022-06-14T08:15:03","modified_gmt":"2022-06-14T08:15:03","slug":"einfach-helfen-steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-menschen-aus-der-ukraine","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/vereinsmagazin\/einfach-helfen-steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-menschen-aus-der-ukraine\/","title":{"rendered":"Einfach helfen! Steuerliche Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der Menschen aus der Ukraine"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) f\u00f6rdert dieses beispiellose Engagement mit \u201esteuerlichen Ma\u00dfnahmen zur Unterst\u00fctzung der vom Krieg in der Ukraine Gesch\u00e4digten\u201c und schafft damit eine rechtssichere steuerliche Grundlage auch f\u00fcr viele Sonderhilfsaktionen von Vereinen. Die Erleichterungen gelten unter anderem f\u00fcr folgende Ma\u00dfnahmen, wenn sie vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vereinfachter Spendennachweis durch Zahlungsbeleg&nbsp;&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Finanzverwaltung gew\u00e4hrt einen erleichterten Nachweis f\u00fcr Spenden. Auf eine Zuwendungsbest\u00e4tigung wird verzichtet, es gen\u00fcgt ein Zahlungsbeleg als Nachweis, zum Beispiel der Kontoauszug, ein Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Die Nachweise m\u00fcssen aufbewahrt werden, um sie auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Spendenaktionen auch bei abweichenden Satzungszwecken m\u00f6glich&nbsp;&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Normalerweise d\u00fcrfen gemeinn\u00fctzige Vereine Mittel grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwenden. Das BMF hat nun entschieden, dass steuerbeg\u00fcnstigte Einrichtungen, die laut Satzung keine mildt\u00e4tigen Zwecke verfolgen (z.B. Sportverein, Musikverein, Kleingartenverein oder Brauchtumsverein) oder regional gebunden sind, Spenden-Sonderaktionen zur Unterst\u00fctzung der vom Krieg in der Ukraine Gesch\u00e4digten durchf\u00fchren k\u00f6nnen, ohne ihren Status der Gemeinn\u00fctzigkeit zu gef\u00e4hrden. Die Finanzverwaltung verzichtet zudem bei den vom Krieg Gesch\u00e4digten auf den Nachweis einer Hilfsbed\u00fcrftigkeit. Die eingeworbenen Mittel k\u00f6nnen auch an eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft weitergegeben werden. Wichtig hierbei ist, dass der eigentliche, satzungsgem\u00e4\u00dfe Zweck weiterverfolgt werden muss.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorhandene Mittel d\u00fcrfen satzungsfremd eingesetzt werden&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Ungeachtet ihres eigentlichen Satzungszweckes k\u00f6nnen Vereine sowie andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften die vom Krieg in der Ukraine Gesch\u00e4digten oder aber bestehende Hilfsorganisationen auch mit bereits vorhandenen Mitteln unterst\u00fctzen, sofern diese nicht bereits einer Mittelbindung unterliegen. Entsprechendes gilt auch f\u00fcr die \u00dcberlassung von Personal und von R\u00e4umlichkeiten. Auf den Nachweis der Hilfsbed\u00fcrftigkeit kann hier ebenfalls verzichtet werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vereinsr\u00e4ume k\u00f6nnen vor\u00fcbergehend zur Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen dienen&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Vereine k\u00f6nnen vorr\u00fcbergehend Fl\u00fcchtlinge aus der Ukraine in ihren R\u00e4umlichkeiten (Sporthalle etc.) unterbringen. Auch Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Fl\u00fcchtlingen z\u00e4hlen laut \u00a7 68 der Abgabenordnung als Zweckbetrieb. Finden auf Leistungen dieser Einrichtungen besondere steuerliche Vorschriften Anwendung (z.B. Umsatzsteuerbefreiung oder Umsatzsteuererm\u00e4\u00dfigung), werden sie auch auf die Leistungen im Zusammenhang mit der vor\u00fcbergehenden Unterbringung von Kriegsfl\u00fcchtlingen aus der Ukraine angewendet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Keine Umsatzsteuer f\u00fcr \u00dcberlassungen von Sachmitteln, R\u00e4umen oder Personal&nbsp;<\/h2>\n\n\n\n<p>Stellen steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften, wie zum Beispiel als gemeinn\u00fctzig anerkannte Bildungseinrichtungen, entgeltlich Personal, R\u00e4umlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verf\u00fcgung, die f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwendig sind, k\u00f6nnen sie diese Leistungen sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich dem Zweckbetrieb i. S. d. \u00a7 65 AO zuordnen,&nbsp; unabh\u00e4ngig davon, welchen steuerbeg\u00fcnstigten Zweck der Verein verfolgt. Das gilt auch, wenn die Entgelte aus \u00f6ffentlichen Kassen oder von anderen steuerbeg\u00fcnstigen K\u00f6rperschaften gezahlt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die umsatzsteuerbaren \u00dcberlassungen von Sachmitteln und R\u00e4umen sowie von Personal sind unter den weiteren Voraussetzungen des \u00a7 4 Nummer 14, 16, 18, 23 und 25 UStG als eng verbundene Ums\u00e4tze umsatzsteuerfrei, soweit diese zwischen steuerbeg\u00fcnstigten Einrichtungen erfolgen, deren Ums\u00e4tze jeweils nach derselben Vorschrift befreit sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das BMF-Schreiben vom 17. M\u00e4rz 2022 (Az. IV C 4 &#8211; S 2223\/19\/10003 :013) erl\u00e4utert die aufgez\u00e4hlten sowie weitere Ma\u00dfnahmen im Detail.&nbsp;<\/strong>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in Europa die gr\u00f6\u00dfte humanit\u00e4re Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgel\u00f6st. Die gro\u00dfe Welle an gesamtgesellschaftlicher Hilfsbereitschaft ist \u00fcberw\u00e4ltigend \u2013 Vereine und Organisationen, private Initiativen, Unternehmen und Einzelpersonen in Deutschland bringen sich ein, um die Menschen aus der Ukraine vor noch gr\u00f6\u00dferem Unheil zu bewahren. Aber was gibt es zu beachten? <\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":957,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"none","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"categories":[4],"tags":[18,22],"class_list":{"0":"post-955","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-steuern-finanzen","8":"tag-steuern-und-finanzen","9":"tag-vereinsfinanzen"},"acf":[],"fimg_url":"https:\/\/benedetto.deutsches-ehrenamt.de\/app\/uploads\/2022\/06\/Ukraine-800-768x480.jpg","fimg_alt_text":"Einfach helfen! 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