Corona-Info für Vereine: Wann müssen Sie Erstattungen leisten? - Benedetto - Das Magazin für Vereine

Corona-Info für Vereine: Wann müssen Sie Erstattungen leisten?

Keine Leistung, kein Geld? Rein rechtlich eine klare Sache: Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, muss der Kunde diese auch nicht zahlen. Beide Vertragspartner sind von der Leistungspflicht befreit. Für viele Fitness- oder Yogastudios, Theaterclubs, Tanz- und Musikschulen aber auch Kitas ist die Corona-Krise daher ein Desaster.