Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
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Ein Verein ist ein wahres Sammelbecken für viele unterschiedliche Daten – vor allem unterschiedlichster persönlicher Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Helfern. Schon beim Stellen eines Mitgliedsantrags übermitteln Interessierte eine Fülle personenbezogener Daten und im Lauf der Mitgliedschaft gibt es auch immer mal Veränderungen in den Stammdaten. Listen für Arbeitseinsätze, Ehrungen oder Veranstaltungen sind ebenfalls Quellen, in denen personenbezogene Daten stecken und nicht grundlos über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden dürfen. Um Fehler zu vermeiden ist es hilfreich, grundsätzlich ein Konzept für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein zu erstellen und vor allem, wie was wann zu löschen ist.
Ohne den engagierten Einsatz von Freiwilligen könnten viele Vereine ihre Aufgaben und Projekte nicht bewältigen. Langfristiges Engagement lebt von Motivation, und diese lässt sich vor allem durch Anerkennung und Wertschätzung fördern. Ehrenamtliche möchten spüren, dass ihre Arbeit geschätzt wird, und sie möchten die positiven Auswirkungen ihres Einsatzes erkennen. Eine nachhaltige Ehrenamtsstruktur im Verein hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, den Freiwilligen Wertschätzung entgegenzubringen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Maßnahmen sich bewährt haben, um Ehrenamtliche langfristig zu motivieren und ihnen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Ein Verein ist ein wahres Sammelbecken für viele unterschiedliche Daten – vor allem unterschiedlichster persönlicher Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Helfern. Schon beim Stellen eines Mitgliedsantrags übermitteln Interessierte eine Fülle personenbezogener Daten und im Lauf der Mitgliedschaft gibt es auch immer mal Veränderungen in den Stammdaten. Listen für Arbeitseinsätze, Ehrungen oder Veranstaltungen sind ebenfalls Quellen, in denen personenbezogene Daten stecken und nicht grundlos über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden dürfen. Um Fehler zu vermeiden ist es hilfreich, grundsätzlich ein Konzept für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein zu erstellen und vor allem, wie was wann zu löschen ist.
Ohne den engagierten Einsatz von Freiwilligen könnten viele Vereine ihre Aufgaben und Projekte nicht bewältigen. Langfristiges Engagement lebt von Motivation, und diese lässt sich vor allem durch Anerkennung und Wertschätzung fördern. Ehrenamtliche möchten spüren, dass ihre Arbeit geschätzt wird, und sie möchten die positiven Auswirkungen ihres Einsatzes erkennen. Eine nachhaltige Ehrenamtsstruktur im Verein hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, den Freiwilligen Wertschätzung entgegenzubringen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Maßnahmen sich bewährt haben, um Ehrenamtliche langfristig zu motivieren und ihnen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Ein Verein ist ein wahres Sammelbecken für viele unterschiedliche Daten – vor allem unterschiedlichster persönlicher Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Helfern. Schon beim Stellen eines Mitgliedsantrags übermitteln Interessierte eine Fülle personenbezogener Daten und im Lauf der Mitgliedschaft gibt es auch immer mal Veränderungen in den Stammdaten. Listen für Arbeitseinsätze, Ehrungen oder Veranstaltungen sind ebenfalls Quellen, in denen personenbezogene Daten stecken und nicht grundlos über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden dürfen. Um Fehler zu vermeiden ist es hilfreich, grundsätzlich ein Konzept für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein zu erstellen und vor allem, wie was wann zu löschen ist.
Ohne den engagierten Einsatz von Freiwilligen könnten viele Vereine ihre Aufgaben und Projekte nicht bewältigen. Langfristiges Engagement lebt von Motivation, und diese lässt sich vor allem durch Anerkennung und Wertschätzung fördern. Ehrenamtliche möchten spüren, dass ihre Arbeit geschätzt wird, und sie möchten die positiven Auswirkungen ihres Einsatzes erkennen. Eine nachhaltige Ehrenamtsstruktur im Verein hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, den Freiwilligen Wertschätzung entgegenzubringen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Maßnahmen sich bewährt haben, um Ehrenamtliche langfristig zu motivieren und ihnen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Was wie Wortklauberei wirkt, ist steuerrechtlich äußerst relevant: Gibt ein Verein Geld an einen anderen Verein weiter, kann es sich entweder um eine Spende oder um eine Mittelweitergabe handeln. Auf den ersten Blick scheint es ja keinen Unterschied zu geben – am Ende landet Geld von einem Verein bei einem anderen. Worin die Unterschiede bestehen und worauf geachtet werden muss, erklären wir im folgenden Beitrag.
Für unseren Verein haben wir bei Instagram ein (professionelles Konto), auf dem wir mit Beiträgen und Stories unsere Vereinsarbeit dokumentieren und mit möglichst vielen Leuten teilen möchten. Wir würden gern Musik für unsere Beiträge nutzen, um die Reichweite zu erhöhen. Was müssen wir hierbei beachten?
Nicht alles muss in der Vereinssatzung geregelt sein – und dort sollte auch nicht alles geregelt sein. Viele Vereine profitieren davon, zusätzlich zur Satzung eine Geschäftsordnung zu erlassen. Doch was genau ist das eigentlich und was kann dort geregelt werden? Und warum lohnt sich eine Geschäftsordnung ganz besonders für die tägliche Vereinsarbeit? Wir fassen das im Folgenden mal zusammen.
Was wie Wortklauberei wirkt, ist steuerrechtlich äußerst relevant: Gibt ein Verein Geld an einen anderen Verein weiter, kann es sich entweder um eine Spende oder um eine Mittelweitergabe handeln. Auf den ersten Blick scheint es ja keinen Unterschied zu geben – am Ende landet Geld von einem Verein bei einem anderen. Worin die Unterschiede bestehen und worauf geachtet werden muss, erklären wir im folgenden Beitrag.
Für unseren Verein haben wir bei Instagram ein (professionelles Konto), auf dem wir mit Beiträgen und Stories unsere Vereinsarbeit dokumentieren und mit möglichst vielen Leuten teilen möchten. Wir würden gern Musik für unsere Beiträge nutzen, um die Reichweite zu erhöhen. Was müssen wir hierbei beachten?
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