Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
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Ein Verein ist ein wahres Sammelbecken für viele unterschiedliche Daten – vor allem unterschiedlichster persönlicher Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Helfern. Schon beim Stellen eines Mitgliedsantrags übermitteln Interessierte eine Fülle personenbezogener Daten und im Lauf der Mitgliedschaft gibt es auch immer mal Veränderungen in den Stammdaten. Listen für Arbeitseinsätze, Ehrungen oder Veranstaltungen sind ebenfalls Quellen, in denen personenbezogene Daten stecken und nicht grundlos über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden dürfen. Um Fehler zu vermeiden ist es hilfreich, grundsätzlich ein Konzept für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein zu erstellen und vor allem, wie was wann zu löschen ist.
Ohne den engagierten Einsatz von Freiwilligen könnten viele Vereine ihre Aufgaben und Projekte nicht bewältigen. Langfristiges Engagement lebt von Motivation, und diese lässt sich vor allem durch Anerkennung und Wertschätzung fördern. Ehrenamtliche möchten spüren, dass ihre Arbeit geschätzt wird, und sie möchten die positiven Auswirkungen ihres Einsatzes erkennen. Eine nachhaltige Ehrenamtsstruktur im Verein hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, den Freiwilligen Wertschätzung entgegenzubringen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Maßnahmen sich bewährt haben, um Ehrenamtliche langfristig zu motivieren und ihnen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Ein Verein ist ein wahres Sammelbecken für viele unterschiedliche Daten – vor allem unterschiedlichster persönlicher Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Helfern. Schon beim Stellen eines Mitgliedsantrags übermitteln Interessierte eine Fülle personenbezogener Daten und im Lauf der Mitgliedschaft gibt es auch immer mal Veränderungen in den Stammdaten. Listen für Arbeitseinsätze, Ehrungen oder Veranstaltungen sind ebenfalls Quellen, in denen personenbezogene Daten stecken und nicht grundlos über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden dürfen. Um Fehler zu vermeiden ist es hilfreich, grundsätzlich ein Konzept für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein zu erstellen und vor allem, wie was wann zu löschen ist.
Ohne den engagierten Einsatz von Freiwilligen könnten viele Vereine ihre Aufgaben und Projekte nicht bewältigen. Langfristiges Engagement lebt von Motivation, und diese lässt sich vor allem durch Anerkennung und Wertschätzung fördern. Ehrenamtliche möchten spüren, dass ihre Arbeit geschätzt wird, und sie möchten die positiven Auswirkungen ihres Einsatzes erkennen. Eine nachhaltige Ehrenamtsstruktur im Verein hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, den Freiwilligen Wertschätzung entgegenzubringen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Maßnahmen sich bewährt haben, um Ehrenamtliche langfristig zu motivieren und ihnen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Ein Verein ist ein wahres Sammelbecken für viele unterschiedliche Daten – vor allem unterschiedlichster persönlicher Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Helfern. Schon beim Stellen eines Mitgliedsantrags übermitteln Interessierte eine Fülle personenbezogener Daten und im Lauf der Mitgliedschaft gibt es auch immer mal Veränderungen in den Stammdaten. Listen für Arbeitseinsätze, Ehrungen oder Veranstaltungen sind ebenfalls Quellen, in denen personenbezogene Daten stecken und nicht grundlos über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden dürfen. Um Fehler zu vermeiden ist es hilfreich, grundsätzlich ein Konzept für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein zu erstellen und vor allem, wie was wann zu löschen ist.
Ohne den engagierten Einsatz von Freiwilligen könnten viele Vereine ihre Aufgaben und Projekte nicht bewältigen. Langfristiges Engagement lebt von Motivation, und diese lässt sich vor allem durch Anerkennung und Wertschätzung fördern. Ehrenamtliche möchten spüren, dass ihre Arbeit geschätzt wird, und sie möchten die positiven Auswirkungen ihres Einsatzes erkennen. Eine nachhaltige Ehrenamtsstruktur im Verein hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, den Freiwilligen Wertschätzung entgegenzubringen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Maßnahmen sich bewährt haben, um Ehrenamtliche langfristig zu motivieren und ihnen die Anerkennung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Unser nicht gemeinnütziger Verein wird jedes Jahr vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Da wir ausschließlich Mitgliedsbeiträge einnehmen und hin und wieder eine kleine Spende erhalten, bleibt unser Umsatz im dreistelligen Bereich und wir mussten auch nie Steuern zahlen. Könnten wir uns von der Pflicht, jährlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen befreien?
Viele Vereine haben in letzter Zeit Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag erhalten – teilweise mit Rückbezug auf die Jahre 2020 bis 2023. Der Grund: Die Gebührenpflicht für die Eintragung ins Transparenzregister. Seit der Umstellung des Registers auf ein Vollregister im Jahr 2021 müssen auch Vereine dort erfasst werden.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Unser nicht gemeinnütziger Verein wird jedes Jahr vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Da wir ausschließlich Mitgliedsbeiträge einnehmen und hin und wieder eine kleine Spende erhalten, bleibt unser Umsatz im dreistelligen Bereich und wir mussten auch nie Steuern zahlen. Könnten wir uns von der Pflicht, jährlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen befreien?
Viele Vereine haben in letzter Zeit Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag erhalten – teilweise mit Rückbezug auf die Jahre 2020 bis 2023. Der Grund: Die Gebührenpflicht für die Eintragung ins Transparenzregister. Seit der Umstellung des Registers auf ein Vollregister im Jahr 2021 müssen auch Vereine dort erfasst werden.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Unser nicht gemeinnütziger Verein wird jedes Jahr vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Da wir ausschließlich Mitgliedsbeiträge einnehmen und hin und wieder eine kleine Spende erhalten, bleibt unser Umsatz im dreistelligen Bereich und wir mussten auch nie Steuern zahlen. Könnten wir uns von der Pflicht, jährlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen befreien?
Viele Vereine haben in letzter Zeit Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag erhalten – teilweise mit Rückbezug auf die Jahre 2020 bis 2023. Der Grund: Die Gebührenpflicht für die Eintragung ins Transparenzregister. Seit der Umstellung des Registers auf ein Vollregister im Jahr 2021 müssen auch Vereine dort erfasst werden.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Unser nicht gemeinnütziger Verein wird jedes Jahr vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Da wir ausschließlich Mitgliedsbeiträge einnehmen und hin und wieder eine kleine Spende erhalten, bleibt unser Umsatz im dreistelligen Bereich und wir mussten auch nie Steuern zahlen. Könnten wir uns von der Pflicht, jährlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen befreien?
Viele Vereine haben in letzter Zeit Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag erhalten – teilweise mit Rückbezug auf die Jahre 2020 bis 2023. Der Grund: Die Gebührenpflicht für die Eintragung ins Transparenzregister. Seit der Umstellung des Registers auf ein Vollregister im Jahr 2021 müssen auch Vereine dort erfasst werden.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.