Die Satzung eines Vereins ist nicht nur ein juristischer Pflichttext – sie ist das Fundament für die tägliche Vereinsarbeit. Überlegt getroffene Regelungen zum Vorstand strukturieren und erleichtern die Arbeit der Verantwortungsträger. Schon bei der Vereinsgründung sollte überlegt werden: Wer darf hinein, wie viele Köpfe braucht es, wie wird entschieden? Gute Antworten auf diese Fragen ersparen dem Verein später viel Stress. Der folgende Beitrag richtet sich nicht nur an Vereinsgründer. Auch bestehende Satzungen sollten auf aktuelle Entwicklungen hin angepasst werden.
Benedetto ist das führende Vereins-Magazin
für Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs
Aktuelle Informationen sowie wertvolles Hintergrundwissen – sorgfältig recherchiert und praxisnah aufbereitet. Die Quelle für Vorstände, Geschäftsführer und alle Verantwortungsträger gemeinnütziger Organisationen.
Auch Vereine haben eine eigene Persönlichkeit oder besser gesagt ein eigenes Profil. Dieses kann sich im Lauf der Zeit durchaus ändern und so manches Vorstandsteam kommt ins Grübeln, ob die Gemeinnützigkeit noch zum neuen Vereinsprofil passt. Die Entscheidung, den Status aufzugeben, sollte jedoch mit großer Sorgfalt getroffen werden. Denn die Konsequenzen sind erheblich – rechtlich, steuerlich und ideell. Die wichtigsten Folgen und Risiken haben wir in Stichpunkten für Sie zusammengefasst. Was es genau für Ihre Organisation bedeuten würde, die Gemeinnützigkeit aufzugeben, sollte mit einer Steuerberaterin oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Ein Verein ist ein wahres Sammelbecken für viele unterschiedliche Daten – vor allem unterschiedlichster persönlicher Daten von Mitgliedern, Spenderinnen und Helfern. Schon beim Stellen eines Mitgliedsantrags übermitteln Interessierte eine Fülle personenbezogener Daten und im Lauf der Mitgliedschaft gibt es auch immer mal Veränderungen in den Stammdaten. Listen für Arbeitseinsätze, Ehrungen oder Veranstaltungen sind ebenfalls Quellen, in denen personenbezogene Daten stecken und nicht grundlos über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden dürfen. Um Fehler zu vermeiden ist es hilfreich, grundsätzlich ein Konzept für den Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein zu erstellen und vor allem, wie was wann zu löschen ist.
Für unseren Verein haben wir bei Instagram ein (professionelles Konto), auf dem wir mit Beiträgen und Stories unsere Vereinsarbeit dokumentieren und mit möglichst vielen Leuten teilen möchten. Wir würden gern Musik für unsere Beiträge nutzen, um die Reichweite zu erhöhen. Was müssen wir hierbei beachten?
Nicht alles muss in der Vereinssatzung geregelt sein – und dort sollte auch nicht alles geregelt sein. Viele Vereine profitieren davon, zusätzlich zur Satzung eine Geschäftsordnung zu erlassen. Doch was genau ist das eigentlich und was kann dort geregelt werden? Und warum lohnt sich eine Geschäftsordnung ganz besonders für die tägliche Vereinsarbeit? Wir fassen das im Folgenden mal zusammen.
Wir möchten gern zukünftig Newsletter an unsere Mitglieder, Förderer und an andere Interessierte, deren E-Mail Adressen, die wir gesammelt haben, versenden. Dürfen wir das einfach so machen?
Da Vereine immer nach der preisgünstigsten Lösung für Dienstleistungen suchen, stehen Online-Banken hoch im Kurs, um dort das Vereinskonto führen zu lassen. Keine oder zumindest niedrigere Kontoführungsgebühren sind dafür ein gutes Argument. Jedoch gibt es oft einen Haken: Online-Banken bieten häufig keine Möglichkeit zur Bargeld Ein- oder -Auszahlung. Was also tun, wenn das Spendenkörbchen nach dem Sommerfest voll ist und das Geld auf das Vereinskonto muss?
Unser nicht gemeinnütziger Verein wird jedes Jahr vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Da wir ausschließlich Mitgliedsbeiträge einnehmen und hin und wieder eine kleine Spende erhalten, bleibt unser Umsatz im dreistelligen Bereich und wir mussten auch nie Steuern zahlen. Könnten wir uns von der Pflicht, jährlich eine Steuererklärung abgeben zu müssen befreien?
Viele Vereine haben in letzter Zeit Rechnungen vom Bundesanzeiger Verlag erhalten – teilweise mit Rückbezug auf die Jahre 2020 bis 2023. Der Grund: Die Gebührenpflicht für die Eintragung ins Transparenzregister. Seit der Umstellung des Registers auf ein Vollregister im Jahr 2021 müssen auch Vereine dort erfasst werden.
„Politik ist kein Tischgespräch! Jemand noch Soße?“ Mit fester Stimme und bestimmtem Ton unterband meine Mutter eine aufkeimende politische Auseinandersetzung zwischen uns fast erwachsenen Kindern und unserem Vater. Eine Szene, die sich in den Esszimmern der achtziger Jahre vielmals so oder ähnlich wiederholte – zumindest in Westdeutschland. Der Ort, an dem durchaus über Politik diskutiert wurde, waren Stammtische. Meinungen wurden dort auch mal lautstark ausgetauscht, aber bei aller Lautstärke blieben (nahezu) alle Diskutierenden fest mit dem Fundament unserer demokratischen Grundordnung verbunden.
Eine wachsende Zahl, vor allem junger, Unternehmerinnen und Unternehmer wollen nebst ihrem Unternehmertum auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Suche nach der richtigen Rechtsform beginnt und häufig wird aus einer guten Idee eine gemeinnützige GmbH. Mit einer solchen können diese „Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
Ohne Satzung, kein Verein!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein eine Satzung haben muss. Das Verfassen einer Vereinssatzung ist daher einer der ersten Schritte, um einen Verein zu gründen. Sie beinhaltet die Grundregeln, nach denen ein Verein funktioniert. Falls nötig, kann die Vereinssatzung zu einem späteren Zeitpunkt geändert und angepasst werden. Sowohl beim Verfassen der Satzung als auch bei Satzungsänderungen müssen Vereine formale und gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen. Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT bieten Ihnen auch eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen oder für eine Überprüfung Ihrer Satzung.
Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act um, so dass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Unternehmen und grundsätzlich auch Vereine sind verpflichtet, die Vorgaben dieses Gesetzes zu erfüllen. Wozu das BFSG dient und unter welchen Voraussetzungen Ihr Verein das BFSG erfüllen muss, haben wir im Folgenden zusammengestellt.
Das Telemediengesetz, welches beispielsweise die Einhaltung der Impressumspflicht auf der Website regelt, ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und wurde durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Wir möchten Sie darüber informieren, welche Neuerungen es gibt und worauf Sie das Impressum, die Datenschutzerklärung sowie weitere Dokumente überprüfen, bzw. ändern sollten.
Immer wieder kommt es in Vereinen oder Verbänden zu geheimen Abstimmungen. Teils wird dies sogar in der Satzung als die reguläre Art zu wählen festgehalten. Doch was, wann trotz dieser Satzungsvorgabe offen abgestimmt wird? Ist diese Wahl dann ungültig? Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, das aufklärt.