Viele Vereinsvorstände stehen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie vor schwierigen Entscheidungen. Sollen wir unsere Mitgliederversammlung abhalten oder verschieben, wenn die derzeitigen Bestimmungen quasi zu einem „Lockdown für Vereine“ führen?
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Mit der Einführung des 49 Euro Tickets haben sich viele unserer ehrenamtlich Tätigen ein solches Ticket gekauft und nutzen es auch, um notwendige Fahrten für den Verein zu erledigen. Dürfen wir unseren Ehrenamtlichen einfach den Gesamtpreis des Tickets ersetzen?
Ob Streitigkeiten im Verein, private Herausforderungen oder berufliche Veränderungen – die Ursachen für einen Vorstandsrücktritt vor Ablauf der Amtszeit können unterschiedlicher Natur sein, haben aber oft dieselbe Wirkung: Handlungsunfähigkeit.
Eine Mitgliederversammlung kann nur dann konstruktiv und in geordneten Bahnen ablaufen, wenn man sich im Vorfeld einig ist, worüber diskutiert und entschieden werden soll. Wer sich einbringen möchte, kann vereinsrelevante Themen per Antrag auf die Tagesordnung setzen lassen. Auch dafür gibt es Regeln. Wir erklären Ihnen, was bei der Antragstellung beachtet werden muss.
Wir haben nun des Öfteren gelesen, dass die Satzung es erlauben muss, wenn ein Vorstandsmitglied im Rahmen der Ehrenamtspauschale für den geleisteten Arbeitsaufwand entschädigt werden soll. Gilt das auch für ehrenamtlich tätige Mitglieder? Und dürfen wir auch ehrenamtliche Helfer*innen, die nicht Mitglieder des Vereins mit einer Pauschale bezahlen?
Sporttraining, Bastelnachmittag oder Sommercamp – wenn Minderjährige, also Kinder und Jugendliche teilnehmen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Aufsichtspflicht. Diese sollten Vorstände zum einen nicht auf die leichte Schulter nehmen und zum anderen mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung für Schutz im Schadensfall sorgen. Denn der Verein übernimmt konkludent (= sich zwingend ergebend) die Aufsichtspflicht der Eltern.
Freizeiten und Gruppenausflüge sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt und Vereine bieten solche Aktivitäten gern an, um den Nachwuchs zu fördern und an den Verein zu binden. Und auch die Eltern sind oft froh, wenn die lieben Kleinen und Mittelgroßen in den Ferien versorgt sind und nicht den ganzen Tag vor der Konsole oder dem Fernseher hängen.
Im Lauf der Zeit verändern sich Prozesse, Strukturen oder gesetzliche Vorgaben, die (gemeinnützige) Organisationen dazu zwingen sich zu verändern. Nicht immer handelt es sich dabei um klare Schnitte, die eine Satzungsänderung auf den Plan ruft. Manchmal sind es schleichende Veränderungen, die sich in den Vereinsalltag integrieren und mittelfristig dazu aufrufen, die Satzung anzupassen. Egal wie, um die Satzung sicher durch die Mitgliederversammlung zu bringen und dann im Register eintragen zu lassen, müssen einige Punkte berücksichtigt werden.
Ja, es gibt Vereine, in denen noch nie über den Ausschluss eines Mitglieds nachgedacht werden musste. Meist deshalb, weil unterschiedliche Meinungen im Sinn des Vereinszwecks diskutiert werden und bei aller Härte es den Beteiligten gelingt, sachlich zu bleiben. Doch ist es leider nicht so selten, dass Auseinandersetzungen die Sachebene verlassen und auf der persönlichen Ebene zur Schlammschlacht werden.
Vereine, die sich im Ausland engagieren wollen, können das auf verschiedene Weise tun. Wer nicht direkt vor Ort aktiv werden kann, hat die Möglichkeit, indirekt durch die Beauftragung Dritter oder durch Mittelweiterleitung zu helfen. Damit diese Hilfe nicht zum Fallstrick für den eigenen Verein wird, müssen die Vorgänge genauestens dokumentiert werden. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Der Haushaltsplan ist ein sinnvolles Instrument, um finanzielle Engpässe in der Vereinsarbeit zu vermeiden und die langfristige finanzielle Stabilität Ihrer Organisation zu gewährleisten. Wer ist für den Haushaltsplan verantwortlich? Was muss er beinhalten und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Falls Sie im Moment noch etwas planlos sind – dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Haushaltsplan
im Verein.
Sind Vereinsstrukturen über viele Jahre gewachsen, fällt es den Verantwortlichen oft schwer, dieses etablierte Konstrukt durch moderne Prozesse zu ersetzen. Gerade beim Thema Digitalisierung bremst die eigene Unsicherheit jeden aufkeimenden Enthusiasmus. Die Angst vor Kontrollverlust und einem langwierigen Umstellungschaos ist groß. Besser „never change a running system“? Doch, sagt Lena Glemser von letsact und appelliert für mehr Mut und Experimentierfreude in Vereinen. Denn Vorteile für die Vereinsarbeit bringt die Digitalisierung auf jeden Fall.
Wir nehmen Spenden auch über PayPal ein. PayPal zieht von Spendenbetrag eine Gebühr ab. Über welchen Betrag müssen wir die Spendenquittung ausstellen?
Grundsätzlich ist eine Spende immer dann nicht anzunehmen, wenn eine Gegenleistung erbracht wird bzw. wenn der Verein für die Leistung eine finanzielle Zuwendung erwartet.
Datenschutz – ein Wort, das stets ein latentes Unbehagen bereitet. Komplexe Regeln und weitreichende Folgen bei Regelverstößen führen immer wieder zu Unsicherheiten in der Vereinsarbeit. Selbst die Vereinskollegen über die Mitgliederliste zu kontaktieren, kann zum datenschutzrechtlichen Problem werden. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Nicht jedes Mitglied hat die gleichen Absichten, Erwartungen und Ziele, wenn es sich einem Verein anschließt. Deshalb gibt es auch mehr als eine Form der Vereinsmitgliedschaft und vielfältige Möglichkeiten, Rechte und Pflichten entsprechend zu definieren. Diesen Gestaltungsspielraum können Vereine aber nur nutzen, wenn die unterschiedlichen Mitgliederklassen in der Satzung glasklar geregelt sind.
Die diesjährige Nebenkostenabrechnung verschlägt wohl den meisten unter uns den Atem. Heizung und Strom schlagen trotz Sparkurs ordentlich zu Buche. Und generell tickt die Uhr der fossilen Brennstoffe immer weiter auf High Noon zu. Warum als Verein nicht eine
Photovoltaik-Anlage aufs Dach schrauben? Ist schließlich gut für’s Klima und die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 sogar Anreize geschaffen, solche
Anlagen zu installieren. Doch für gemeinnützige Organisationen gibt es bei einem solchen Vorhaben einiges zu beachten.
Die Vereinsarbeit ist ins Stocken geraten, einige Mitglieder haben bereits gekündigt und Überlegungen, den Verein aufzulösen stehen im Raum. Soll ein Verein aufgelöst werden, ist ein relativ aufwendiges Verfahren notwendig. Deshalb kann es einfacher sein, den Verein unter bestimmten Bedingungen erlöschen zu lassen.
Wussten Sie, dass ein einziges Mitglied wichtige Beschlüsse für den ganzen Verein treffen kann? Dass Minderjährige oder auch Personen, die nicht Mitglied im Verein sind, zum Vorstand gewählt werden können? Oder dass rein virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen explizit durch die Satzung ausgeschlossen werden müssen? Wir zeigen Ihnen kleinere oder größere Stolperfallen bei der Erstellung einer Vereinssatzung und geben Tipps, wie Sie diese umgehen können.
Ab dem 01. April 2023 müssen ehrenamtlich geführte Organisationen keine GEMA-Gebühren mehr entrichten, wenn sie bei Veranstaltungen Musik nutzen. Wichtigste Voraussetzung: Für die Teilnahme an der Veranstaltung darf kein Eintritt erhoben werden.
Mit Blick auf die umfangreiche Projektlandschaft zeigt sich, dass sich zahlreiche Vorhaben den Bereichen Umwelt, Natur und Klima zuwenden. Die Realisierung der Projekte hängt meist von einer externen Finanzierung ab. Um spezielle Fördermittel für Umwelt, Natur und Klima ausfindig zu machen, haben wir im Folgenden einen Überblick zusammengestellt.
Als Vorsitzender des Vereins erhalte ich eine Vergütung in Höhe von 800 Euro pro Monat für die geschäftsführende Tätigkeit. Neben dieser Tätigkeit trainiere ich eine Jugendmannschaft im selben Verein. Bei uns ist es üblich, dass Trainer und Trainerinnen im Rahmen der Übungsleiterpauschale bezahlt werden. Dürfte ich als Angestellter des Vereins ebenfalls die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?
„Als Vorstand arbeite ich ehrenamtlich für einen guten Zweck und im Gesetz steht doch auch, dass der Verein für alle Schäden verantwortlich ist…“ Eine weit verbreitete Meinung. Doch nur weil sie weit verbreitet ist, ist sie noch lange nicht wahr. Wer haftet also bei Schäden und wer muss für entstandene Kosten aufkommen?
Egal ob Sachen oder Geld – Spenden, die dem ideellen Bereich einer gemeinnützigen Organisation zufließen, bleiben als Einnahme für die Organisation steuerfrei und den Spendern kann eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden. Fehler im Umgang mit Spenden sind nicht nur ärgerlich, sie können richtig teuer werden. Daher fassen wir für Sie viele Fakten zum Thema Spenden zusammen.
Frage:
Darf ein ehrenamtlich tätiges Organmitglied (Vorstandsmitglied, Schatzmeister, Kassierer) sein Amt jederzeit niederlegen?
Unsere Satzung sagt nichts darüber aus, ob der Vorstand den Rechenschaftsbericht schriftlich ablegen muss oder ob es auch reicht, diesen mündlich auf der Mitgliederversammlung vorzutragen.
Wie gehen wir am besten vor?
Das gleiche Ziel verfolgen, Spaß am gemeinsamen Wirken oder auch Zweckmäßigkeit sind die Antriebsfedern, um einen Verein oder eine andere Organisation zu gründen. Welche Entscheidungen müssen getroffen werden? Wie funktioniert eine Vereinsgründung? Was ist zu beachten? Hier erfahren Sie die wichtigsten Fakten, die schon vor der Gründung relevant sind.
Unsere Satzung gibt vor, dass Mitglieder dann ausgeschlossen werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wäre es möglich, dass wir Mitglieder auch dann ausschließen, wenn sie dauerhaft inaktiv sind, ihre Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen oder nicht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen?
Im September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet seien, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) Was hat es mit der Zeiterfassung auf sich?
Die Zahl der Sozialunternehmen oder Social Enterprises in Deutschland wächst beständig und das, obwohl der Weg für junge Gründer oft steiniger ist als für andere Startups. Umso stärker ist ihre Motivation, mit einer Idee, Fleiß und viel Arbeit Gutes zu tun – nicht primär für sich selbst, sondern für uns alle. Der Verein SEND e.V. unterstützt und begleitet Sozialunternehmen mit wertvollem Knowhow und indem er vielversprechende Partnerschaften in die Wege leitet.
Wird eine ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt und dient ausschließlich der Verwirklichung des Satzungszwecks, wird also im steuerbegünstigten Bereich der Organisation ausgeübt, bleibt die Vergütung im Rahmen der sogenannten Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale steuerfrei. Wie diese Pauschalen in der Auszahlung handzuhaben sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wir haben zu einer präsentischen MV eingeladen. In Anbetracht der Bitte vieler Mitglieder würden wir gern auf eine digitale MV umstellen. Der geplante Termin ist in weniger als vier Wochen, die Einladung muss satzungsgemäß spätestens vier Wochen vor dem Termin den Mitgliedern zugesendet werden. Kann die Umstellung noch erfolgen?
Blumenstrauß, Geschenkgutschein & Co. sind besonders in der Weihnachtszeit als Dankeschön an Mitglieder recht beliebt. Auch runde Geburtstage oder andere besondere Anlässe werden gern mit Geschenken bedacht. Diese gängige Praxis hat aber auch ein paar Unwägbarkeiten, die gemeinnützigen Organisationen Probleme bereiten können.
Das Vereinsleben ist ohne Veranstaltungen kaum denkbar. Ob Jubiläumsfeier, Straßenfest oder Tag der offenen Tür – ein leckeres Catering lockt die Besucher und erfreut die Gäste.
Doch bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln kann es zu folgenschweren Fehlern kommen.
Ein kleiner Teil unserer Mitglieder ist mit der geplanten Neuausrichtung des Vereins nicht einverstanden und ein Streit ist entbrannt. In der letzten Mitgliederversammlung haben die Mitglieder von uns Auskünfte über Geschäftszahlen verlangt, die wir als Vorstand diesen „Quertreibern“ nicht vorlegen wollten. Mit einem Mehrheitsbeschluss haben wir uns diese Verweigerung absegnen lassen. Unsere Satzung besagt dazu jedoch nichts. Haben wir korrekt gehandelt?
Eine wachsende Zahl, vor allem junger, Unternehmerinnen und Unternehmer wollen nebst ihrem Unternehmertum auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Suche nach der richtigen Rechtsform beginnt und häufig wird aus einer guten Idee eine gemeinnützige GmbH. Mit einer solchen können diese „Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
Niemand ist immun gegen psychische Belastungen und Erkrankungen. Und ehrenamtlich Engagierte sind davon ganz sicher nicht ausgenommen, weiß Christoph Seipp.
Ein Zettelchen hier, Aktenschränke dort und natürlich das große Hängeregister – das waren noch Zeiten! Mittlerweile sind immer mehr Vereinsverantwortliche auf der Suche nach einer passenden Softwarelösung, mit der sich viele Aufgaben im Verein leichter zu erledigen sind. Wir haben uns durch dieses komplexe Feld gepflügt und versuchen, Ihnen ein paar wertvolle Anhaltspunkte zu liefern.
Kooperationen sind für die gemeinnützige Vereinsarbeit eine tolle Sache. Ein meist finanzkräftiger oder fachlich erfahrener Partner bringt den nötigen Schwung in ein Projekt, das sich allein nur schwer hätte verwirklichen lassen. Am Ende winkt doppelte, weil geteilte, Freude über den gemeinsamen Erfolg. Garantiert ist das aber nicht, denn Kooperationen sind auch mit Haftungs- und Steuerrisiken verbunden, deren sich kaum ein Verein im Vorfeld richtig bewusst ist.
Am Donnerstag, 06. Oktober 2022 bietet die GEMA das Webinar „Vorstellung des GEMA Onlineportals für Musiknutzer“.
Für Vereine ist es üblich, einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung zusammen zu kommen – so sieht es meist die Satzung vor. Doch hat die Covid-19-Pandemie gezeigt, dass das nicht immer möglich ist. Deshalb musste ein Ansatz gefunden werden, dennoch der Satzungsbestimmung nachzukommen. Die Lösung: Eine digitale Mitgliederversammlung. Lesen Sie hier, wie Sie bei der digitalen bzw. virtuellen Mitgliederversammlung alles richtig machen. Der erste Schritt: die Möglichkeiten zur virtuellen Mitgliederversammlung in der Satzung verankern.
Gute Nachricht für Minijobberinnen und Minijobber: Ab 01.10.2022 können künftig 520 Euro durchschnittlich pro Monat verdienen.
Die Minijob-Grenze wird sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Und auch der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Vereine sollten bestehende Verträge überprüfen und gegebenenfalls die Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten anpassen.
Wird der Minijob zudem mit einer Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale kombiniert, kommt es auf die korrekte vertragliche Gestaltung an.
Ein Ziel der Datenschutzerklärung im Verein ist, Nutzer der Vereinswebseite transparent über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten aufzuklären.
Mit größter Selbstverständlichkeit wird mit Begriffen wir „personenbezogene Daten“ oder deren „Verarbeitung“ hantiert, aber was genau bedeuten diese?
Wir klären Sie auf.
Soziale Verantwortung und Unternehmergeist
In Zeiten, in denen wir vor großen Herausforderungen wie Klimawandel, digitaler Transformation, demographischem Wandel und weiteren Problemen stehen, stellen sich auch weiterhin Menschen ehrenamtlich in den Dienst der guten Sache, um nachhaltig den drohenden und auch bereits eingetretenen Krisen entgegenzuwirken.
In den letzten Wochen erreichten einige Vereine ein Schreiben von Rechtsanwälten oder von Besuchern der Vereinswebsite mit der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts. Hintergrund dieser Schreiben ist ein Urteil des Amtsgericht München vom Januar 2022.
Als Verein beauftragen wir regelmäßig Personen als freie Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum für uns tätig sind. Aber wir sind uns nicht sicher, wie „frei“ diese Mitarbeit tatsächlich ist. Wie finden wir das heraus?
Zwei Jahre ohne planbare Veranstaltungen, ohne gemeinsame Projekte und mit stark eingeschränkter Vereinsarbeit sind an gemeinnützigen Organisationen nicht spurlos vorübergegangen. Mitgliederschwund und leere Kassen haben viele Vereine in die Knie gezwungen. Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und der Schuldenberg immer weiter anwächst, muss der Vorstand unverzüglich reagieren und die Insolvenz beantragen, sonst drohen ihm persönliche Haftung oder strafrechtliche Konsequenzen. Ein schwerer Schritt, der aber auch die Chance für einen Neubeginn sein kann.
Sind Zeit und Geld knapp, können gemeinnützige Organisationen nicht Monate lang bis zur Bewilligung von Fördergeldern warten. Um Projekte und Aktionen auch kurzfristig umsetzen zu können, gibt es alternative Möglichkeiten, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Der Junge Think Tank im DAKU (Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V.) schreibt gemeinsam mit Capgemini Invent zum zweiten Mal den „Förderpreis Junge Kulturförderung” aus. Vom 8. August bis zum 17. Oktober 2022 können sich junge Kulturfördernde mit Ideen oder schon laufenden Projekten bewerben, die die Vereinsstrukturen nachhaltig stärken.
Das Nachweisgesetz (NachwG) muss aufgrund der Umsetzung der sog. EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie neu gefasst werden. Das neue Nachweisgesetz tritt bereits am 01. August 2022 in Kraft.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist vielen Vorständen, Geschäftsführern und Schatzmeistern schon irgendwie ein Begriff. Aber dass auch Vereine die Musiknutzung dort melden und Nutzungsgebühren entrichten müssen, sorgt bei so manchem für Überraschung. „Wofür denn das Ganze?“, wird häufig gefragt. Wir klären auf.
Im „Steuerentlastungsgesetz 2022“ ist als Maßnahme zum Umgang mit den hohen Energiekosten u. a. eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro geregelt. Sie wird ab dem 01.09.2022 durch den Arbeitgeber ausgezahlt und betrifft auch Vereine. Auch Empfänger von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind empfangsberechtigt.
In Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Vereinsformen, was ihnen allen aber gemein ist, sie alle unterliegen dem Vereinsrecht. Als juristische Person wird der Verein rechtlich anders behandelt als natürliche Personen, und das bedeutet andere Anforderungen.
Das Wort „Digitalisierung“ ist aktuell in aller Munde. Aber was bedeutet es eigentlich? Auch für Vereine bietet die Digitalisierung viele Möglichkeiten und gleichzeitig auch einige Herausforderungen. Und immer steht die Frage im Raum, wo findet man die passenden Fördermittel?
Persönliches Engagement in einem Verein ist wichtig für unsere Gesellschaft. Aber auch bei ehrenamtlichen Vereinstätigkeiten können Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Wer steht nun dafür gerade, wenn Eigentum oder Gesundheit Dritter in Mitleidenschaft gezogen werden, obwohl man doch eigentlich etwas Gutes tun wollte? Vielen wir dieses Problem erst dann bewusst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und der Schaden entstanden ist. Dabei droht die Haftung in praktisch allen Bereichen, in denen Vereinsverantwortliche tätig sind. Deshalb ist es wichtig, die Risiken zu kennen, um sie vermeiden zu können.
Kassenprüfung, das klingt so schlicht, finden Sie nicht? Nein? Mit dieser Auffassung sind Sie nicht allein, denn das BGB, das sonst so vieles regelt, gibt hierzu keine Auskünfte. Dennoch taucht der Kassenprüfer häufig in der Satzung auf. Wie genau ist die Stellung des Kassenprüfers und was hat er zu tun? Was passiert, wenn der oder die Kassenprüfer zum Jahresabschluss nicht mehr verfügbar sind? Wir klären über das so schlicht klingende Mysterium Kassenprüfung auf.
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Aus der Ukraine flüchten nunmehr seit Monaten Frauen, Kinder und alte Menschen mitunter nach Deutschland. Besonders diese Personengruppe ist gefährdet, Ausbeutung oder Gewalt zu erfahren.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in Europa die größte humanitäre Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs ausgelöst. Die große Welle an gesamtgesellschaftlicher Hilfsbereitschaft ist überwältigend – Vereine und Organisationen, private Initiativen, Unternehmen und Einzelpersonen in Deutschland bringen sich ein, um die Menschen aus der Ukraine vor noch größerem Unheil zu bewahren. Aber was gibt es zu beachten?
Spender und Sponsoren werden im Sprachgebrauch schnell einmal verwechselt. Aus Sicht des Finanzamtes kann diese Verwechslung jedoch größere Auswirkungen für Ihren Verein haben und im Extremfall sogar seine Gemeinnützigkeit gefährden.
Einen Verein zu führen, verschlingt viele freie Stunden. Häufig können Vereinsvorstände gar nicht so viel Zeit in das Ehrenamt investieren, wie sie es gerne täten oder wie es eine professionelle Amtsführung erfordert. Immer mehr Vereine entschließen sich daher, einen Teil der Vorstandsarbeit an einen Geschäftsführer zu delegieren. Aber darf dieser den Verein auch nach außen vertreten? Muss ein Arbeits- oder Dienstvertrag vereinbart werden? Und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus? In der Praxis offenbaren sich große Wissenslücken, die nicht selten mit haftungsrechtlichen Risiken verbunden sind.
Für Projekte unter dem Motto „Mehr Vielfalt erleben“, die zwischen 01. Oktober und 13. November 2022 stattfinden, schreibt der Deutsch-Französische Bürgerfonds Fördermittel aus.
Bei der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Trainern und Übungsleitern werden zahlreiche Fehler gemacht – meist scheint hier der Fokus ganz auf der sportlichen Leistung zu liegen. Und meist gehen Vereine von einer selbstständigen Tätigkeit („Honorarvertrag“) der Trainer und Übungsleiter aus, vergessen aber zu prüfen, ob dafür auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt werden und vorliegen. Das Thema Sozialversicherungspflicht sollte allerdings nicht auf der Ersatzbank landen, denn sonst drohen womöglich hohe Nachzahlungen. Um das zu verhindern, haben wir Ihnen alle wichtigen Kriterien zusammengetragen – basierend auf den gerichtlichen Urteilen der letzten Jahre.
Spenden sind eine bedeutende Finanzierungsquelle für Vereine – das hatte die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt gezeigt. Grundsätzlich stellt die gemeinnützige Organisation, die Spenden erhalten hat, eine Zuwendungsbestätigung für den Spender aus. Diese Bestätigung, bekannt als Spendenquittung oder Spendenbescheinigung, benötigt der Spender, um den Betrag von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen und so die Steuerlast senken zu können. Die vereinfachte Zuwendungsbestätigung bringt dabei für Spender wie auch für den Verein eine bedeutende Erleichterung mit sich.
Das Jahressteuergesetz 2020 brachte einige Änderungen mit sich, vor allem, was das Gemeinnützigkeitsrecht betrifft. So galt bislang beispielsweise, dass gemeinnützige Vereine Mittel nicht unbegrenzt ansparen, sondern diese zeitnah verwenden müssen. Mit den beschlossenen Änderungen gilt diese zeitnahe Mittelverwendung nicht mehr für kleine Vereine. Die Grenze liegt hier bei einer jährlichen Einnahme von 45.000 €.
Beschluss ist nicht gleich Beschluss. Das zeigt sich in der Vereinspraxis immer wieder. Denn teils werden im Nachhinein getroffene Beschlüsse für ungültig erklärt. Auch Beschlüsse, die gegen zwingende Satzungsbestimmungen verstoßen oder gesetzliche Vorschriften missachten, sind nichtig. Auf diese Nichtigkeit eines Beschlusses kann sich jeder Verein, jedes einzelne Vereinsmitglied und jeder Beteiligte berufen, ohne dass dafür eine Anfechtung und ein Anfechtungsurteil notwendig sind. Deshalb kommt es auf die richtige Vorbereitung der Mitgliederversammlung an und das Beachten aller Formalien. Wir helfen Ihnen dabei, ungültige Beschlüsse zu vermeiden.
Gemäß § 26 BGB ist der Vorstand das geschäftsführende Organ des Vereins. Als solches liegen zahlreiche Aufgabe in seiner Hand. Deshalb räumt § 40 S. 1 BGB die Möglichkeit ein, dass die Satzung es zulässt, Aufgaben auf andere Organe zu übertragen. Der Blick in die Vereinspraxis zeigt jedoch: Meist werden Aufgaben der Geschäftsführung an andere Organe des Vereins verteilt, ohne dass die Satzung hierzu eine Grundlage schafft – auch diese Art der Aufgabendelegation ist möglich. Eines haben dabei beide Vorgehensweisen gemeinsam: Der Vorstand unterliegt zahlreichen Organisationspflichten. Verstößt er gegen eine dieser Pflichten, droht die persönliche Haftung des Vorstands. Wie Sie das vermeiden können? Wir klären Sie im Folgenden über Ihre Organisationspflichten als Vorstand bei der Aufgabendelegation auf.
Ein Verein entwickelt und verändert sich und mit ihm, muss dies auch die Satzung tun. Deshalb werden im Laufe der Zeit Anpassungen an der Satzung vorgenommen. Doch ist eine solche Satzungsänderung keine Entscheidung des Vorstands, sondern unterliegt dem Beschluss der Mitgliederversammlung. Dabei gilt: Eine Satzungsänderung wird mit der Eintragung im Vereinsregister wirksam. Doch gerade, wenn davon Regelungen betroffen sind, die auch rückwirkend gelten sollen, führt das schnell zu rechtlichen Unsicherheiten.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zur Steuerfreiheit bestimmter Tätigkeiten von Sportvereinen geändert. Diese neue Entscheidung (Urteil vom 21.04.2022, Az: V R 48/20) hat Auswirkungen für viele Sportvereine.
Immer wieder kommt es in Vereinen oder Verbänden zu geheimen Abstimmungen. Teils wird dies sogar in der Satzung als die reguläre Art zu wählen festgehalten. Doch was, wann trotz dieser Satzungsvorgabe offen abgestimmt wird? Ist diese Wahl dann ungültig? Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, das aufklärt.
Grundsätzlich gilt: Eine Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Dennoch gibt es Möglichkeiten, dass Gäste und somit Nicht-Mitglieder teilnehmen – dazu reicht bereits eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auch die Satzung kann die Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an der Mitgliederversammlung regeln. Doch was geschieht, wenn Gäste erscheinen, ohne dass die Versammlung hierzu eine Erlaubnis ausgesprochen hat? Verlieren die gefassten Beschlüsse dann gar ihre Gültigkeit? Das hat das KG Berlin untersucht und wir geben Ihnen im Folgenden einen Einblick.
Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit dem 25.11.2019 trat dann das „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ in Kraft, das unter anderem eine bedeutende Änderung nach sich zog: Ein Datenschutzbeauftragter ist erst ab 20 Personen nötig – zuvor musste dieser bereits ab 10 Personen bestellt werden. Doch was genau bedeutet das nun für Ihren Verein?
Was, wenn ein einzelnes Mitglied einen Anspruch gegenüber dem Verein erheben möchte? Ist das ein Recht des Vereinsmitglieds? Wir schauen uns dazu ein Beispiel an: Ein Münchner Verein, der sich der Katzenzucht widmet, hat eine Katze von der Zucht ausgeschlossen. Das betroffene Mitglied möchte daraufhin eine tierärztliche Untersuchung der Katze durchsetzen – doch das ist nicht möglich. Denn wie das OLG Köln in einem ähnlichen Fall festgestellt hat, kann ein einzelnes Mitglied keine konkrete Leistung oder Handlung vom Vorstand verlangen. Es sei denn, die Satzung sieht dies vor.
Im Januar 2022 wurde das Lobbyregister eingeführt. Damit soll die Tätigkeit von Lobbyisten erfasst, kontrolliert und transparent gemacht werden. Die Eintragungspflicht kann auch für Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs gelten. Voraussetzung ist, dass Sie Einfluss auf die Politik von Bundestag und Bundesregierung nehmen möchten, also Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern bestehen. Betreibt Ihre Organisation Interessenvertretung auf politischer Ebene, sollten Sie sich näher mit dem Thema befassen.
In vielen Bundesländern existiert ein sog. Bildungszeitgesetz. In Berlin wurde dieses beispielsweise im September 2021 in neuer Form erlassen, in Bayern wird die Einführung seit Langem diskutiert.
Jeder Verein oder Verband freut sich über eine Finanzspritze! Kommt das Geld von einer Privatperson, kann die gemeinnützige Organisation im Regelfall eine Spendenquittung ausstellen. Also recht unkompliziert. Doch darf man einen Spendennachweis auch ausstellen, wenn ein Unternehmen das Scheckbuch zückt und der Verein sich dafür erkenntlich zeigt?
Viele ehrenamtlich tätige Vorstände geben an, viele Stunden damit zu verbringen, die Geschäfte des Vereins zu führen. Vor allem auch, diese korrekt zu führen, denn sie tragen die volle Verantwortung dafür. In manchen Fällen kommt das Amt der Vorstandschaft einer Stelle als Geschäftsführer*in in einem kleinen Unternehmen gleich. Ist es also noch zeitgemäß, dass Vorstände von Vereinen und Verbänden ihr Wissen, ihr Können und ihre Arbeitszeit ehrenamtlich, sprich kostenfrei zur Verfügung stellen?
Benötigt ein Verein Versicherungen? Ja!
Denn Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Aber welche Vereinsversicherungen sind notwendig?
Verein und Vorstand müssen sich einer unbequemen Wahrheit stellen: Sie haften. Als Vorstand auch persönlich und unter Umständen mit dem Privatvermögen. Die gute Nachricht: Sie können sich und Ihren Verein gegen die wesentlichen Haftungsrisiken schützen.
Deutschland ist spendabel
2020 haben die Bundesbürger 5,4 Milliarden Euro gespendet, so eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Auch Vereine und Stiftungen profitieren von dieser enormen Hilfsbereitschaft, denn sie benötigen Spendengelder, um damit ihre gemeinnützige Arbeit zu finanzieren. Und auch den vielen Spendern wird für ihre Großzügigkeit gedankt. Neben der positiven Bilanz auf dem eigenen Karma-Konto können sie mit einer vom Verein ausgestellten Spendenbescheinigung Steuern sparen.
Gemeinnützigkeit schütz nicht vor Steuerzahlungen
Sich mit dem Steuerrecht in gemeinnützigen Organisationen auseinanderzusetzen, ist oft äußerst langwierig und komplex. Zudem ändert sich Gesetzeslage zur Besteuerung der Vereine von Zeit zu Zeit, was die Arbeit für Vorstände noch komplizierter macht. Wer sich aber blind auf seinen gemeinnützigen Vereinsstatus verlässt, in dem Glauben, von Abgaben und Steuererklärung verschont zu bleiben, schadet nicht nur dem Verein, sondern auch den eigenen Pfründen.
PAUSCHALE FÜR GROSSES ENGAGEMENT
Ehrenamtlich arbeitende Künstler, Pfleger und Übungsleiter sind für Ihr Vereinsengagement bis zu einer gewissen Vergütungsgrenze steuer- und sozialversicherungsbefreit.
AUSGLEICH IHRER AUFWENDUNGEN IM EHRENAMT
Wer sich im oder für den Verein engagiert, tut dies in der Regel freiwillig, unentgeltlich und aus innerer Überzeugung. Das ist der Kerngedanke des Ehrenamts. Obwohl dabei wie in jedem Unternehmen Verantwortung übernommen und Fachkenntnisse eingebracht werden, begründen ehrenamtliche Tätigkeiten rein rechtlich gesehen kein Arbeitsverhältnis. Weder genießt der Platzwart Kündigungsschutz noch hat der Chorleiter Anspruch auf Urlaubstage. Und natürlich zahlt der Verein auch kein Weihnachtsgeld. Aber er hat die Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement mit einer Aufwandsentschädigung zu honorieren.
ENGAGIERT STEUERN SPAREN
Steuern bereiten nicht nur Unternehmen und Privatpersonen so manches Mal Kopfzerbrechen, auch für Vereine sind Steuern ein wichtiges Thema. Vor allem, wenn man weiß, wie man mit seinem Engagement sogar Steuern sparen kann. Die Rede ist von der sogenannten Ehrenamtspauschale.
ACHTUNG, VORSTAND! DINGE, DIE VEREINSVORSTÄNDE BEACHTEN SOLLTEN
Wer sich für das Amt des Vereinsvorstands entscheidet, übernimmt auf der einen Seite eine verantwortungsvolle Aufgabe, auf der anderen Seite aber auch eine, mit der Einiges bewegt werden kann. So hat der Vereinsvorstand die Möglichkeit, neue Projekte zu planen, die Vereinsflyer zu gestalten, Spiele oder Turniere zu veranstalten oder einen geselligen Vereinsausflug in die Berge zu organisieren. Neben all den kreativen Freiräumen und dem Spaß stehen immer die verpflichtenden Aufgaben des Vorstands.
Mit der Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO im Mai 2018 hat sich für Vereine die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften in etwa vervierfacht. Viele Vereinsverantwortliche fühlen sich seitdem mit der Umsetzung der umfangreichen Vorgaben überfordert. Wird der Datenschutz jedoch vernachlässigt, kann das den Verein teuer zu stehen kommen. Es drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. Doch Datenschutz ist leichter gesagt als praktiziert.
Schnelles Handeln kann Schaden abwenden
Egal wie bereichernd, wertvoll und Freude bringend die gemeinnützige Arbeit des Vereins sein mag, können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden und wächst der Schuldenberg, muss rechtzeitig die Reißleine gezogen werden. Die Insolvenz für den eingetragenen Verein zu beantragen, ist für den Vorstand kein leichter Schritt, aber zwingend notwendig, wenn es nicht zur persönlichen Haftung oder strafrechtlichen Konsequenzen kommen soll. Außerdem kann ein Insolvenzverfahren durchaus Weichen für einen Neubeginn stellen.
Hier haben alle das Sagen!
Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein, wenn es darum geht, demokratische Entscheidungen zu treffen, die nicht allein dem Vorstand oder satzungsgemäß einem anderen Organ obliegen. Durch sie haben alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit, das Vereinswirken und –leben aktiv mitzugestalten. Die Mitgliederversammlung dient zum Beispiel dazu, Wahlen durchzuführen, rechtliche Probleme zu lösen und die Mitglieder über alle aktuellen Belange des Vereins zu informieren. Ihr primäres Ziel ist es, wirksame Beschlüsse zu fassen. Klar, dass das nicht immer einstimmig und einvernehmlich passiert. Die Gültigkeit von Beschlüssen ist daher ein häufiges Streitthema im Verein. Meist werden Formfehler angeführt, um Beschlüsse anzufechten. Wir erläutern Ihnen die Vorschriften im Rahmen einer Mitgliederversammlung und was Sie beachten müssen, damit Ihre Vereinsbeschlüsse unangreifbar sind.
Ohne Satzung, kein Verein!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein eine Satzung haben muss. Das Verfassen einer Vereinssatzung ist daher einer der ersten Schritte, um einen Verein zu gründen. Sie beinhaltet die Grundregeln, nach denen ein Verein funktioniert. Falls nötig, kann die Vereinssatzung zu einem späteren Zeitpunkt geändert und angepasst werden. Sowohl beim Verfassen der Satzung als auch bei Satzungsänderungen müssen Vereine formale und gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen. Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT bieten Ihnen auch eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen oder für eine Überprüfung Ihrer Satzung.
Jeder darf einen Verein gründen
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ So steht es in Artikel 9 unseres Grundgesetzes. Mehr als eine halbe Million Vereine leisten hierzulande wertvolle Arbeit – vom Kindergarten über den Sport- oder Musikverein bis hin zum Förderverein. Die Ideen, die zur Vereinsgründung führen, sind unglaublich vielfältig und bunt. Im Fokus stehen meist ein gemeinsames Interesse der Mitglieder und ein gemeinnütziger Zweck. Trotzdem müssen einige wichtige und richtige Rahmenbedingungen beachtet werden. Wir haben sie für Sie zusammengefasst. Um dieses bunte Vereinsleben weiter zu fördern, gibt es uns, das Deutsche Ehrenamt. Wir unterstützen ehrenamtlich Engagierte bei der Vereinsgründung und darüber hinaus.
Bei der nächsten Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand gewählt. Eine Kandidatin teilte uns mit, dass sie zu diesem Termin nicht persönlich erscheinen kann. Kann sie sich auch in Abwesenheit zur Wahl stellen?
Ingrid Kaipf ist leidenschaftliche Fledermausforscherin, ehrenamtliche Vereinsvorsitzende und absoluter Natur-Fan. Im Interview erklärt sie uns, warum sie mit der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg e.V. auf Öffentlichkeitsarbeit setzt, um die Lebensräume der gefährdeten Tiere zu erhalten, welcher Bereich der Vereinsarbeit ihr besonders am Herzen liegt und warum vor Fledermäusen wirklich niemand Angst haben muss.
Wahlen sind wichtig! Sie sind Ausdruck der demokratischen Grundordnung – auch im Verein. Daher muss auch jedem Mitglied die Möglichkeit geboten werden, sein Stimmrecht auszuüben. Wer in der Mitgliederversammlung präsent ist, kann von diesem Recht vor Ort Gebrauch machen. Spätestens die Pandemie hat gezeigt, dass es nebst der Stimmabgabe in Präsenz auch andere Methoden wie die schriftliche Beschlussfassung, also Briefwahl braucht.
Von Düsseldorf bis Dresden und von München bis Kiel – Maifeiern gibt es in ganz Deutschland. Meist sind sie mit dem Aufstellen eines Maibaums verbunden, der hierzulande eine lange Tradition genießt. Sind Vereine Initiatoren des beliebten Brauchs, sollten sie unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Denn das Aufrichten der bis zu fünfzig Meter langen Stämme ist nicht ohne Risiko.
Sie wurden angelegt, um Verantwortung und Einflussnahme von Organisationen offenzulegen und zweifelhafte Machenschaften zu verhindern. Während das 2017 gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angelegte Transparenzregister unlängst einige Neuerungen erfahren hat, wurde das Lobbyregister erst in diesem Jahr eingeführt, um Lobbyisten genauer auf die Finger zu schauen. In welchen Fällen auch Ihr Verein von einer Eintragungspflicht betroffen sein könnte, klären wir in diesem Beitrag.
Vorsicht bei fremden Bildern!
Was passiert, wenn ich fremdes Bildmaterial auf meiner Homepage oder bei Facebook verwende, oder z. B. auf Plakaten für mein Vereinsfest in der Gemeinde werbe?
Kann ich einfach Fotos verwenden und nutzen, die ich selber im Internet finde, oder drohen dann mir als Vorstand und meinem Verein Sanktionen?
Wichtige Ämter im Verein
Wieviele Vorstandsmitglieder dem Vorstand angehören, wird vom Verein frei bestimmt. Ein Vorstandsmitglied zu sein, bringt Rechte und Pflichten mit sich.
KEINE KÜNDIGUNG WEGEN HERABWÜRDIGENDER ÄUSSERUNGEN
Am 19. Juli 2021 erging ein Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das für Vereine wichtig sein kann: Das Gericht entschied, dass die Kündigung des technischen Leiters eines Vereins, gestützt auf Äußerungen in einem vertraulichen WhatsApp-Chat, nicht wirksam ist.
Der Ausschluss aus dem Verein gehört zu den Vereinsstrafen. Der Ausschluss darf als schwerste Strafe nur erklärt werden, wenn geringere Sanktionen nicht zum Erfolg führen.
Ein ganz aktuelles Urteil des Landgericht Memmingen hat für Aufsehen gesorgt: Trotz satzungsmäßigem Ausschluss von Frauen am sog. Stadtbachfischen ist der Verein nun verpflichtet, Frauen bei entsprechender Eignung „mitfischen“ zu lassen. Die vielen Vereine, die bestimmte Aktivitäten nur für Männer oder nur für Frauen anbieten wollen, sollten dieses Urteil und den Hintergrund dazu kennen.
Ganz nah am Menschen, in der freien Natur, umgeben von Tieren oder inmitten der Organisation, das Ehrenamt in Hamburg bietet für jeden die Möglichkeit, sich mit seiner guten Tat zu verwirklichen und auf diese Weise die Welt ein bisschen besser zu machen.
Ein gut geschnürtes Paket für Kindergärten & KiTas
Gemeinsam einen guten Ort für die eigenen Kinder schaffen, sich in den KiTa-Alltag einbringen und den Erfolg in glücklichen Kinderaugen sehen. Das sind Wünsche, die viele Eltern antreibt, einen Kindergarten zu gründen, sich in unterschiedlichste Themen wie Personalwesen, Geschäftsführung, Buchhaltung usw. einzuarbeiten.