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14.08.2023

Rechtsfrage – Ehrenamtspauschale

Wir haben nun des Öfteren gelesen, dass die Satzung es erlauben muss, wenn ein Vorstandsmitglied im Rahmen der Ehrenamtspauschale für den geleisteten Arbeitsaufwand entschädigt werden soll. Gilt das auch für ehrenamtlich tätige Mitglieder? Und dürfen wir auch ehrenamtliche Helfer*innen, die nicht Mitglieder des Vereins mit einer Pauschale bezahlen?

Quelle: Shutter Stock

Die Vergütung von Vorstandsmitgliedern muss in der Satzung geregelt werden. Das ist korrekt.

Alle anderen Personen, egal, ob Mitglied oder nicht, können dann pauschal für ihren Arbeitsaufwand vergütet werden. Wichtig ist hierbei, dass die Satzung es nicht verbietet.

Wir empfehlen, immer eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ehrenamtler und Verein.

Umfassende Informationen zur Ehrenamtspauschale finden Sie auf der Website des DEUTSCHEN EHRENAMT: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/ehrenamtspauschale/

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