Die Vergütung von Vorstandsmitgliedern muss in der Satzung geregelt werden. Das ist korrekt.
Alle anderen Personen, egal, ob Mitglied oder nicht, können dann pauschal für ihren Arbeitsaufwand vergütet werden. Wichtig ist hierbei, dass die Satzung es nicht verbietet.
Wir empfehlen, immer eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ehrenamtler und Verein.
Umfassende Informationen zur Ehrenamtspauschale finden Sie auf der Website des DEUTSCHEN EHRENAMT: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/ehrenamtspauschale/