Als Verein beauftragen wir regelmäßig Personen als freie Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum für uns tätig sind. Aber wir sind uns nicht sicher, wie „frei“ diese Mitarbeit tatsächlich ist. Wie finden wir das heraus?
Schlagwort: Vereinsführung
Zwei Jahre ohne planbare Veranstaltungen, ohne gemeinsame Projekte und mit stark eingeschränkter Vereinsarbeit sind an gemeinnützigen Organisationen nicht spurlos vorübergegangen. Mitgliederschwund und leere Kassen haben viele Vereine in die Knie gezwungen. Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können und der Schuldenberg immer weiter anwächst, muss der Vorstand unverzüglich reagieren und die Insolvenz beantragen, sonst drohen ihm persönliche Haftung oder strafrechtliche Konsequenzen. Ein schwerer Schritt, der aber auch die Chance für einen Neubeginn sein kann.
Das Nachweisgesetz (NachwG) muss aufgrund der Umsetzung der sog. EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie neu gefasst werden. Das neue Nachweisgesetz tritt bereits am 01. August 2022 in Kraft.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist vielen Vorständen, Geschäftsführern und Schatzmeistern schon irgendwie ein Begriff. Aber dass auch Vereine die Musiknutzung dort melden und Nutzungsgebühren entrichten müssen, sorgt bei so manchem für Überraschung. „Wofür denn das Ganze?“, wird häufig gefragt. Wir klären auf.
Im „Steuerentlastungsgesetz 2022“ ist als Maßnahme zum Umgang mit den hohen Energiekosten u. a. eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro geregelt. Sie wird ab dem 01.09.2022 durch den Arbeitgeber ausgezahlt und betrifft auch Vereine. Auch Empfänger von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind empfangsberechtigt.
In Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Vereinsformen, was ihnen allen aber gemein ist, sie alle unterliegen dem Vereinsrecht. Als juristische Person wird der Verein rechtlich anders behandelt als natürliche Personen, und das bedeutet andere Anforderungen.
Einen Verein zu führen, verschlingt viele freie Stunden. Häufig können Vereinsvorstände gar nicht so viel Zeit in das Ehrenamt investieren, wie sie es gerne täten oder wie es eine professionelle Amtsführung erfordert. Immer mehr Vereine entschließen sich daher, einen Teil der Vorstandsarbeit an einen Geschäftsführer zu delegieren. Aber darf dieser den Verein auch nach außen vertreten? Muss ein Arbeits- oder Dienstvertrag vereinbart werden? Und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus? In der Praxis offenbaren sich große Wissenslücken, die nicht selten mit haftungsrechtlichen Risiken verbunden sind.
Beschluss ist nicht gleich Beschluss. Das zeigt sich in der Vereinspraxis immer wieder. Denn teils werden im Nachhinein getroffene Beschlüsse für ungültig erklärt. Auch Beschlüsse, die gegen zwingende Satzungsbestimmungen verstoßen oder gesetzliche Vorschriften missachten, sind nichtig. Auf diese Nichtigkeit eines Beschlusses kann sich jeder Verein, jedes einzelne Vereinsmitglied und jeder Beteiligte berufen, ohne dass dafür eine Anfechtung und ein Anfechtungsurteil notwendig sind. Deshalb kommt es auf die richtige Vorbereitung der Mitgliederversammlung an und das Beachten aller Formalien. Wir helfen Ihnen dabei, ungültige Beschlüsse zu vermeiden.
Gemäß § 26 BGB ist der Vorstand das geschäftsführende Organ des Vereins. Als solches liegen zahlreiche Aufgabe in seiner Hand. Deshalb räumt § 40 S. 1 BGB die Möglichkeit ein, dass die Satzung es zulässt, Aufgaben auf andere Organe zu übertragen. Der Blick in die Vereinspraxis zeigt jedoch: Meist werden Aufgaben der Geschäftsführung an andere Organe des Vereins verteilt, ohne dass die Satzung hierzu eine Grundlage schafft – auch diese Art der Aufgabendelegation ist möglich. Eines haben dabei beide Vorgehensweisen gemeinsam: Der Vorstand unterliegt zahlreichen Organisationspflichten. Verstößt er gegen eine dieser Pflichten, droht die persönliche Haftung des Vorstands. Wie Sie das vermeiden können? Wir klären Sie im Folgenden über Ihre Organisationspflichten als Vorstand bei der Aufgabendelegation auf.
Im Januar 2022 wurde das Lobbyregister eingeführt. Damit soll die Tätigkeit von Lobbyisten erfasst, kontrolliert und transparent gemacht werden. Die Eintragungspflicht kann auch für Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs gelten. Voraussetzung ist, dass Sie Einfluss auf die Politik von Bundestag und Bundesregierung nehmen möchten, also Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern bestehen. Betreibt Ihre Organisation Interessenvertretung auf politischer Ebene, sollten Sie sich näher mit dem Thema befassen.
Jeder Verein oder Verband freut sich über eine Finanzspritze! Kommt das Geld von einer Privatperson, kann die gemeinnützige Organisation im Regelfall eine Spendenquittung ausstellen. Also recht unkompliziert. Doch darf man einen Spendennachweis auch ausstellen, wenn ein Unternehmen das Scheckbuch zückt und der Verein sich dafür erkenntlich zeigt?
Viele ehrenamtlich tätige Vorstände geben an, viele Stunden damit zu verbringen, die Geschäfte des Vereins zu führen. Vor allem auch, diese korrekt zu führen, denn sie tragen die volle Verantwortung dafür. In manchen Fällen kommt das Amt der Vorstandschaft einer Stelle als Geschäftsführer*in in einem kleinen Unternehmen gleich. Ist es also noch zeitgemäß, dass Vorstände von Vereinen und Verbänden ihr Wissen, ihr Können und ihre Arbeitszeit ehrenamtlich, sprich kostenfrei zur Verfügung stellen?
ACHTUNG, VORSTAND! DINGE, DIE VEREINSVORSTÄNDE BEACHTEN SOLLTEN
Wer sich für das Amt des Vereinsvorstands entscheidet, übernimmt auf der einen Seite eine verantwortungsvolle Aufgabe, auf der anderen Seite aber auch eine, mit der Einiges bewegt werden kann. So hat der Vereinsvorstand die Möglichkeit, neue Projekte zu planen, die Vereinsflyer zu gestalten, Spiele oder Turniere zu veranstalten oder einen geselligen Vereinsausflug in die Berge zu organisieren. Neben all den kreativen Freiräumen und dem Spaß stehen immer die verpflichtenden Aufgaben des Vorstands.
Mit der Einführung der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO im Mai 2018 hat sich für Vereine die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften in etwa vervierfacht. Viele Vereinsverantwortliche fühlen sich seitdem mit der Umsetzung der umfangreichen Vorgaben überfordert. Wird der Datenschutz jedoch vernachlässigt, kann das den Verein teuer zu stehen kommen. Es drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. Doch Datenschutz ist leichter gesagt als praktiziert.
Schnelles Handeln kann Schaden abwenden
Egal wie bereichernd, wertvoll und Freude bringend die gemeinnützige Arbeit des Vereins sein mag, können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden und wächst der Schuldenberg, muss rechtzeitig die Reißleine gezogen werden. Die Insolvenz für den eingetragenen Verein zu beantragen, ist für den Vorstand kein leichter Schritt, aber zwingend notwendig, wenn es nicht zur persönlichen Haftung oder strafrechtlichen Konsequenzen kommen soll. Außerdem kann ein Insolvenzverfahren durchaus Weichen für einen Neubeginn stellen.
Hier haben alle das Sagen!
Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein, wenn es darum geht, demokratische Entscheidungen zu treffen, die nicht allein dem Vorstand oder satzungsgemäß einem anderen Organ obliegen. Durch sie haben alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit, das Vereinswirken und –leben aktiv mitzugestalten. Die Mitgliederversammlung dient zum Beispiel dazu, Wahlen durchzuführen, rechtliche Probleme zu lösen und die Mitglieder über alle aktuellen Belange des Vereins zu informieren. Ihr primäres Ziel ist es, wirksame Beschlüsse zu fassen. Klar, dass das nicht immer einstimmig und einvernehmlich passiert. Die Gültigkeit von Beschlüssen ist daher ein häufiges Streitthema im Verein. Meist werden Formfehler angeführt, um Beschlüsse anzufechten. Wir erläutern Ihnen die Vorschriften im Rahmen einer Mitgliederversammlung und was Sie beachten müssen, damit Ihre Vereinsbeschlüsse unangreifbar sind.
Bei der nächsten Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand gewählt. Eine Kandidatin teilte uns mit, dass sie zu diesem Termin nicht persönlich erscheinen kann. Kann sie sich auch in Abwesenheit zur Wahl stellen?
Wahlen sind wichtig! Sie sind Ausdruck der demokratischen Grundordnung – auch im Verein. Daher muss auch jedem Mitglied die Möglichkeit geboten werden, sein Stimmrecht auszuüben. Wer in der Mitgliederversammlung präsent ist, kann von diesem Recht vor Ort Gebrauch machen. Spätestens die Pandemie hat gezeigt, dass es nebst der Stimmabgabe in Präsenz auch andere Methoden wie die schriftliche Beschlussfassung, also Briefwahl braucht.
Sie wurden angelegt, um Verantwortung und Einflussnahme von Organisationen offenzulegen und zweifelhafte Machenschaften zu verhindern. Während das 2017 gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angelegte Transparenzregister unlängst einige Neuerungen erfahren hat, wurde das Lobbyregister erst in diesem Jahr eingeführt, um Lobbyisten genauer auf die Finger zu schauen. In welchen Fällen auch Ihr Verein von einer Eintragungspflicht betroffen sein könnte, klären wir in diesem Beitrag.
Vorsicht bei fremden Bildern!
Was passiert, wenn ich fremdes Bildmaterial auf meiner Homepage oder bei Facebook verwende, oder z. B. auf Plakaten für mein Vereinsfest in der Gemeinde werbe?
Kann ich einfach Fotos verwenden und nutzen, die ich selber im Internet finde, oder drohen dann mir als Vorstand und meinem Verein Sanktionen?
Wichtige Ämter im Verein
Wieviele Vorstandsmitglieder dem Vorstand angehören, wird vom Verein frei bestimmt. Ein Vorstandsmitglied zu sein, bringt Rechte und Pflichten mit sich.
KEINE KÜNDIGUNG WEGEN HERABWÜRDIGENDER ÄUSSERUNGEN
Am 19. Juli 2021 erging ein Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, das für Vereine wichtig sein kann: Das Gericht entschied, dass die Kündigung des technischen Leiters eines Vereins, gestützt auf Äußerungen in einem vertraulichen WhatsApp-Chat, nicht wirksam ist.
Der Ausschluss aus dem Verein gehört zu den Vereinsstrafen. Der Ausschluss darf als schwerste Strafe nur erklärt werden, wenn geringere Sanktionen nicht zum Erfolg führen.
Ein ganz aktuelles Urteil des Landgericht Memmingen hat für Aufsehen gesorgt: Trotz satzungsmäßigem Ausschluss von Frauen am sog. Stadtbachfischen ist der Verein nun verpflichtet, Frauen bei entsprechender Eignung „mitfischen“ zu lassen. Die vielen Vereine, die bestimmte Aktivitäten nur für Männer oder nur für Frauen anbieten wollen, sollten dieses Urteil und den Hintergrund dazu kennen.
Ein gut geschnürtes Paket für Kindergärten & KiTas
Gemeinsam einen guten Ort für die eigenen Kinder schaffen, sich in den KiTa-Alltag einbringen und den Erfolg in glücklichen Kinderaugen sehen. Das sind Wünsche, die viele Eltern antreibt, einen Kindergarten zu gründen, sich in unterschiedlichste Themen wie Personalwesen, Geschäftsführung, Buchhaltung usw. einzuarbeiten.
Die Haftung eines Vereins
Immer wieder taucht die Frage auf, besonders aber nach der letzten Schatzmeistertagung der Verbände, wann und wie ein Verein bzw. der Vorstand haftet – muss er es überhaupt?
Sie wollen jemanden einstellen, der Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe bewältigt? Dann müssen Sie besonders gut aufpassen, wen Sie da einstellen und, dass Sie den vielen Vorschriften folgen, denn Kinder und Jugendliche werden durch das Gesetz besonders gut geschützt.
Auch aufgelöste Vereine haften und können auf Schadensersatz verklagt werden
Das OLG Hamm hat im Dezember 2020 entschieden, dass auch ein aufgelöster Verein haftet und verklagt werden kann, sogar dann, wenn die Liquidation abgeschlossen ist und der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht wurde.
Einige Gerichtsurteile betreffen nicht den Vorstand selbst, sondern seine Mitglieder. Unzulässige Versammlungen, Umlagen im Verein oder auch das Risiko, dem jede Person im Ehrenamt ausgesetzt ist – das betrifft den gesamten Verein und jedes einzelne Mitglied.
Die Amtsniederlegung bedeutet die Kündigung des mit dem Verein intern bestehenden auftragsähnlichen Rechtsverhältnisses und …
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2020 – 3 Wx 130/19
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins; das Abhalten der Mitgliederversammlung ist daher für den Verein von hoher Bedeutung. Die Mitglieder*innen erhalten in der regelmäßig stattfindenden, ordentlichen Mitgliederversammlung die Möglichkeit, Informationen über Vorgänge im Verein zu erhalten und eigene Ideen und Ansichten einzubringen. Nur so kann der Verein sich weiter entwickeln und seine (gemeinnützigen) Ziele bestmöglich verwirklichen. Das Ergebnis des Diskurses wird dann in Form von Beschlüssen festgehalten und verbindlich gemacht. Die Beschlüsse sind aber nur dann wirksam, wenn die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Verschiedene Gerichte, insbesondere das OLG Hamm (Beschluss vom 24.9.2015 - 27 W 104/15), haben entschieden, dass eine Einladung per E-Mail zur Mitgliederversammlung ausreichend ist – auch wenn in der Satzung die Schriftform hierfür vorgesehen ist.
Wenn es knackt und kracht im Verein
Vorstandsarbeit gleicht häufig einem Drahtseilakt. Ganz besonders gilt dies hinsichtlich des gedeihlichen Zusammenwirkens aller Vereinsmitglieder. Nicht selten wird hinter vorgehaltener Hand kritisiert, gelästert und gemobbt. Und haben Vorstände nicht ständig ihr Radar auf Empfang, können aus Tuscheleien Einzelner Streitigkeiten erwachsen, die letztlich den Fortbestand des Vereins gefährden.
OLG München, Beschluss vom 23.11.2020 – 31 Wx 405/20
Die Corona-Pandemie hat in allen Lebensbereichen zu einer Digitalisierung geführt – auch im Vereinsleben. Die Mitgliederversammlung, die in der Regel jährlich durchgeführt wird, musste beispielsweise in vielen Vereinen im Jahr 2020 und auch noch im Jahr 2021 in virtueller Form durchgeführt.
Häufig wird im Internet systematisch nach Urheberrechtsverletzungen gesucht. Wird dabei ein z.B. ein unerlaubt …
Das OLG Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 1. März 2021 – 8 U 61/20) Stellung zu verschiedenen, für Vereine wichtigen Punkten hinsichtlich der wirksamen Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung Stellung genommen.
Als Vorstand hat man es oft nicht leicht. Denn als Vertretungsorgan hat man diverse Pflichten, die Verantwortung mit sich ziehen. Es gibt viele Ursachen, die zur Haftung des Vereinsvorstands führen, z.B. wenn Spenden nicht richtig verwendet werden oder auch ein minderjähriges Mitglied nach 24:00 Uhr auf einer Veranstaltung gesichtet wird. Worauf Sie als Vorstand achten sollten, damit es Sie nicht so schnell erwischt.
Verstößt ein Verein gegen das Urheberrecht, wenn er einen Kinofilm vorführt?
WAS BEI DER FILMVORFÜHRUNG IM VEREIN ZU BEACHTEN IST…
Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob die Filmvorführung im Verein öffentlich oder nicht-öffentlich erfolgt.
So ungern man seine teils mühsam gewonnenen Mitglieder auch verliert, § 39 Abs. 1 BGB sieht es ausdrücklich vor, dass Mitglieder auch wieder aus dem Verein austreten dürfen – eine Zwangsmitgliedschaft gibt es folglich nicht. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zudem auch, dass § 58 BGB vorsieht, dass die Satzung eines jeden Vereins Bestimmungen über den Vereinsaustritt eines Mitgliedes enthält.
„Wer nicht wirbt, der stirbt“ heißt ein altes Sprichwort. Das gilt nicht nur für Gewerbetreibende sondern genauso immer mehr für Vereine, die auf der Suche nach neuen Mitgliedern für die Aufrechterhaltung des Vereinslebens sind.
Doch Vorsicht: Zu hohe Werbungskosten könne die Gemeinnützigkeit gefährden!
Qualifizierte Mehrheit, einfache Mehrheit oder eine andere Art der Mehrheit? Vor einer Abstimmung muss klar sein, auf welche Art gewählt wird! Erst dann können in der Mitgliederversammlung Anträge beschlossen oder Kandidaten berufen werden.
Ein jeder Verein hat grundsätzlich in der Rolle als Veranstalter das Hausrecht, welches er geltend machen kann, um die Sicherheit des Ortes der Veranstaltung sowie die der Teilnehmer zu gewährleisten. Dennoch muss das Hausverbot für Vereinsanlagen gut begründet sein.
Vereinsgründung: so funktioniert die virtuelle Gründungsversammlung
An dieser Stelle haben wir Sie bereits in der Vergangenheit darüber informiert, wie die Mitgliederversammlung in Zeiten der Pandemie zu organisieren ist und wie eine Mitgliederversammlung virtuell stattfinden kann (hier Link zu den beiden Inhalten einfügen). Derzeit erreichen uns viele Fragen zur virtuellen Vereinsgründung, die wir hier gerne beantworten möchten.
Keine Leistung, kein Geld? Rein rechtlich eine klare Sache: Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, muss der Kunde diese auch nicht zahlen. Beide Vertragspartner sind von der Leistungspflicht befreit. Für viele Fitness- oder Yogastudios, Theaterclubs, Tanz- und Musikschulen aber auch Kitas ist die Corona-Krise daher ein Desaster.
Sie stecken in der Klemme, weil Sie gerade nicht wissen, wie Sie derzeit die notwendige Mitgliederversammlung durchführen sollen? Wir helfen Ihnen, den besten Weg zu finden, damit sich ihre Mitglieder auch ohne Präsenz versammeln und Beschlüsse fassen können.