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25.07.2022

Musiknutzung im Verein

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, ist vielen Vorständen, Geschäftsführern und Schatzmeistern schon irgendwie ein Begriff. Aber dass auch Vereine die Musiknutzung dort melden und Nutzungsgebühren entrichten müssen, sorgt bei so manchem für Überraschung. „Wofür denn das Ganze?“, wird häufig gefragt. Wir klären auf.

Quelle: Shutterstock

Die GEMA vertritt die Interessen von Musikschaffenden, indem sie dafür sorgt, dass deren geistiges Eigentum geschützt wird und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Schließlich müssen auch Komponisten, Interpreten, Textdichter und Musikverleger von etwas leben. Wie die GEMA genau funktioniert, wird auf der Website der GEMA (Link: https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/service/) anschaulich erklärt.

Wann gilt Meldepflicht?

Wichtigstes Kriterium für die Meldepflicht bei der GEMA ist, dass die Musik öffentlich aufgeführt oder abgespielt wird. Öffentlich bedeutet in diesem Zusammenhang: „Sind Personen anwesend, die nicht unmittelbar zum Familien- und/oder engen Freundeskreis des Veranstalters gehören, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe von Musik“. Nun könnte man ja sagen, im Verein sind alle eng befreundet, doch damit ist eine Anmeldung bei der GEMA für die Musikwiedergabe bei Vereinsveranstaltungen nicht umgangen.

Um sicher zu gehen, gilt es, alle Veranstaltungen mit Musikdarbietung bei der GEMA anzumelden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Kundenkonto eingerichtet ist. Kontoerstellung und Veranstaltungsmeldung erfolgt über https://www.gema.de/musiknutzer/ Die GEMA prüft die gemeldeten Angaben und rechnet nur die lizenzpflichtigen Titel ab.

Rabatt auf Nutzungsgebühr
Viele Dachorganisationen, wie bspw. Verbände oder auch das DEUTSCHE EHRENAMT, haben einen Rahmenvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Vereine, Stiftungen oder GgmbHs die bspw. Mitglied im DEUTSCHEN EHRENAMT sind oder einer anderen Dachorganisation angehören, erhalten auf die Lizenzgebühren bis zu 20 Prozent Nachlass. Der Nachlass wird automatisch bei der Abrechnung abgezogen, weil die Dachorganisationen regelmäßig ihre Mitglieder an die GEMA melden.

Meldung unterlassen?
Für Vereine, die die GEMA umgehen, indem sie Veranstaltungen und Musiknutzung nicht melden, kann es teuer werden. Denn in solchen Fällen ist die GEMA berechtigt einen Kontrollkostenzuschlag zu berechnen, der in der Regel 100% der eigentlichen Lizenzgebühr beträgt. Final wird die Musiknutzung dann doppelt so teuer. Anmelden lohnt sich also!

Und weil immer wieder neue Fragen auftauchen, hat die GEMA auf ihrer Website ein Hilfetool eingerichtet. Dieses erreichen Sie unter https://www.gema.de/hilfe/.

Die häufigsten Irrtümer, warum eine GEMA-Anmeldung unterlassen wird:

Unser Verein ist gemeinnützig

Wir verlangen keinen Eintritt

Das ist doch eine Benefizveranstaltung

Die Komponisten der aufgeführten Werke sind schon seit über 70 Jahren tot

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