„Politik ist kein Tischgespräch! Jemand noch Soße?“ Mit fester Stimme und bestimmtem Ton unterband meine Mutter eine aufkeimende politische Auseinandersetzung zwischen uns fast erwachsenen Kindern und unserem Vater. Eine Szene, die sich in den Esszimmern der achtziger Jahre vielmals so oder ähnlich wiederholte – zumindest in Westdeutschland. Der Ort, an dem durchaus über Politik diskutiert wurde, waren Stammtische. Meinungen wurden dort auch mal lautstark ausgetauscht, aber bei aller Lautstärke blieben (nahezu) alle Diskutierenden fest mit dem Fundament unserer demokratischen Grundordnung verbunden.
Benedetto ist das führende Vereins-Magazin
für Vereine, Verbände, Stiftungen und gGmbHs
Aktuelle Informationen sowie wertvolles Hintergrundwissen – sorgfältig recherchiert und praxisnah aufbereitet. Die Quelle für Vorstände, Geschäftsführer und alle Verantwortungsträger gemeinnütziger Organisationen.
Eine wachsende Zahl, vor allem junger, Unternehmerinnen und Unternehmer wollen nebst ihrem Unternehmertum auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Suche nach der richtigen Rechtsform beginnt und häufig wird aus einer guten Idee eine gemeinnützige GmbH. Mit einer solchen können diese „Social Entrepreneurs“ zielstrebiges Unternehmertum und gemeinnütziges Engagement sinnvoll kombinieren und dabei, ähnlich wie im gemeinnützigen Verein, Steuern sparen.
Ohne Satzung, kein Verein!
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein eine Satzung haben muss. Das Verfassen einer Vereinssatzung ist daher einer der ersten Schritte, um einen Verein zu gründen. Sie beinhaltet die Grundregeln, nach denen ein Verein funktioniert. Falls nötig, kann die Vereinssatzung zu einem späteren Zeitpunkt geändert und angepasst werden. Sowohl beim Verfassen der Satzung als auch bei Satzungsänderungen müssen Vereine formale und gesetzliche Vorgaben einhalten. Wir haben für Sie zusammengefasst, worauf Sie achten müssen. Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT bieten Ihnen auch eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen oder für eine Überprüfung Ihrer Satzung.
Für Vereine ist es essenziell, geeignete Versicherungen und Maßnahmen zur finanziellen Absicherung zu ergreifen, um sich vor potenziellen Risiken und Haftungsansprüchen zu schützen.
Als Vorstand eines Vereins sind Sie nicht nur für die strategische Ausrichtung und das tägliche Management verantwortlich, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und vertraglicher Pflichten. Fehler oder Versäumnisse können schnell zu persönlichen Haftungsrisiken führen. Das bedeutet, dass Sie unter bestimmten Umständen mit Ihrem privaten Vermögen für Schäden haften, die durch Ihre Tätigkeit im Verein entstehen.
Bevor wir die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Haftung von Verein und Vorstand betrachten, ist es sinnvoll, sich die einzelnen Haftungsverhältnisse vor Augen zu führen.
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten auch für gemeinnützige Organisationen. Diese Richtlinien stellen sicher, dass steuerrelevante Daten korrekt erfasst, aufbewahrt und den Finanzbehörden zugänglich gemacht werden können.
Frage: „Mein Stellvertreter und 2. Vorsitzende des Vereins möchte sein Amt für ein halbes Jahr ruhen lassen, da er beruflich für diese Zeit ins Ausland muss und aufgrund der Zeitverschiebung das Amt nicht ausüben kann. Ist das überhaupt möglich?“
Immer wieder kommt es dazu, dass Registergerichte im Nachgang erfolgter Mitgliederversammlungen beantragte Eintragungen ablehnen. Ein konkreter Fall, in dem sich ein Registergerichte weigerte, Eintragungen vorzunehmen, lag dem OLG Düsseldorf zur Entscheidung vor und entschied für den Verein.
Vorstandshaftung bedeutet, dass Vorstandsmitglieder für Schäden, die sie durch ihr Handeln oder Unterlassen in vereinsamtlicher Eigenschaft und im inneren Zusammenhang mit dem Aufgabenkreis verursachen, persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dies gilt sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. Und wer das weite Feld der Vorstandspflichten kennt, weiß, wie schnell auch den besten und fleißigsten Vorständen ein Fehler unterlaufen kann. Wo die Gefahren lauern und welche gesetzlichen Haftungsregelungen gelten, haben wir hier zusammengefasst.
Die Mitgliederversammlung ist das mächtigste Organ eines Vereins. Kein anderes Gremium hat so viel Einfluss auf das Vereinsgeschehen und doch gibt es oft Unklarheiten über die verschiedenen Arten von Versammlungen, die abgehalten
werden können. Die Rede ist von Eventualeinberufungen und Anschlussversammlungen. Im Folgenden klären wir die Unterschiede, Vorteile und Voraussetzungen dieser beiden Versammlungsarten und geben praktische Beispiele, wie sie im Vereinsalltag eingesetzt werden können.
Es gibt durchaus Vereine, denen rennen Interessenten förmlich die Bude ein, um Mitglied zu werden. Doch meist müssen Vorstände und Mitglieder die Werbetrommel rühren, um Zulauf zum eigenen Verein zu generieren. Schließlich stellen Mitgliedsbeiträge ein sicheres Finanzierungsstandbein für die Organisation dar und wo mehr Mitglieder sind, können Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt, bzw. mehr ehrenamtliche Arbeit geleistet werden. Wir haben uns mal umgehört, welche Maßnahmen von Vereinen landauf und landab ergriffen werden, um Mitglieder zu gewinnen und auch zu binden.
Eine Weihnachtsfeier ist eine wunderbare Gelegenheit, um mit allen Haupt- und Ehrenamtlichen das Jahr Revue passieren zu lassen, Danke zu sagen und gemeinsam die erreichten Vereinsziele zu feiern. Häufig werden diese Feiern hinsichtlich Speisen und Getränken von den Mitgliedern selbst bestritten, doch immer öfter möchten auch gemeinnützige Organisationen Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern aus der Vereinskasse finanzieren. Unter dieser Voraussetzung gibt es einige steuerrechtliche Vorschriften, die es einzuhalten gilt.
Egal wie man es dreht und wendet, ohne finanzielle Mittel kommt kein Verein aus. Für kleinere Vereine ist die einfachste Methode, Mitgliedsbeiträge zu erheben. Auch ein Spendenaufruf spült mal zusätzliches Geld in die Vereinskasse, um ein Projekt zu finanzieren. Doch für viele Organisationen reichen diese beiden Maßnahmen nicht aus. Wir möchten Ihnen neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden weitere Möglichkeiten der Vereinsfinanzierung vorstellen.
Gemeinnützige Vereine leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie kulturelle, soziale oder sportliche Angebote für die Gemeinschaft organisierten und
umsetzen.
Die Mittel dafür zu beschaffen ist das eine, das Einhalten steuerlicher Pflichten das andere. Die steuerliche Bevorzugung gemeinnütziger Organisationen hat allerdings ihren Preis. Nur wer Steuerdschungel den richtigen Weg kennt und über die vier verschiedenen Sphären Bescheid weiß, kann Einnahmen und Ausgaben korrekt dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb und dem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuordnen. Wir möchten Ihnen mit folgendem Text einen einfachen und verständlichen Überblick über diese vier steuerlichen Sphären anhand von praxisnahen Beispielen geben.
Der Junge Think Tank im DAKU (Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V.) schreibt gemeinsam mit Capgemini Invent zum zweiten Mal den „Förderpreis Junge Kulturförderung” aus. Vom 8. August bis zum 17. Oktober 2022 können sich junge Kulturfördernde mit Ideen oder schon laufenden Projekten bewerben, die die Vereinsstrukturen nachhaltig stärken.
Das Wort „Digitalisierung“ ist aktuell in aller Munde. Aber was bedeutet es eigentlich? Auch für Vereine bietet die Digitalisierung viele Möglichkeiten und gleichzeitig auch einige Herausforderungen. Und immer steht die Frage im Raum, wo findet man die passenden Fördermittel?
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Mit fünf Förderprogrammen unterstützt die Deutsche Stiftung …
Katastrophen, sei es durch Naturereignisse wie Hochwasser oder durch unvorhergesehene Unglücksfälle, stellen Menschen vor immense Herausforderungen. Gemeinnützige Vereine spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, betroffene Personen zu unterstützen. Die neue Nr. 13 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 53 AO bietet hierfür einen klaren rechtlichen Rahmen und neue Spielräume.
Deutschland ist spendabel. Rund fünf Milliarden Euro haben die Deutschen im Kalenderjahr 2023 für wohltätige Zwecke gespendet. Eingesammelt werden diese Spenden nicht nur bei großen Spendengalas und über Online-Plattformen. Vereine, deren Projekte einen direkten Bezug zur lokalen Gemeinschaft haben, können auch ein sehr persönliches Format der Spendensammlung einsetzen – die Haustürsammlung. Um hierbei rechtskonform zu handeln und das Vertrauen der potenziellen Spender zu gewinnen, gibt es wichtige rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten, die wir in folgender Anleitung Schritt für Schritt erklären.
Seit Wochen beziehen Millionen Menschen auf landesweiten Demonstrationen und Kundgebungen öffentlich Stellung – für mehr Toleranz und Vielfalt und gegen rechtes Gedankengut in Politik und Gesellschaft. Da liegt es nahe, dass sich auch gemeinnützige Vereine politisch einbringen möchten, um Positives zu bewirken. Doch trotz guter Absichten, müssen Organisationen mit Bedacht agieren, denn politisches Engagement kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.