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1.04.2022

Mitgliederversammlung

Hier haben alle das Sagen!

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein, wenn es darum geht, demokratische Entscheidungen zu treffen, die nicht allein dem Vorstand oder satzungsgemäß einem anderen Organ obliegen. Durch sie haben alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit, das Vereinswirken und –leben aktiv mitzugestalten. Die Mitgliederversammlung dient zum Beispiel dazu, Wahlen durchzuführen, rechtliche Probleme zu lösen und die Mitglieder über alle aktuellen Belange des Vereins zu informieren. Ihr primäres Ziel ist es, wirksame Beschlüsse zu fassen. Klar, dass das nicht immer einstimmig und einvernehmlich passiert. Die Gültigkeit von Beschlüssen ist daher ein häufiges Streitthema im Verein. Meist werden Formfehler angeführt, um Beschlüsse anzufechten. Wir erläutern Ihnen die Vorschriften im Rahmen einer Mitgliederversammlung und was Sie beachten müssen, damit Ihre Vereinsbeschlüsse unangreifbar sind.

MITGLIEDERVERSAMMLUNG: DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Die Mitgliederversammlung ist, wie der Vorstand, ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtorgan. Jeder Verein muss in den in der Vereinssatzung festgelegten Intervallen eine Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung durchführen.
  • Welche Aufgaben die Mitgliederversammlung übernimmt, bestimmt die Satzung. In der Regel wählt sie den Vorstand und kann neben vielfältigen Beschlüssen auch die Satzung und den Vereinszweck ändern oder den Verein auflösen.
  • Mit einer entsprechenden Satzungsregel kann die Mitgliederversammlung auch virtuell durchgeführt werden. Für die Jahre 2020/2021 entfällt hierfür laut Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie die Notwendigkeit einer Satzungsregel.
  • Die Satzung legt fest, wie und wann die Mitglieder zur Jahreshauptversammlung einzuladen sind. Alle teilnahmeberechtigten Mitglieder müssen zwingend eine Einladung erhalten, es besteht jedoch keine Teilnahmepflicht.
  • Verstößt der Verein versehentlich oder wissentlich gegen die satzungsgemäße Einladungsform und / oder Einladungsfrist, sind die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse nicht wirksam.
  • Die Versammlung wird vom per Satzung bestimmten Versammlungsleiter oder dem Vorstand geführt und vom Schrift- oder Protokollführer protokolliert. Für den Eintrag von Vorstands-, Vereinszweck- oder Satzungsänderungen ins Vereinsregister ist ein beglaubigtes Protokoll gesetzlich vorgeschrieben.
  • Abstimmungen werden nach dem Prinzip der relativen Mehrheit entschieden. Ausnahmen: Für Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins bedarf es einer ¾-Mehrheit. Einer Änderung des Vereinszwecks müssen alle Mitglieder zustimmen.

Möchten Sie mehr zur Mitgliederversammlung erfahren?

Weitere Details zum Thema Mitgliederversammlung finden Sie auf der Seite des Deutschen Ehrenamts.

Mitgliederversammlung

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