Die Vereinslandschaft in Deutschland ist bunt und vielseitig. Das betrifft nicht nur die Vereinsarbeit selbst, sondern auch die jeweilige Organisationsgestaltung. Das BGB-Vereinsrecht lässt hier viel Spielraum. Zwar sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand gesetzliche „Must-haves“, darüber hinaus können Vereine aber nach eigenem Ermessen weitere fakultative Organe einrichten, um sich optimal zu strukturieren. Gerade in größeren Vereinen ist der besondere Vertreter, den wir Ihnen im letzten Teil unserer Serie vorstellen möchten, eine wichtige organisatorische Stütze.
Vereinsorgane- & rollen
Je größer ein Verein ist, umso wichtiger wird seine Struktur. Im Idealfall ist er so organisiert, dass alle großen und kleinen Zahnräder optimal ineinandergreifen können und die Vereinsarbeit auf allen Ebenen reibungslos vonstattengeht. Dazu müssen Aufgaben- und Verantwortungsbereiche klar definiert, abgegrenzt und zugeordnet sein. Aber allein mit den beiden gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtorganen lässt sich das meist nicht bewerkstelligen. In unserer dreiteiligen Serie erfahren Sie, welchen Spielraum Sie bei der Vereinsgestaltung haben und wie Sie diesen optimal nutzen können.
ACHTUNG, VORSTAND! DINGE, DIE VEREINSVORSTÄNDE BEACHTEN SOLLTEN
Wer sich für das Amt des Vereinsvorstands entscheidet, übernimmt auf der einen Seite eine verantwortungsvolle Aufgabe, auf der anderen Seite aber auch eine, mit der Einiges bewegt werden kann. So hat der Vereinsvorstand die Möglichkeit, neue Projekte zu planen, die Vereinsflyer zu gestalten, Spiele oder Turniere zu veranstalten oder einen geselligen Vereinsausflug in die Berge zu organisieren. Neben all den kreativen Freiräumen und dem Spaß stehen immer die verpflichtenden Aufgaben des Vorstands.
Wichtige Ämter im Verein
Wieviele Vorstandsmitglieder dem Vorstand angehören, wird vom Verein frei bestimmt. Ein Vorstandsmitglied zu sein, bringt Rechte und Pflichten mit sich.