Direkt zum Inhalt wechseln
/
3 Gefällt mir
/
Lesezeit: 2 Minuten
/
12.12.2022

Rechtsfrage

Wir haben zu einer präsentischen MV eingeladen. In Anbetracht der Bitte vieler Mitglieder würden wir gern auf eine digitale MV umstellen. Der geplante Termin ist in weniger als vier Wochen, die Einladung muss satzungsgemäß spätestens vier Wochen vor dem Termin den Mitgliedern zugesendet werden. Kann die Umstellung noch erfolgen?

Quelle: Shutterstock

Antwort: Es ist leider nicht zulässig, nach verstrichener Ladungsfrist die Mitgliederversammlung auf eine virtuelle Mitgliederversammlung umzustellen. 

Damit in der Mitgliederversammlung wirksame Beschlüsse gefasst werden können, bedarf es einer ordnungsgemäßen Einberufung der Mitgliederversammlung. Dazu zählt das Versenden einer entsprechenden Einladung. In der Einladung muss der konkrete Ort der Versammlung bzw. das konkrete Tool, mit dem die Versammlung durchgeführt werden soll, benannt werden.

Sofern Ihre Satzung keine Bestimmungen enthält, wonach das nachträgliche Abändern der Einladung zulässig ist, muss die angesetzte Mitgliederversammlung in der Art und Weise durchgeführt werden, die in der Einladung vorgesehen ist. Eine Umstellung auf eine virtuelle Mitgliederversammlung ist somit grundsätzlich nicht möglich. Es muss vielmehr eine neue Einladung versendet werden. Für diese gelten die in der Satzung festgelegten Fristen, sodass es nach Ihren satzungsmäßigen Bestimmungen nicht mehr möglich ist, fristgerecht zu der derzeit geplanten Mitgliederversammlung einzuladen. Sie müssen mithin zunächst die Mitglieder von der physischen Mitgliederversammlung abladen und dann unter Beachtung der in der Satzung festgelegten Fristen zu einem neuen Termin zu der virtuellen Mitgliederversammlung einladen.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
3 Gefällt mir
/ / Diesen Beitrag nutzen
Sie wollen mehr erfahren?

Benedetto 04/2024

Das erwartet Sie in der aktuellen Ausgabe:

  • Gemeinnützigkeit
    Politisches Engagement
  • Rechtsfrage
    Vorstand im Ausland
  • Finanzen
    Kunst als Spende

… und vieles mehr!

Diese Ausgabe herunterladen (PDF)

Das könnte sie auch interessieren

Jetzt unseren Newsletter abonnieren und jeden Monat die Info zur aktuellen Ausgabe von Benedetto erhalten.
Newsletter Anmeldung
Sie haben Fragen?
DEUTSCHES EHRENAMT e.V.
Mühlfelder Straße 20
82211 Herrsching
T +49 (8152) 9994170
F +49 (8152) 9994177
E benedetto@deutsches-ehrenamt.de