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12.08.2022

Rechtsfrage: (Freie) Mitarbeiter?

Als Verein beauftragen wir regelmäßig Personen als freie Mitarbeiter, die über einen längeren Zeitraum für uns tätig sind. Aber wir sind uns nicht sicher, wie „frei“ diese Mitarbeit tatsächlich ist. Wie finden wir das heraus?

Quelle: Shutterstock

Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und „freien Mitarbeitern“ o.ä. ist immer nach dem Einzelfall zu beurteilen. Kommt man zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, müssen die Sozialabgaben etc. bezahlt werden. Die Behörde verlangt im Falle eines Verstoßes die Nachzahlung; zudem können Ordnungsgelder verhängt werden.

Für die Abgrenzung wurden in der Rechtsprechung verschiedene Kriterien entwickelt.

•            Weisungsgebundenheit: Wenn die Mitarbeiter*innen von den Weisungen des Vereins abhängig sind und nicht frei über Tätigkeit, Zeiteinteilung etc. bestimmen können, ist dies ein Kriterium für das Arbeitsverhältnis.

•            zeitliche und örtliche Bindung: Wenn der Verein vorgibt, wann er wo die Tätigkeit ausgeübt werden soll, ist dies ein Kriterium für das Arbeitsverhältnis.

•            Materialien: Wenn die Personen keine eigenen Materialien verwenden, ist dies ein Kriterium für das Arbeitsverhältnis.

•            Haftung: Wenn die Personen nicht für Mängel in der Dienstleistung (nicht für Unfälle) selbst haften, ist dies ein Kriterium für das Arbeitsverhältnis.

•            Auftreten in eigenem Namen: Wenn die Personen im Namen des Vereins auftreten und nicht in eigenen Namen, ist dies ein Kriterium für das Arbeitsverhältnis. 

•            Exklusivität: Wenn es den Personen nicht erlaubt ist, bei anderen Vereinen / Institutionen tätig zu sein, ist dies ein Kriterium für das Arbeitsverhältnis.

•            Rechnung: Wenn die Personen keine Rechnung in eigenem Namen stellen, ist dies ein Kriterium für das Arbeitsverhältnis. 

•            Urlaub / Entgelt: Wenn die Personen Entgeltfortzahlung und Jahresurlaub erhalten, ist dies ein Kriterium für das Arbeitsverhältnis

Im Falle einer Prüfung durch die Behörde ist nicht (nur) der Vertrag maßgeblich ist, sondern insbesondere die tatsächlichen Gegebenheiten.

Sie sollten also auf Grundlage diese Kriterien entscheiden, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder eine freie Mitarbeit handelt. Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, müssen Sozialabgaben bezahlt und Arbeitgeberpflichten beachtet werden (z.B. Entgeltfortzahlung, Urlaub). Eventuell bietet es sich an über einen Minijob nachzudenken; dort sind die bürokratischen Anforderungen nicht so hoch und die Sozialabgaben geringer.

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