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15.03.2022

Streit im Verein

Wenn es knackt und kracht im Verein

Vorstandsarbeit gleicht häufig einem Drahtseilakt. Ganz besonders gilt dies hinsichtlich des gedeihlichen Zusammenwirkens aller Vereinsmitglieder. Nicht selten wird hinter vorgehaltener Hand kritisiert, gelästert und gemobbt. Und haben Vorstände nicht ständig ihr Radar auf Empfang, können aus Tuscheleien Einzelner Streitigkeiten erwachsen, die letztlich den Fortbestand des Vereins gefährden.

Erkennen und einordnen
Vorstände, die ihr Ohr nahe bei den Mitgliedern haben, bekommen schneller mit, wenn es im Verein zu rumoren beginnt. Je schneller eingegriffen und Transparenz geschaffen werden kann, desto besser. Hierbei ist es wichtig, dass geklärt wird, woraus sich der aufkeimende Konflikt speist.

Geht es um persönliche Abneigungen, so dass Sachfragen auf der Beziehungsebene landen, muss zur Klärung der Sachfragen dringend wieder auf die Sachebene zurückgekehrt werden. Oftmals hilft es, wenn ein unbeteiligter Dritter sicher der Beziehungsebene widmet und in Einzelgesprächen sondiert, worauf die Abneigungen beruhen. Im Idealfall kann bei den zerstrittenen Parteien so viel Verständnis geschaffen werden, dass eine friedliche Koexistenz möglich ist.

Sind es unterschiedliche Bedürfnisse einzelner Gruppen, die den Verein spalten, muss der Vorstand vermitteln, damit bspw. die Trainerin gute Leistungen der Mannschaft erzielt und die Spielerinnen gleichzeitig mit der Anzahl der Trainingseinheiten einverstanden sind.

Im Lauf eines Vereinslebens kommt es auch immer mal zur Wertediskussion: Was ist wichtig für den Verein und was ist wichtig für mich als Mitglied? Verfolgen wir die richtigen Ziele mit den für mich richtigen Methoden? Passen die Werte einzelner Personen nicht mehr mit denen des Vereins zusammen, entsteht Unzufriedenheit, die den Verein in letzter Konsequenz zugrunde richten kann. Hier hilft nur, dauerhaft im Gespräch zu bleiben und Richtungsänderungen offen zu diskutieren.

Und nicht verwunderlich ist, dass Macht und Geldverteilung ebenfalls Zunder für ein fulminantes Feuer im Verein sein können. Oftmals geht es hier um sehr persönliche Eindrücke, da sowohl Befugnisse als auch die Mittelverteilung von der Mitgliederversammlung, bzw. mittels Satzung abgesegnet sein müssen. Daher sind Vorstände gut beraten, konstant transparent zu arbeiten und möglichst alle Mitglieder mit im Boot zu halten.

Für Verständnis werben
Konflikte entstehen meist, weil das Verständnis füreinander verloren gegangen ist. Es gilt zu verstehen, warum jemand etwas getan hat, wer was braucht, um sich gut zu fühlen, um daraus letztlich Vereinbarungen miteinander zu entwickeln, was sich künftig konkret ändern soll, damit es wieder rund läuft. Mediator*innen können hierbei sehr hilfreich sein. Zeigen die Beteiligten keine Bereitschaft, Konflikte wertschätzend anzugehen und es nur noch darum geht, sich gegenseitig zu verletzen, stößt die Vermittlung an ihre Grenzen. Oftmals wird dann auch der Ruf nach dem Ausschluss eines Mitglieds oder eines Organs (bspw. Vorstands) aus dem Verein laut.

Das letzte Mittel – Fehler vermeiden!
Die Bedingungen und der Weg, wie ein Mitglied oder ein Organ aus dem Verein ausgeschlossen werden kann, ist i.d.R. in der Vereinssatzung geregelt. Ist dem nicht so, sollte unbedingt juristischer Rat eingeholt werden, um Fehler zu vermeiden. Der Ausschluss aus dem Verein bedeutet für die meisten Menschen eine tiefe, persönliche Verletzung, die nicht selten dazu führt, dass sich Verein und (Ex-)Mitglied vor Gericht treffen. Nicht selten ziehen Formfehler diesen schmerzhaften Prozess unnötig in die Länge.

Checken Sie Ihre Satzung!
Eine Standardformulierung für die Satzung könnte wie folgt lauten:

„Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund die Fortführung der Mitgliedschaft für den Verein oder seine Mitglieder*innen unzumutbar erscheinen lässt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied trotz Mahnung länger als sechs Monate mit seiner Beitragszahlung im Rückstand ist oder den Vereinsinteressen grob zuwidergehandelt hat. Dem Mitglied ist vor seinem Ausschluss Gelegenheit zur Anhörung zu geben.  Das Mitglied kann gegen den Ausschluss innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zugang der Ausschlusserklärung die nächste ordentliche Mitgliederversammlung anrufen, die dann abschließend entscheidet.“

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