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16.03.2023

Freistaat Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine

Ab dem 01. April 2023 müssen ehrenamtlich geführte Organisationen keine GEMA-Gebühren mehr entrichten, wenn sie bei Veranstaltungen Musik nutzen. Wichtigste Voraussetzung: Für die Teilnahme an der Veranstaltung darf kein Eintritt erhoben werden.

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Auf Basis eines Pauschalvertrags zwischen GEMA und der Bayerischen Staatsregierung werden in Bayern angesiedelte Vereine mit ausschließlich ehrenamtlich Tätigen organisatorisch und finanziell entlastet. Bei kostenfreien Musikveranstaltungen sollen zukünftig für die Veranstalter nur eine einmalige digitale Registrierung bei der GEMA und die Meldung der Veranstaltung erforderlich sein. Die Kosten für die Musikdarbietung übernimmt der Freistaat Bayern. Dafür werden jährlich insgesamt 1,5 Million Euro zur Verfügung gestellt. Die Erleichterung für die Ehrenamtlichen in Bayern betrifft im Jahr 2023 rund 45 000 Veranstaltungen.

Organisatorisch gilt weiterhin, dass sich jeder Verein im Online-Portal der GEMA registrieren muss und alle Veranstaltungen mit Musiknutzung gemeldet werden müssen.

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