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17.07.2023

Satzungsänderung korrekt durchführen

Im Lauf der Zeit verändern sich Prozesse, Strukturen oder gesetzliche Vorgaben, die (gemeinnützige) Organisationen dazu zwingen sich zu verändern. Nicht immer handelt es sich dabei um klare Schnitte, die eine Satzungsänderung auf den Plan ruft. Manchmal sind es schleichende Veränderungen, die sich in den Vereinsalltag integrieren und mittelfristig dazu aufrufen, die Satzung anzupassen. Egal wie, um die Satzung sicher durch die Mitgliederversammlung zu bringen und dann im Register eintragen zu lassen, müssen einige Punkte berücksichtigt werden.

Quelle: Shutterstock

Übrigens: Jede Umformulierung des bestehenden Textes gilt bereits als Satzungsänderung, ebenso wie Ergänzungen oder die Streichung von Regelungen.

Wenn Sie sich nun fragen, welche Vorgänge zu einer Satzungsänderung führen können, haben wir hier einige Gründe exemplarisch zusammengefasst:

  1. Die Veränderung in Größe oder Zusammensetzung des Vorstands, bzw. Änderungen der Aufgabenbereiche.
  2. Die Erweiterung des Vereinszwecks
  3. Die Verlegung des Vereinssitzes (Satzungssitz!)
  4. Die Bildung einer Abteilung oder Gruppenvertretung
  5. Der Wegfall bisheriger Regelungen

Wer sich daran macht, die Satzung auf den neuesten Stand zu bringen, hat meist eine große Aufgabe vor sich. Eine gute Mustersatzung hilft hierbei ein gutes Stück des Weges weiter, ist aber nicht immer ausreichend, um alle relevanten Punkte entsprechend zu bearbeiten. Daher empfiehlt es sich, die veränderte Satzung an verschiedene Stellen zur Prüfung zu geben, bevor die Mitgliederversammlung darüber abstimmt.

Ein Rechtsanwalt oder eine Steuerberaterin mit dem entsprechenden Vereins-Knowhow, sollte einen prüfenden Blick auf die geänderte Satzung werfen. Außerdem schadet es nicht, auch das Finanzamt mit ins Boot zu nehmen, um hinsichtlich der Gemeinnützigkeit keinen Fehler zu begehen. Auch das Registergericht kann mit der Frage kontaktiert werden, ob die eingereichte Fassung als eintragungsfähig angesehen wird.

Die Prüfung durch Dritte ist deshalb wichtig, weil man selbst oft den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Besonders bei umfangreichen Änderungen läuft man Gefahr, am Ende widersprüchliche Regelungen in der Satzung zu haben. Eine außenstehende Person mit entsprechender Expertise deckt solche Fehler schnell auf, womit lange Korrekturschleifen vermieden werden können.

Ist die Satzung fit für die Mitgliederversammlung, geht es in die nächste kritische Phase. Um auch hier fehlerfrei zu bleiben und einen unanfechtbaren Beschluss zu fassen, sind etliche Vorgaben zu erfüllen.

  1. Die Einladung zur Mitgliederversammlung
    Die Einladung muss gemäß der „alten“ Satzung erfolgen.
  2. Versand an alle Mitglieder
  3. Formgerecht
  4. einladen muss das zuständige Vereinsorgan
  5. die Tagesordnung muss beigefügt sein

  6. Die Tagesordnung
  7. TOP „Satzungsänderung“ muss enthalten sein
  8. der Satzungsentwurf muss beigefügt sein, am besten kommentiert

  9. Die Mitgliederversammlung
  10. die erforderliche Anzahl von Vereinsmitgliedern muss erschienen sein
  11. die Beschlussfassung mit der erforderlichen Mehrheit erfolgt
  12. die Beschlussfassung in einer von der Satzung ggf. vorgegebenen Form erfolgt,
  13. die Versammlung ordnungsgemäß geleitet und protokolliert wird.

Tipp: Lassen Sie in der Mitgliederversammlung beschließen, dass der Vorstand ermächtigt wird, nach Vorgaben des Registergerichts oder der Finanzverwaltung für die Eintragung in das Vereinsregister bzw. den Erhalt der Gemeinnützigkeit notwendige redaktionelle Änderungen durchzuführen. Die Satzungsänderung oder Neufassung der aktuell geltenden Satzung wird nicht mit Beschluss der Mitgliederversammlung wirksam, sondern erst mit der Eintragung in das Vereinsregister. Die Eintragung muss über einen Notar erfolgen.

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