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30.03.2022

Rechtsfrage: Bei der nächsten Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand gewählt…

Bei der nächsten Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand gewählt. Eine Kandidatin teilte uns mit, dass sie zu diesem Termin nicht persönlich erscheinen kann. Kann sie sich auch in Abwesenheit zur Wahl stellen?

Grundsätzlich ist eine Wahl zum Vorstandsmitglied auch in Abwesenheit möglich.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Kandidat oder die Kandidatin vorher schriftlich dem bestehenden Vorstand gegenüber erklärt, für das Amt kandidieren zu wollen. Und ganz wichtig: Diese Erklärung muss auch enthalten, dass im Fall eines Wahlerfolgs, die Wahl auch angenommen wird.

Kommt es bei der Mitgliederversammlung dann zum Tagesordnungspunkt der Wahl, verliest der die Versammlung leitende Vorstand diese Erklärung. Die Erklärung wird dann dem Sitzungsprotokoll beigefügt.

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