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18.09.2023

Rechtsfrage: Erstattung des 49€-Tickets

Mit der Einführung des 49 Euro Tickets haben sich viele unserer ehrenamtlich Tätigen ein solches Ticket gekauft und nutzen es auch, um notwendige Fahrten für den Verein zu erledigen. Dürfen wir unseren Ehrenamtlichen einfach den Gesamtpreis des Tickets ersetzen?

Grundsätzlich erfolgt der Nachweis bei Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln mit der Vorlage der (Einzel-)Fahrkarten. Es ist möglich, die entstandenen Aufwendungen für die Monatskarte jedoch vollumfänglich steuerfrei zu erstatten. Voraussetzung ist, dass die Kosten der während des Gültigkeitszeitraums ersparten Einzelfahrkarten, für die Fahrten im Rahmen der Vereinsangelegenheiten, den Preis der Monatskarte erreichen oder übersteigen. Da es sich bei dem 49 Euro Ticket um eine Neuheit handelt und es insofern keine Rechtsprechung oder sonstige Auskünfte gibt, empfehlen wir Ihnen, sich vorher mit dem Finanzamt darüber abzustimmen, ob Sie den ehrenamtlich tätigen Personen Ihres Vereins die vollen 49 Euro ersetzen dürfen

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