Pflicht für Vereine: Gefahrenquellen minimieren
Mit der Verkehrssicherungspflicht trägt ein Verein und insbesondere sein Vorstand die Verantwortung, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung anderer durch Gefahrenquellen auf dem Vereinsgelände oder während der Vereinsarbeit zu verhindern. Ein weites Feld, denn angefangen bei vereisten Gehwegen bis hin zur defekten Glühbirne ist die Liste der potenziellen Gefahrenquellen lang. Besonders hoch ist das Verletzungsrisiko natürlich überall dort, wo wild gespielt, gehüpft, gerutscht geturnt, getobt und gesprungen wird. Die regelmäßige Wartung von Sport- und Spielgeräten ist daher ein unbedingtes Muss für jeden Verein.
Frühlingszeit ist Wartungszeit
Betreibt der Verein auf seinem Gelände zum Beispiel einen kleinen Spielplatz, ist im Frühjahr der ideale Zeitpunkt, um Rutsche, Schaukel und Klettergerüst mit einer Sachkundigenprüfung aus ihrem Winterschlaf zu wecken und, falls nötig, wieder instand zu setzen. Auch wenn die Prüfung von Spielplätzen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, so ist der Verein durch die Vorgaben der DIN EN 1176 zu einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung verpflichtet und muss dafür die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Die Norm empfiehlt ein dreistufiges Prüfsystem, dessen Durchführung vom Verein gewissenhaft dokumentiert werden sollte, um später Schadensersatzansprüche auszuschließen.
Wer eignet sich als Rechnungsprüfer?
Der Rechnungsprüfer gilt als fakultatives Unterorgan der Mitgliederversammlung, wird also von dieser bestellt. Bei der Besetzung des Amtes gibt es einige Einschränkungen. Zum einen darf der Kassen- oder Rechnungsprüfer nicht zeitgleich Vorstandsmitglied sein. Schließlich soll er dessen Tätigkeiten ja objektiv und ohne Interessenskonflikt prüfen. Aus demselben Grund eignen sich weder Familienangehörige des Vorstands noch angestellte Mitarbeiter des Vereins für das Amt. Denn auch eine bezahlte Tätigkeit stünde im Widerspruch zur Unabhängigkeit des Prüfers. Eine buchhalterische Ausbildung muss ein Rechnungsprüfer für seine Aufgaben allerdings nicht zwingend vorweisen können.
Wie sollten Vereinsspielplätze geprüft werden?
Stufe 1: Tägliche bis wöchentliche Sichtprüfung
Mindestens einmal in der Woche sollte ein Verantwortlicher des Vereins, z. B. der Platzwart oder Hausmeister, die Spielgeräte auf offensichtliche Beschädigungen oder andere Auffälligkeiten hin kontrollieren. Liegen gefährliche Abfälle oder Glasscherben herum? Ist Holz gesplittert oder stehen Schrauben heraus? Hat sich der Fallschutz (Sand, Hackschnitzel o. ä.) ungleichmäßig verteilt? Je stärker der Spielplatz frequentiert ist, desto häufiger sollte die Sichtprüfung stattfinden. Für die Sichtkontrolle sind keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich, da nur offensichtliche Mängel erkannt und dokumentiert werden müssen.
Stufe 2: Monatliche bis vierteljährliche Funktionsprüfung
Alle ein bis drei Monate sollte ein gründlicher Kontrollgang mit Blick auf den Geräteverschleiß durchgeführt werden. Durch Rütteln, Drücken oder andere Belastungen muss z. B. die Standfestigkeit der Geräte überprüft werden. Sind Verschleißerscheinungen erkennbar und Ausbesserungen notwendig? Sind alle Geräte funktionsfähig, wo quietscht und hakt es?
Wichtig: Die Prüfung muss durch einen fachkundigen Prüfer erfolgen, der die Vorgaben der Gerätehersteller kennt, die Beschaffenheit der verbauten Materialen beurteilen kann und die Sicherheitsvorgaben für Spielplätze, wie bestimmte Maße oder Abstände, kontrollieren kann. Gibt es im Verein keinen geschulten Spielplatzprüfer, müssen externe Fachkräfte beauftragt werden.
Stufe 3: Jährliche Inspektion und Wartung
Einmal im Jahr muss durch einen ausgewiesenen Experten für Spielplatzprüfung eine genaue Kontrolle der Betriebssicherheit durchgeführt werden. Der ideale Zeitpunkt dafür liegt entweder im Frühling, bevor der Spielplatz wieder regelmäßig genutzt wird oder im Herbst, nach Saisonende, um im Anschluss gleich die notwendigen Reparaturen durchzuführen. Bei der jährlichen Wartung stehen Stabilität und Standfestigkeit im Fokus. Neben einer Lebensdauerprognose für die vorhandenen Geräte zählt dazu auch eine Bewertung der durchgeführten Reparaturen oder Geräteänderungen bzw. Geräteumbauten. Beim TÜV Süd kostet eine jährliche Sicherheitsinspektion pauschal 500 Euro. Nur Fahrtkosten kommen variabel noch dazu.
Nachlässigkeit kann teuer werden
Natürlich müssen in einem Verein nicht nur Spielplätze einer regelmäßigen, gewissenhaften Kontrolle unterzogen werden, sondern alle technischen Anlagen und Geräte, die vom Verein betrieben werden. Entstehen Sach- oder gar Personenschäden, die nachweislich auf fahrlässige Wartungsfehler zurückzuführen sind, kann das den Verein bzw. den Vorstand teuer zu stehen kommen. Doch trotz drohender Schadensersatzansprüche werden in vielen Vereinen Wartungsintervalle nicht eingehalten, weil die Termine ignoriert oder vergessen werden. Sind Zuständigkeit und Verantwortung nicht klar geregelt, kümmern sich die Vorstände meist nur nebenbei um das Thema. Wartungstermine werden dann auf den letzten Drücker angesetzt und Mitglieder nicht rechtzeitig informiert. Das stört den Vereinsbetrieb.
Zusammenarbeit mit fachkundigen Dienstleistern
Besser ist es, die Verantwortung für Wartungen und Inspektionen im Verein einer Person zu übertragen, die entsprechend geschult ist und alle durchgeführten Wartungsarbeiten und Prüfungen sauber dokumentiert. So kann der Verein im Schadensfall sein verantwortungsbewusstes Handeln nachweisen. Für die Jahresinspektionen sollte der Verein mit einem externen Serviceunternehmen zusammenarbeiten, das sachkundige Prüfer mit der Wartung betraut. In der Regel erinnert der
Dienstleister auch rechtzeitig an anstehende Prüftermine, sodass die Wartungsintervalle in jedem Fall eingehalten werden.
Ein Tipp: Der TÜV SÜD bietet neben jährlichen Sicherheitsinspektionen auch nützliche Seminare für Spielplatzbetreiber und Wartungspersonal an. Die Ausbildung zum qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161 befähigt zum Beispiel zu selbstständigen Sicht- und Funktionskontrollen.
Tipps vom TÜV
Spielplatzexperte Franz Danner von der TÜV SÜD Product Service GmbH hat nicht nur weit über 15.000 Spielplätze inspiziert, er hat auch in deutschen und europäischen Ausschüssen die bis heute geltenden Normen für Spielplatzsicherheit mitentwickelt. Vereinen, die Spielplätze betreiben, gibt er ein paar nützliche Tipps an die Hand, um ihre Anlagen gut in Schuss zu halten:
- Sauber halten! Achten Sie auf eine regelmäßige Reinigung der gesamten Anlage. Dafür empfiehlt sich die warme Jahreszeit, damit die Spielgeräte nach der Säuberungsaktion gut abtrocknen können.
- Holz schützen! Die regelmäßige Pflege von Holz ist sehr wichtig. Verzichten Sie dabei aber auf aggressive Fungizide. Verwenden Sie um Beispiel Naturöle – auch sie machen das Holz langlebiger und widerstandsfähiger. Beachten Sie dabei immer die Vorgaben des Spielgeräteherstellers.
- Nachschmieren! Ungeölte Gelenke sorgen nicht nur für ein unangenehmes Quietschen, sondern auch für einen
wesentlich schnelleren Verschleiß der Geräte. Dies verhindern Sie ganz einfach durch regelmäßiges Schmieren der Geräte samt Gelenken. Auch hier sind die Vorgaben des Spielgeräteherstellers zu berücksichtigen. - Sofort reparieren! Kleine Schäden sollten unbedingt schnellstmöglich repariert werden. Alles, was wackelt oder schief sitzt, wird sonst in im kindlichen Spieltrieb so lange „bearbeitet“, bis der Schaden wirklich groß und der Austausch entsprechend aufwendig ist.