Grundsätzlich müssen Personen, die dem Vorstand angehören, nur dann Vereinsmitglieder sein, wenn die Satzung dies vorschreibt. Wenn dies nicht der Fall ist, können auch Nichtmitglieder Vorstandsämter bekleiden.
Unabhängig davon wird aber mit der Wahl zur Bekleidung eines Vorstandsamts nicht „automatisch“ eine Mitgliedschaft im Verein begründet werden können, noch ergeben sich aus dieser Stellung mitgliedschaftliche Rechte. Dafür ist grundsätzlich der in der Satzung geregelte Weg zum Eintritt in den Verein erforderlich.