Wichtig zu wissen:
- Der Bundesanzeiger Verlag betreibt das Transparenzregister im Auftrag des Bundes.
- Die Gebührenbescheide sind grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Verein tatsächlich im Transparenzregister eingetragen wurde.
- Gemeinnützige Vereine können sich von der Gebühr befreien lassen – allerdings nur auf Antrag.
Muss die Rechnung bezahlt werden?
- Grundsätzlich ja!Doch sollte vorab geprüft werden, ob eine Eintragung überhaupt erfolgt ist.
- Ist der Verein gemeinnützig, sollte für die betreffenden Jahre rückwirkend ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden
- Der Antrag erfolgt online über das Portal des Transparenzregisters und muss durch geeignete Nachweise (Freistellungsbescheid) belegt werden.
Wie finde ich heraus, ob der Verein eingetragen ist?
Einfach so erfährt man das leider nicht. Aber so kommen Sie ans Ziel:
- Registrierung im Transparenzregister:
Auf www.transparenzregister.de anmelden und ein Benutzerkonto für den Verein anlegen. - Eigene Daten einsehen:
Im Benutzerkonto kann der Verein seinen aktuellen Eintrag prüfen. Wichtig ist, ob dort wirtschaftlich Berechtigte (i. d. R. der Vorstand gem. §26 BGB) hinterlegt sind. - Eintrag fehlt?
Dann wurde der Verein nicht automatisch übertragen, und es besteht Meldepflichtdurch den Verein.
Wer muss im Transparenzregister stehen – und was muss gemeldet werden?
Bei Vereinen gilt in der Regel:
Als wirtschaftlich Berechtigte gelten die Vorstandsmitglieder (§ 3 Abs. 2 Satz 5 GwG).
Angaben, die gemeldet werden müssen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Staatsangehörigkeit
- Art und Umfang der Kontrolle (z. B. „Mitglied des Vorstands mit Einzelvertretungsbefugnis“)
Wie läuft das bei neu gegründeten Vereinen?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für eingetragene Vereine eine neue Regelung:
Das Bundesverwaltungsamt überträgt automatisch die Daten aus dem Vereinsregister an das Transparenzregister – sofern dort alle erforderlichen Informationen korrekt hinterlegt sind.
Achtung: Wenn z. B. Geburtsdaten oder Adressen im Vereinsregister fehlen oder falsch sind, erfolgt keine automatische Eintragung!
Was passiert bei einem Vorstandswechsel?
Auch hier gilt:
Die automatische Datenübertragung aus dem Vereinsregister funktioniert nur dann, wenn die Änderungen dort vollständig und korrekt eingetragen werden.
Deshalb ist wichtig:
- Nach jedem Vorstandswechsel muss die Änderung zeitnah beim Vereinsregister angemeldet werden.
- Ist das geschehen, wird die Änderung in der Regel auch im Transparenzregister aktualisiert – aber nur, wenn alle notwendigen Daten (einschließlich Geburtsdatum und Wohnort) vorliegen.
Eigenständige Meldung ans Transparenzregister ist nicht nötig, wenn der Eintrag vollständig und korrekt aus dem Vereinsregister übernommen werden kann.
Was kostet das Transparenzregister für Vereine?
Jahresgebühren:
- 41,60 € pro Jahr (Stand 2025)
- Gemeinnützige Vereine können sich von der Gebühr befreien lassen – dies muss aktiv beantragt werden.