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10.07.2026

Musiknutzung im Verein

Die GEMA – die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – ist vielen Vereinsvorständen ein Begriff. Doch dass auch Vereine, unabhängig von ihrer Gemeinnützigkeit, Musiknutzung melden und in der Regel vergüten müssen, sorgt immer wieder für Überraschung.

Grundsätzlich gilt: Wer Musik öffentlich nutzt, muss eine Urhebervergütung an die GEMA zahlen. Diese gibt die Einnahmen als Tantiemen an Komponisten, Textdichter und Musikverlage weiter. Das betrifft nicht nur Veranstalter oder Gastronomen, sondern auch Vereine und ehrenamtlich Engagierte und in bestimmten Fällen sogar Privatpersonen.

Wann gilt Musik als „öffentlich“?

Entscheidend für die Meldepflicht ist, ob Musik öffentlich wiedergegeben wird.

Öffentlich bedeutet:
Es sind Personen anwesend, die nicht zum engen Familien- oder Freundeskreis des Veranstalters gehören.

Damit ist klar:
Auch wenn im Verein oft eine vertraute Atmosphäre herrscht, rechtlich handelt es sich bei Vereinsveranstaltungen in aller Regel um eine öffentliche Wiedergabe. Eine GEMA-Anmeldung lässt sich also nicht mit dem Argument umgehen, „bei uns kennt sich doch jeder“.

Typische Fälle im Vereinsalltag

Eine Anmeldung bei der GEMA ist erforderlich, wenn Musik zum Einsatz kommt, zum Beispiel bei:

  • Sommerfesten und Jubiläumsfeiern
  • Konzerten oder Vereinsabenden
  • Sportveranstaltungen oder Halbzeitpausen
  • Kursangeboten (z. B. Fitness, Gymnastik)
  • Hintergrundmusik bei Veranstaltungen

Dabei spielt es keine Rolle, wie die Musik abgespielt wird:

  • Live-Musik (z. B. Blaskapelle)
  • DJ
  • CD, Streaming oder Smartphone

Wichtig: rechtzeitig anmelden

Die Musiknutzung muss vor der Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden.

Hintergrund:
Die GEMA muss die Nutzung vorab genehmigen können.

Wer die vorherige Anmeldung versäumt, riskiert Nachforderungen und eventuell auch Strafzuschläge.

Tarife und Einsparmöglichkeiten

Die GEMA bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife an, je nach Art der Veranstaltung, z. B.:

  • Vereins- und Straßenfeste
  • Konzerte
  • Umzüge
  • Sportveranstaltungen


Die Wahl des passenden Tarifs kann die Kosten deutlich reduzieren. Für Vereine mit regelmäßigem Musikbetrieb kann sich zudem ein Pauschalvertrag lohnen.

Anmeldung leicht gemacht

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Portal der GEMA:
https://www.gema.de/portal/

Es ist empfehlenswert, frühzeitig ein Nutzerkonto für den Verein einzurichten. Das vermindert Zeitdruck vor der nächsten Veranstaltung.

Vorteil für Vereine im DEUTSCHEN EHRENAMT

Das DEUTSCHE EHRENAMT ist Gesamtvertragspartner der GEMA.

Vereine mit Vereins-Schutzbrief erhalten bis zu 20 % Ermäßigung auf die Nutzungsgebühren.

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