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18.05.2022

Ansprüche einzelner Mitglieder gegen den Verein

Was, wenn ein einzelnes Mitglied einen Anspruch gegenüber dem Verein erheben möchte? Ist das ein Recht des Vereinsmitglieds? Wir schauen uns dazu ein Beispiel an: Ein Münchner Verein, der sich der Katzenzucht widmet, hat eine Katze von der Zucht ausgeschlossen. Das betroffene Mitglied möchte daraufhin eine tierärztliche Untersuchung der Katze durchsetzen – doch das ist nicht möglich. Denn wie das OLG Köln in einem ähnlichen Fall festgestellt hat, kann ein einzelnes Mitglied keine konkrete Leistung oder Handlung vom Vorstand verlangen. Es sei denn, die Satzung sieht dies vor.

Quelle: Shutterstock

Auch ein Blick in das BGB zeigt klar: Es existieren keine vereinsrechtlichen Ansprüche, die einem einzelnen Mitglied das recht geben, eine konkrete Handlung vom Vorstand verlangen zu dürfen. Fakt ist: Es gibt keine Ansprüche einzelner Mitglieder gegen den Verein. Die einzelnen Mitglieder haben stattdessen die Möglichkeit, Anträge innerhalb der Mitgliederversammlung zu stellen und dort gemeinsam mit den anderen Vereinsmitgliedern abzustimmen. Ein individualrechtliches Mittel, mit welchem die Einhaltung der Satzung erzwungen werden kann, ist somit ausgeschlossen.

Doch was, wenn ein Vorstand satzungswidrig handelt? Auch dann kann kein einzelnes Mitglied einen Anspruch erheben. Stattdessen kann ein einzelnes Mitglied Anspruch auf die Unterlassung oder Behebung von Satzungsverstößen hervorbringen, was dann zu Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüchen führen kann. Diese Entscheidung, dass kein einzelnes Mitglied einen Anspruch gegen den Verein oder seinen Vorstand erheben kann, sieht sich schließlich darin begründet, dass dies die vereinsinterne Zuständigkeitsordnung untergraben werden würde.

Gut zu wissen: Wird ein Vorstand mit einem solchen Fall, dass ein einzelnes Mitglied einen Anspruch erheben möchte, konfrontiert, hilft der Blick in das BGB § 26 sowie die Vereinssatzung. Aus dem Gesetz geht klar hervor, dass der Vorstand in seiner geschäftsführenden Position diesen Fall alleine und in eigenem Bemessen behandelt. Um dem Schutz des Mitglieds nachzukommen, werden Missstände in der Mitgliederversammlung angesprochen, die Entlastung verweigert und Schadensersatz verlangt, sofern eine Schädigung des Vereins vorliegt. 

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