Darunter versteht man einen Steuerfreibetrag, welcher für Tätigkeiten mit einem mildtätigen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck geltend gemacht werden kann. Auf diese Weise hat das Finanzministerium für eine Steuergerechtigkeit des deutschen Ehrenamts gesorgt. Wie auch bei der Übungsleiterpauschale handelt es sich bei der Ehrenamtspauschale um einen steuerlichen Freibetrag von 840 Euro im Jahr.
DIE EHRENAMTSPAUSCHALE: DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK
- Mit der Ehrenamtspauschale haben Vereine die Möglichkeit, das Engagement ihrer Mitarbeiter und Helfer zu honorieren. 2021 wurde die Pauschale von 720 Euro auf nun 840 Euro pro Jahr erhöht.
- Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht, kann dafür bis zu 840 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen und dies in der Steuererklärung angeben.
- Es muss sich dabei jedoch ausschließlich um eine nebenberufliche Tätigkeit im ideellen Bereich der Organisation handeln.
- Anders als beim Übungsleiterfreibetrag kann die Ehrenamtspauschale für jede ehrenamtliche Arbeit gewährt werden. Für die Vorstandsarbeit muss dies aber durch eine Satzungsregelung ausdrücklich festgelegt sein. Lediglich Amateursportler profitieren nicht vom Ehrenamtsfreibetrag.
- Für unterschiedliche Tätigkeiten im Verein können Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale auch kombiniert gezahlt werden.
- Wünschen Sie eine individuelle und rechtssichere Beratung von Fachanwälten für Ihre spezifischen Fragen zur korrekten Nutzung der Ehrenamtspauschale? Diese leisten wir im Rahmen unseres Vereins-Schutzbriefs.
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Weitere Details zum Thema Ehrenamtspauschale finden Sie auf der Seite des Deutschen Ehrenamts.