Ihre Idee ist persönlich gut nachvollziehbar, aber aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht kritisch zu betrachten. Grundsätzlich gilt für gemeinnützige Organisationen das Gebot der Selbstlosigkeit gemäß § 55 der Abgabenordnung (AO)*. Der Verein darf demnach seine Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Eine Mittelweitergabe an Privatpersonen ist nur zulässig, wenn der Verein mildtätig im Sinne des § 53 AO* ist und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen sind streng genommen bei der Anerkennung von Mitarbeit im Verein durch Gutscheine nicht erfüllt.
Unserer Erfahrung nach sind hier die Finanzämter unterschiedlich streng. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit dieser Frage an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Da das Finanzamt auch schlussendlich über die Zulässigkeit des Vorgehens entscheiden wird, erhalten Sie dort die rechtssicherste Antwort.
*zu finden unter gesetze-im-internet.de