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23.10.2023

Geschenk an Nicht-Mitglieder

In den letzten Monaten hat uns eine Frau aus der Nachbarschaft des Vereins sehr unterstützt. Sie ist nicht Mitglied des Vereins. Daher möchten wir Ihr als Dankeschön für Ihre Hilfe eine kleine Freude machen. Da sie gern liest, würden wir ihr neben ein paar Blumen aus dem Vereinsgarten noch einen Büchergutschein im Wert von 25 Euro schenken. Unser Vereinszweck ist gemeinnützig. Wäre es denn okay, den Büchergutschein an die Dame zu verschenken?

Ihre Idee ist persönlich gut nachvollziehbar, aber aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht kritisch zu betrachten. Grundsätzlich gilt für gemeinnützige Organisationen das Gebot der Selbstlosigkeit gemäß § 55 der Abgabenordnung (AO)*. Der Verein darf demnach seine Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Eine Mittelweitergabe an Privatpersonen ist nur zulässig, wenn der Verein mildtätig im Sinne des § 53 AO* ist und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen sind streng genommen bei der Anerkennung von Mitarbeit im Verein durch Gutscheine nicht erfüllt.

Unserer Erfahrung nach sind hier die Finanzämter unterschiedlich streng. Deshalb empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich mit dieser Frage an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Da das Finanzamt auch schlussendlich über die Zulässigkeit des Vorgehens entscheiden wird, erhalten Sie dort die rechtssicherste Antwort.

*zu finden unter gesetze-im-internet.de

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