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15.03.2022

Sind Kosten für Sky-Abo absetzbar?

Thilo möchte für seinen Sport-Verein ein Sky-Abo abschließen, um künftig gemeinsame Vereins-Abende zu planen, Fußball zu schauen, gebannt den Europa- oder Weltmeisterschaften zuzusehen oder mit den Nationalsportlern bei der Olympiade mitzufiebern. Nun fragt er sich: Können die Kosten des Sky-Abos, die nun monatlich für den Verein anfallen werden, abgesetzt werden?

Quelle: Shutterstock

KOSTEN FÜR SKY-ABO ABSETZBAR IM VEREIN?

Generell gilt der Abschluss eines Sky-Abos immer als eine private Nutzung der per Pay-TV zur Verfügung gestellten Programme – also wird auch der Verein zunächst als eine privat handelnde Person in diesem Fall betrachtet. Dafür hält Sky aber ein Business-Angebot bereit, das speziell auf die Vorlieben des Vereins zugeschnitten ist und somit für beste Stimmung und gute Unterhaltung im Vereinsheim sorgt. Ganz individuell kann ein jeder Verein aus einem Angebot von nationalem oder internationalem Fußball und anderen Spitzensportarten auswählen. Der Angebotspreis richtet sich dabei individuell nach Standort und Größe des Vereinsheims, da durch eine öffentliche Ausstrahlung von Sportprogrammen ein Anstieg der Besucherzahlen im Vereinsheim und somit eine Umsatzsteigerung zu erwarten sind. Fakt ist hierbei jedoch: Wer ein solches Sky-Abo für seinen Verein abschließt, kann diese Kosten nicht absetzen.

BUNDESLIGA AUF SKY VERFOLGEN UND DIE KOSTEN DAFÜR ABSETZEN? DAS GEHT NUR IN BESONDEREN AUSNAHMEFÄLLEN!

Ausnahmen bestätigen, wie so oft, die Regel und somit auch, wenn ein Verein die Kosten für das Sky-Abo absetzen möchte. Dieser Sonderfall liegt entsprechend dann vor, wenn das Sky-Abo einer beruflichen Nutzung unterliegt. In einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München wurde im Januar 2019 ein eben solcher Fall eines Torwarttrainers diskutiert. Dieser gab an, das Sky-Abo entsprechend in seiner Funktion als Trainer einer Zweitliga-Mannschaft zur eigenen Weiterbildung und Analyse mit den Spielern zu nutzen und versucht somit, sein Sky-Abo über die Werbungskosten abzusetzen, wobei er beim Finanzamt auf heftiges Widersetzen stieß. Letztlich gelangte der Fall zum Bundesfinanzhof mit dem Ergebnis, dass eine ausschließlich beziehungsweise überwiegend berufliche Nutzung des Sky-Abos, beispielsweise durch einen Fußballtrainer, durchaus als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgesetzt werden kann. Mit diesem Urteil wurde erstmals ein Fall dafür entschieden, dass die Kosten für das Sky-Abo absetzbar sein können. Dennoch liegt hierbei aktuell noch eine unklare Grauzone vor, da der private Gebrauch des Sky-Abos auch bei überwiegend beruflicher Nutzung sich nur schwer nachweisbar ausschließen lässt.

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