Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren sind Zuwendungen der Mitglieder eines Vereins in Geld oder geldwerten Leistungen. Sie dienen der Erfüllung des satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecks des Vereins. Aufnahmegebühren sind beim Eintritt des Mitglieds i.d.R. einmalig zu erbringen. Sie können aber auch auf mehrere Jahre verteilt werden. Sind die Aufnahmegebühren aufgrund der Satzung zu erbringen, so hat der Verein hierauf einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch.
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