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1.04.2022

Verein gründen

Jeder darf einen Verein gründen

„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ So steht es in Artikel 9 unseres Grundgesetzes. Mehr als eine halbe Million Vereine leisten hierzulande wertvolle Arbeit – vom Kindergarten über den Sport- oder Musikverein bis hin zum Förderverein. Die Ideen, die zur Vereinsgründung führen, sind unglaublich vielfältig und bunt. Im Fokus stehen meist ein gemeinsames Interesse der Mitglieder und ein gemeinnütziger Zweck. Trotzdem müssen einige wichtige und richtige Rahmenbedingungen beachtet werden. Wir haben sie für Sie zusammengefasst. Um dieses bunte Vereinsleben weiter zu fördern, gibt es uns, das Deutsche Ehrenamt. Wir unterstützen ehrenamtlich Engagierte bei der Vereinsgründung und darüber hinaus.

EREINS GRÜNDEN: DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Ein Verein kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet werden. Die gängige Vereinsform in Deutschland ist der eingetragene Idealverein (e.V.). Darüber hinaus gibt es auch den nicht rechtsfähigen Verein (auch: nicht eingetragener Verein), den wirtschaftlichen Verein und diverse alternative Organisationsformen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die jeweiligen Vor- und Nachteile zu informieren.
  • Um einen rechtsfähigen oder eingetragenen Verein (e.V.) zu gründen, sind mindestens sieben geschäftsfähige Gründungsmitglieder nötig. Ein nicht rechtsfähiger Verein kann mit deutlich weniger Aufwand und nur zwei Personen gegründet werden. Der Registereintrag kann zu einem späteren Zeitpunkt und mit der erforderlichen Mitgliederzahl nachgeholt werden.
  • Auf der initialen Gründungsversammlung kommen alle Gründungsmitglieder zusammen, um die Vereinssatzung zu beschließen und den Vorstand zu wählen. Es muss ein Gründungsprotokoll erstellt werden.
  • Die Vereinssatzung muss von mindestens sieben geschäftsfähigen Gründungsmitgliedern unterzeichnet werden und die in §§ 57 & 58 BGB vorgeschriebenen Regelungen enthalten.
  • Mit dem Status der Gemeinnützigkeit profitiert der Verein von steuerlichen Erleichterungen, ist aber auch Auflagen gebunden. Die Gemeinnützigkeit muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, am besten noch vor dem Eintrag ins Vereinsregister.
  • Der gewählte Vorstand muss alle notwendigen Dokumente (Satzung, Protokoll, Anmeldeschreiben) für den Registereintrag beim Amtsgericht (Registergericht) einreichen. Meist erfolgt das über einen Notar, der die Dokumente zuvor beglaubigen muss.
  • Ein eingetragener Verein sollte ein Vereinskonto eröffnen und muss dem Finanzamt Einsicht in die Buchführung zu gewähren.

Mehr zur Vereinsgründung?

Weitere Details zum Thema Verein richtig gründen finden Sie auf der Seite des Deutschen Ehrenamts.

Vereinsgründung

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