Vereine haben viele Möglichkeiten, ehrenamtliche Helfer für ihre unermüdliche Arbeit zu honorieren. Vor allem die finanzielle Entschädigung über die Ehrenamts- oder die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG) ist eine beliebte und häufig praktizierte Form der Wertschätzung. Trotzdem kommt es bei der Anwendung beider Pauschalen immer wieder zu Fehlern.
Lesen Sie hier, wie sich diese vermeiden lassen.
Liebesbotschaft oder Kletterstange – so verschieden sind die Maibaum-Bräuche
Je nach Region haben sich verschiedene Bräuche rund um den Maibaum etabliert. So bringen junge Männer unter anderem im Rheinland und im Saarland sogenannte Liebesmaien am Haus der Freundin an. Üblicherweise sind das mit buntem Krepp-Papier geschmückte Birken mit einem Maiherz aus Holz oder festem Karton, in das der Name der Angebeteten eingraviert wird. Der Maibaum bleibt einen Monat lang stehen und wird dann vom Verehrer wieder ausgelöst. Fand sein Werben Anklang, wird er mit einer Einladung zum Essen, einem Kasten Bier oder gar einem Kuss belohnt. Die Angebetete kann eine dünne Scheibe vom Fuß des Stammes absägen und diese zur Erinnerung behalten.
In anderen Gegenden, vor allem im Alpenvorland, geht es etwas sportlicher zu. Hier finden Kletterwettbewerbe am glatten Stamm des Maibaums statt. Im Passauer Land zum Beispiel schmieren sich junge Männer für das Maibaumkraxeln Pech an die Füße und klettern bis zur Baumspitze. Der schnellste unter ihnen wird Maikönig. In anderen Orten motivieren Gewinne, die in luftiger Höhe am Maibaum angebracht werden, die Kletterer zu Höchstleistungen.
Erst stehlen, dann feiern
Das Stehlen des Maibaums ist hingegen eine Tradition, die sich fast überall eingebürgert hat, wenn auch nach regional unterschiedlichen Regeln, die genau festlegen, wann der Maibaumklau erfolgreich war. Wichtiger als der Diebstahl selbst ist aber fast überall die darauf folgende Auslöse. Die erfolglosen Bewacher erkaufen sich ihren gestohlenen Baum mit einer ordentlichen Brotzeit und paar Fässern Bier wieder zurück. Meist wird die Auslöse dann in einträchtiger Runde gemeinsam mit den Dieben gefeiert.
Bayern hat die höchsten Maibäume
Maibäume, die am 1. Mai feierlich auf einem zentralen Platz in der Stadt oder dem Dorf errichtet werden, sind besonders prächtig. Rank und schlank sind sie und mit grünen Kränzen und bunten Bändern geschmückt. In Bayern ist ihr glatter Stamm mit einer weiß-blauen Spirale von rechts unten nach links oben, der sogenannten „Schnürung“, bemalt. Dazu werden auf beiden Seiten des Stammes Zunftzeichen, die Taferl, angebracht, die das Vereinsleben, das ansässige Handwerk und den kaufmännischen und bäuerlichen Alltag der Gemeinde darstellen. Während man im Rheinland in der Regel eine 20 bis 25 Meter hohe Birke fällt und als Maibaum aufstellt, werden in Bayern meistens Stämme von Nadelbäumen gewählt, die dann mehrere Jahre stehen bleiben. Diese fest installierten Maibäume erreichen mitunter Rekordhöhen von über 50 Meter.
Gefahr „Maibaum“: Als Veranstalter sind Vereine sind in der Pflicht
Dass der Transport und das Aufstellen solcher Giganten nicht ungefährlich sind, versteht sich von selbst. Nicht immer ist die Stadt oder die Gemeinde für das Aufstellen des Maibaums verantwortlich, oft übernehmen auch Vereine diese Aufgabe. Als Veranstalter müssen sie dann die Sicherheit aller Helfer und Zuschauer gewährleisten. Dennoch ereignen sich immer wieder zum Teil schwere Unfälle, nicht nur beim Transport oder Aufstellen des Maibaums, sondern auch, wenn ein bereits aufgestellter Baum bricht. Unser Versicherungsexperte Andreas Hartan von der Allianz rät Vereinen deshalb, unbedingt ihren Versicherungsschutz zu überprüfen, bevor sie als verantwortlicher Veranstalter einen Maibaum aufstellen.
Welche Haftungsrisiken drohen Vereinen, die als Initiatoren einen Maibaum aufstellen?
„Grundsätzlich gilt, wer den Maibaum aufstellt, haftet auch dafür. Dem Verein obliegt in dem Fall also die Verkehrssicherungspflicht für den Maibaum und er muss Sorge tragen, dass keine Schäden an Dritten verursacht werden. Ist er im Schadensfall nicht umfänglich abgesichert, kann der Vorstand mit seinem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden.“
Wie können sich Vereine ausreichend absichern? Brauchen sie eine spezielle Maibaum-Versicherung?
„Die gibt es zwar, aber das Aufstellen eines Maibaums, kann auch über eine Veranstalterhaftpflicht abgesichert werden. Das hat den Vorteil, dass mit einem optimalen Versicherungsschutz auch alle anderen Vereinsveranstaltungen abgedeckt sind.“
Warum reicht die Vereinshaftpflicht nicht aus, um das Maibaum-Aufstellen abzusichern?
„Über die Vereinshaftpflicht ist nur abgesichert, was dem Vereinszweck dient und zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins gehört. Ist das Maibaum-Aufstellen in der Satzung verankert, ist es auch in der Vereinshaftpflicht abgedeckt. Meist ist das jedoch nicht der Fall. Dann sind Zusatzversicherungen nötig, um den Verein und vor allem den Vorstand vor finanziellen Schäden zu bewahren.“
Wie kann der Verein sicherstellen, dass alle Helfer ausreichend versichert sind, auch wenn sie nicht Mitglied im Verein sind?
„Mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung sind auch sämtliche Drittschäden abgesichert. Das betrifft also jeden, der sich im Auftrag des Vereins am Transport oder Aufstellen des Maibaums beteiligt.“
Ein aufgestellter Maibaum kann brechen und Schaden verursachen. Welche Auflagen muss der Verein diesbezüglich erfüllen?
„Der Verein sollte die Stand- und Bruchfestigkeit des Maibaum einmal im Jahr durch einen Holzfachkundigen überprüfen lassen, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Auch Fäulnis und Pilzbefall müssen dabei kontrolliert werden. Spätestens nach drei Jahren Standzeit darf die Kontrolle ausschließlich durch einen IHK-bestellten Holz- Sachverständigen erfolgen. Alternativ muss der Maibaum abgebaut werden. Die maximale Standzeit eines Maibaums darf übrigens fünf Jahre nicht überschreiten.“
Heftige Stürme, wie erst kürzlich im Februar, werden immer häufiger in Deutschland. Dadurch können auch Maibäume öfter zur Gefahr werden. Wie sollten Vereine mit diesem Risiko umgehen?
„Im Rahmen der Sorgfaltspflicht sollte der Maibaum auch immer dann fachkundig überprüft werden, wenn ein konkreter Anlass besteht, beispielsweise nach einem Sturm. Wenn der Verein regelmäßig und bei gegebenem Anlass prüft und schriftlich dokumentiert, dass der Maibaum ordnungsgemäß befestigt ist, konnte er auch den Schaden nicht verhindern. Fällt der Maibaum dann auf ein Auto oder Haus, greift entsprechend die KFZ Teilkasko oder Sturmversicherung bei Wohngebäuden.“
Gut versichert, sorglos feiern
Wir vom DEUTSCHEN EHRENAMT sind der Meinung, dass die Brauchtumspflege durch die vielen Vereine wichtig ist und nicht aus Angst vor möglichen Risiken eingestellt werden darf. Deshalb beraten wir Vereinsvorstände rechtlich, informieren sie über Gefahren und bieten ihnen den nötigen Schutz gegen das persönliche Haftungsrisiko. So können Sie Ihre nächste Maifeier sorgenfrei planen und mit einem Maibaum den Frühling begrüßen. Nur gegen den womöglich geplanten Diebstahl können wir Ihren Maibaum nicht versichern…