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24.09.2024

Persönliches Haftungsrisiko minimieren

Es gibt wichtige Instrumente, um das Haftungsrisiko von Verein, Vorstandsmitgliedern und Vereinsmitgliedern zu begrenzen. Allen Einzelmaßnahmen übergeordnet sind valider Versicherungsschutz und jederzeit verfügbare Beratung und Unterstützung von Experten. Des Weiteren ist es immer ratsam mit Dritten vertragliche Regelungen zu treffen, um die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu begrenzen. Beispielhaft sind Kooperationsverträge zu nennen oder auch Verträge mit Ehrenamtlichen, die die Tätigkeiten für beide Seiten klar definieren. Aber auch Aufklärungs- und Einwilligungsbögen (z.B. Datenschutzerklärungen), die von Dritten vorab unterzeichnet werden, helfen, die Haftung zu begrenzen.

Auch das Innenverhältnis zwischen Vorstand, Mitglied und Verein kann bspw. mit der Bildung von Ressorts haftungsminimierend geregelt werden.

Der Vereinsvorstand besteht üblicherweise aus mehreren Mitgliedern, die verschiedene Rollen und Verantwortlichkeiten übernehmen. Bei Vereinsgründung wird bei der Satzungserstellung oftmals darauf verzichtet, die Rollen und Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Ohne die deutliche Abbildung von Ressorts in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung wird im Zweifel der gesamte Vorstand zur Haftung herangezogen, auch wenn der Fehler nur von einem Vorstandsmitglied begangen wurde. Um das persönliche Haftungsrisiko zu minimieren ist es daher sinnvoll, zentrale Bereiche der Vorstandstätigkeit in der Satzung oder in einer Geschäftsordnung klar abzugrenzen.

Die Ressorts und die dazugehörigen Aufgaben:

Rolle:

Erste Vorsitzende (Präsidentin)

Aufgaben:

  • Gesamtverantwortung für die Vereinsführung
  • Repräsentation des Vereins nach außen
  • Leitung der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
  • Überwachung der Einhaltung der Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung

Haftung:

Die Vorsitzende haftet für die ordnungsgemäße Führung des Vereins und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.

Rolle

Stellvertretender Vorsitzender (Vizepräsidentin)

Aufgaben:

  • Unterstützung des Vorsitzenden
  • Vertretung des Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit
  • spezielle Projekte oder Aufgabenbereiche je nach Vereinssatzung

Haftung:

Der Stellvertreter haftet wie der Vorsitzende, wenn er diesen vertritt oder für spezifische Aufgaben, die er auf Grundlage der Vereinssatzung übernimmt.

Rolle:

Schatzmeister (Kassenwart)

Aufgaben:

  • Finanzverwaltung
  • Erstellung des Haushaltsplans
  • Buchführung
  • Überwachung der Einnahmen und Ausgaben
  • Erstellung von Finanzberichten und Steuererklärungen

Haftung:

Ein Schatzmeister haftet für finanzielle Unregelmäßigkeiten, auf die er nicht hinweist, fehlende oder fehlerhafte Buchführung und die ordnungsgemäße Abführung von Steuern.

Rolle:

Schriftführerin

Aufgaben:

  • Protokollierung der Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen
  • Verwaltung der Vereinsdokumente
  • Pflege der Mitgliedslisten

Haftung:

Der Schriftführer haftet für die ordnungsgemäße und vollständige Dokumentation der Vereinsaktivitäten.

Rolle(n):

Weitere Vorstandsmitglieder (Beisitzer, Fachwarte)

Aufgaben:

Übernahme spezifischer Aufgaben je nach Bedarf des Vereins, wie z.B. Organisation von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung.

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